Hallo
angenommen, Herr X. wäre 2019 in "ALTERSRENTE für langjährig Versicherte" im Alter von 63 Jahren gegangen.
Herr X. könnte aufgrund seines GDB (Grad der Behinderung) nach Angebot des RV´s (Rentenversicherer)
ab 2021 in "ALTERSRENTE für schwerbehinderte Menschen" wechseln. (Diese wäre etwa 7% höher)
Dafür müßte Herr X. laut RV allerdings die bereits gezahlte "ALTERSRENTE für langjährig Versicherte"
komplett ZURÜCKZAHLEN.
Frage : Wäre das rechtens ... und gibt es Anwälte für dieses spezielle Problem und wie kommt man an deren Adresse
Rentenrückzahlung rechtens ?
Moderator: FDR-Team
Re: Rentenrückzahlung rechtens ?
Gleicher Fragesteller, gleicher Sachverhalt. Sollte also hier weitergehen.
Re: Rentenrückzahlung rechtens ?
Man erhofft sich neue, verwertbare Antworten ....
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