Hallo,
die betroffene Person wurde ursprünglich fristlos gekündigt und hat deshalb eine ALG 1 Sperre von 12 Wochen erhalten. Nun hat das Arbeitsgericht entschieden, das der Kündigungsgrung auf "ordentlich, betriebsbedingt" lautet. Muss das Arbeitsamt nun diese Sperrzahlung auszahlen bzw. die Laufzeit der ALG 1 Zahlungen um dessen verlängern ?
Danke
DC
ALG 1 Sperre wegen fristlos Kündigung - nun Anpassung durch Arbeitsgericht
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ALG 1 Sperre wegen fristlos Kündigung - nun Anpassung durch Arbeitsgericht
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Re: ALG 1 Sperre wegen fristlos Kündigung - nun Anpassung durch Arbeitsgericht
Das kommt drauf an ob sich durch die Änderung auch das Datum des Beschäftigungsendes ändert. Entweder dürfte der Arbeitgeber in der Pflicht sein - das müsste dann aber auch m.E. irgendwie im Urteil geregelt sein - oder aber das Arbeitsamt
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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