ich bräuchte von euch einen Rat bzw. ein paar Infos.
1.
Nehmen wir an...
Vergangenes Jahr war Person X beim Arzt wegen Erbrechen. Daraufhin wurde X für eine Woche krankgeschrieben (Magen Darm Probleme).
Danach war X wieder zwei Wochen arbeiten.
Dann musste X ins Krankenhaus, weil plötzlich Erbrechen mit Blut kam (schwere Blinddarmentzündung, Not-OP...).
Nun kam eine Info der Krankenkasse über die Aussteuerung aus Krankengeld.
Dort ist erwähnt, dass die eine Woche angerechnet werden muss, weil es die gleiche Krankheit war.
Ich bin zwar kein Arzt bzw. Fachmann, aber dem würde ich gerne widersprechen.
Es geht nicht um die paar Tage Anspruchsdauer.
Wenn X aber das Krankengeld ausgeschöpft hat dann innerhalb der Blockfrist mal Magen Darm Beschwerden hat (die nicht mit der Blinddarmentzündung zusammen hängen), würde die Krankenkasse das unter den gleichen Hut bringen.
Die Krankenkasse hat ja die Magen Darm Beschwerden vor der Blinddarm Not OP unter einen Hut gebracht.
Wie kann ich dagegen vorgehen oder das genau prüfen lassen, ob das von denen korrekt ist ?
2.
Nehmen wir an, Krankengeld ist ausgeschöpft und Blockfrist ist noch nicht rum.
Wenn man 6 Monate nach dem Krankengeldbezug ununterbrochen arbeitet und wieder wegen Magen Darm krank wird, hat man da wenigstens Anspruch auf Lohnfortzahlung (6 Wochen) ?
Danke euch !
