Wenn ich eine Leistung beantrage und vom Jobcenter eine Ablehnung der begehrten Leistung erhalte, ist das dann vom Jobcenter ein Ablehnungsbescheid oder nicht?
Darf das Jobcenter eine Leistung ablehnen ohne das Schreiben als Ablehnungsbescheid zu deklarieren und ohne Rechtsbehelf?
Ablehnungsbescheid SGB II - Ja oder Nein?
Moderator: FDR-Team
Re: Ablehnungsbescheid SGB II - Ja oder Nein?
Das kommt darauf an. Wenn Sie Ihren Fallmanager um eine Tasse Tee bitten und er Ihnen den verweigert, tut er dies mit Sicherheit nicht mit einem Ablehnungsbescheid.
Hier wird erklärt, welche Kriterien einen Verwaltungsakt ausmachen. Es handelt sich dabei zwar um das Rechtshandbuch der Rentenversicherung, das SGB X ist aber auch für die Arbeitsagentur verbindlich.
Ja, darf es. Ggf. leidet der Bescheid dann an dem einen oder anderen Formfehler, die aber den Bescheid selbst nicht zwangsläufig unwirksam machen.
In § 66 Sozialgerichtsgesetz (SGG) z.B. ist die Rechtsfolge einer fehlenden oder falschen RMB (= Rechtsmittelbelehrung) geregelt
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Ablehnungsbescheid SGB II - Ja oder Nein?
Die Kriterien, die einen Verwaltungsakt ausmachen sind völlig unabhängig davon, ob da ein Rentenbezug besteht oder ein Bezug zu Baurecht oder Schulrecht, oder, oder, oder.
Und die Definition, die da von der Rentenversicherung gegeben wird, ist die alte klassische, die ich schon vor Jahrzehnten an der Uni in der Einführungsveranstaltung für Verwaltungsrecht gelernt habe. Ich geb die Definition hier noch mal ungestaffelt wieder: ein VA ist eine Maßnahme auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls mit Außenwirkung.
Daraus ergibt sich eigentlich vieles. Er kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen, mit Rechtsbehelfsbelehrung oder ohne. Er muss nicht durch eine Überschrift gekennzeichnet sein, es kommt auf den Inhalt an. Und wenn da sinngemäß steht, der Antragsteller bekomme kein Geld, dann ist doch klar, dass es sich um einen VA handelt. Bleibt nur noch die Frage, welche Folge eine fehlende Rechtsmittelbelehrung hat. Sie hat Auswirkungen auf die Fristen für den Widerspruch oder welcher Rechtsbehelf in dem speziellen Fall vorgesehen ist.
Und die Definition, die da von der Rentenversicherung gegeben wird, ist die alte klassische, die ich schon vor Jahrzehnten an der Uni in der Einführungsveranstaltung für Verwaltungsrecht gelernt habe. Ich geb die Definition hier noch mal ungestaffelt wieder: ein VA ist eine Maßnahme auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls mit Außenwirkung.
Daraus ergibt sich eigentlich vieles. Er kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen, mit Rechtsbehelfsbelehrung oder ohne. Er muss nicht durch eine Überschrift gekennzeichnet sein, es kommt auf den Inhalt an. Und wenn da sinngemäß steht, der Antragsteller bekomme kein Geld, dann ist doch klar, dass es sich um einen VA handelt. Bleibt nur noch die Frage, welche Folge eine fehlende Rechtsmittelbelehrung hat. Sie hat Auswirkungen auf die Fristen für den Widerspruch oder welcher Rechtsbehelf in dem speziellen Fall vorgesehen ist.
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