Guten Tag,
wenn man bei einer Behörde oder auch Krankenkasse einen Widerspruch einlegt und etwas Glück hat, könnte man so ein Schreiben bekommen:
"Ihrem Widerspruch haben wir abgeholfen.
Gemäß § 63 Abs. 1 und 2 SGB X können die für das Widerspruchsverfahren notwendigen Aufwendungen, Gebühren und Auslagen erstattet werden."
FRAGEN:
1. Was genau und in welcher Höhe könnte man anfordern, wenn man mit der Behörde (ohne Anwalt und nur alleine) unzählige Telefonate führte und viele Mails schrieb sowie zeitaufwendig im Internet recherchierte?
2. Muss man dabei etwas nachweisen?
3. Gibt es eine Auslagenpauschale bzw. in welcher Höhe für solche Fälle?
Danke im Voraus.
Widerspruchsverfahren: Aufwendungen, Gebühren und Auslagen erstatten lassen
Moderator: FDR-Team
Re: Widerspruchsverfahren: Aufwendungen, Gebühren und Auslagen erstatten lassen
Es gibt nix. Daher muss auch nix nachgewiesen werden.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Widerspruchsverfahren: Aufwendungen, Gebühren und Auslagen erstatten lassen
Nun ja - es könnte schon was geben, aber Pauschalen gibt's nicht.
Die Schlüsselwörter sind "notwendig" und "Aufwendungen".
Es müssen also tatsächlich Aufwendungen (in materieller Form - also nicht etwa die Zeit, die man ggf. aufgewendet hat) entstanden und diese müssen notwendig gewesen sein. Beides muss nachgewiesen werden.
Die Schlüsselwörter sind "notwendig" und "Aufwendungen".
Es müssen also tatsächlich Aufwendungen (in materieller Form - also nicht etwa die Zeit, die man ggf. aufgewendet hat) entstanden und diese müssen notwendig gewesen sein. Beides muss nachgewiesen werden.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Widerspruchsverfahren: Aufwendungen, Gebühren und Auslagen erstatten lassen
Vielen Dank für Ihre schnellen und ausführlichen Antworten!Old Piper hat geschrieben: ↑10.07.22, 07:24 Nun ja - es könnte schon was geben, aber Pauschalen gibt's nicht.
Die Schlüsselwörter sind "notwendig" und "Aufwendungen".
Es müssen also tatsächlich Aufwendungen (in materieller Form - also nicht etwa die Zeit, die man ggf. aufgewendet hat) entstanden und diese müssen notwendig gewesen sein.
Beides muss nachgewiesen werden.
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