Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

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deerhunter
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Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von deerhunter »

Mal wieder eine Frage aus dem Praxisalltag

Beamter A war mit Frau B 20 Jahre verheiratet...Frau B hat nach Kündigung ihrer Arbeit entschieden nicht mehr zu arbeiten und beide lebten vom gehalt des Beamten B. Kinder sind nicht vorhanden...es gibt eine Scheidung und es werden 400€ Versorgungsausgleich festgelegt!
Womit Beamter A auch zu diesem Zeitpunkt kein Problem hat

Nun heiratet Beamter A erneut und bekommt 3 Kinder bevor er in den Ruhestand geht...damit dürfte die Pension abzüglich der 400 € recht eng werden....kann man daran etwas ändern?
Gruß

Adam
Chavah
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Re: Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von Chavah »

Wiederum ein nein, was haben die Kinder mit dem Versorgungsausgleich zu tun?
deerhunter
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Re: Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von deerhunter »

Wiederum ein nein, was haben die Kinder mit dem Versorgungsausgleich zu tun?
Nichts, aber der Beamte muss ja auch in der Pansion seine Familie versorgen. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Exfrau rechtzeitig verstirbt :devil:
Gruß

Adam
hawethie
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Re: Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von hawethie »

Dass da weniger Geld existiert, waren vor der zweiten Heirat sowohl dem Beamten als auch der zweiten Ehefrau bekannt.
(so war mE mal ein Urteil)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Chavah
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Re: Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von Chavah »

Tja, das müssen nicht nur Beamte, sondern andere auch, wobei der Versorgungsanspruch der Kinder sich bei der Pensionierung des Vaters doch erledigt haben sollte. Und wenn da doch noch ein Kind Ansprüche hat, dann auch gegen die Mutter und nicht nur gegen ihn. Außerdem gäbe es bei Leistungsunfähigkeit des Vaters für die Kinder in der Ausbildung noch Bafög, ALG II, was weiß ich.
FM
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Re: Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von FM »

deerhunter hat geschrieben: 18.09.22, 19:11
Wiederum ein nein, was haben die Kinder mit dem Versorgungsausgleich zu tun?
Nichts, aber der Beamte muss ja auch in der Pansion seine Familie versorgen. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Exfrau rechtzeitig verstirbt :devil:
Ja, er muss das. Und der Staat muss es auch, das gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums. Deshalb bekommen Beamte zusätzlich zum Kindergeld auch noch einen durchaus nennenswerten Familienzuschlag, siehe z.B.:
https://www.lff.bayern.de/download/bezu ... 2_2022.pdf

Aber die frühere Ehefrau des Beamten muss dessen neue Familie nicht mit versorgen. So wie er auch nicht ihre neue Familie mit versorgen muss.
deerhunter
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Re: Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von deerhunter »

Chavah hat geschrieben: 18.09.22, 19:57 Tja, das müssen nicht nur Beamte, sondern andere auch, wobei der Versorgungsanspruch der Kinder sich bei der Pensionierung des Vaters doch erledigt haben sollte. Und wenn da doch noch ein Kind Ansprüche hat, dann auch gegen die Mutter und nicht nur gegen ihn. Außerdem gäbe es bei Leistungsunfähigkeit des Vaters für die Kinder in der Ausbildung noch Bafög, ALG II, was weiß ich.
Warum sollte das sein. Seine Kinder sind aktuell alle unter 8 Jahre alt und er inzwischen 60! In 2 Jahren geht er in den Ruhestand

Ist ja nur sehr interessant zu wissen...dann muss man also dafür sorgen, dass der Ehepartner immer schön arbeiten geht. Notfalls mit entsprechendem Druck! Bei Kindern und erziehung verstehe ich ja, dass man etwas abgeben muss....aber wenn die Frau aus "Faulheit" zu Hause bleibt, ist es Abzocke
Gruß

Adam
deerhunter
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Re: Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von deerhunter »

FM hat geschrieben: 18.09.22, 23:12
deerhunter hat geschrieben: 18.09.22, 19:11
Wiederum ein nein, was haben die Kinder mit dem Versorgungsausgleich zu tun?
Nichts, aber der Beamte muss ja auch in der Pansion seine Familie versorgen. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Exfrau rechtzeitig verstirbt :devil:
Ja, er muss das. Und der Staat muss es auch, das gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums. Deshalb bekommen Beamte zusätzlich zum Kindergeld auch noch einen durchaus nennenswerten Familienzuschlag, siehe z.B.:
https://www.lff.bayern.de/download/bezu ... 2_2022.pdf

Aber die frühere Ehefrau des Beamten muss dessen neue Familie nicht mit versorgen. So wie er auch nicht ihre neue Familie mit versorgen muss.
Das mit dem Familienzuschlag wusste ich auch noch nicht...gibt es das auch im Ruhestand?
Der Beamte muss ja seine Exfrau finanzieren...obwohl sie aus Faulheit nicht arbeiten ging. Direkt nach der Scheidung konnte sie ja wieder arbeiten...also doch "Jagdunfall" :lachen: :lachen: :lachen:
Gruß

Adam
FM
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Re: Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von FM »

deerhunter hat geschrieben: 20.09.22, 18:26 Warum sollte das sein. Seine Kinder sind aktuell alle unter 8 Jahre alt und er inzwischen 60! In 2 Jahren geht er in den Ruhestand

Ist ja nur sehr interessant zu wissen...dann muss man also dafür sorgen, dass der Ehepartner immer schön arbeiten geht. Notfalls mit entsprechendem Druck! Bei Kindern und erziehung verstehe ich ja, dass man etwas abgeben muss....aber wenn die Frau aus "Faulheit" zu Hause bleibt, ist es Abzocke
Ja, und zwar seitens der neuen Frau und Mutter der Kinder. Die wird vermutlich deutlich jünger als 60 Jahre sein, wenn die Kinder noch so klein sind.

Wenn dann der Beamte in Ruhestand geht, kann seine (jetzige) Frau in Vollzeit arbeiten, weil er dann die Kinder betreuen kann. Die Familie hat also eine nur um wenige hundert Euro gekürzte Beamtenpension plus das Vollzeitgehalt der Mutter plus das Kindergeld zur Verfügung. Wo ist das Problem?
deerhunter
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Re: Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von deerhunter »

FM hat geschrieben: 20.09.22, 19:16
deerhunter hat geschrieben: 20.09.22, 18:26 Warum sollte das sein. Seine Kinder sind aktuell alle unter 8 Jahre alt und er inzwischen 60! In 2 Jahren geht er in den Ruhestand

Ist ja nur sehr interessant zu wissen...dann muss man also dafür sorgen, dass der Ehepartner immer schön arbeiten geht. Notfalls mit entsprechendem Druck! Bei Kindern und erziehung verstehe ich ja, dass man etwas abgeben muss....aber wenn die Frau aus "Faulheit" zu Hause bleibt, ist es Abzocke
Ja, und zwar seitens der neuen Frau und Mutter der Kinder. Die wird vermutlich deutlich jünger als 60 Jahre sein, wenn die Kinder noch so klein sind.

Wenn dann der Beamte in Ruhestand geht, kann seine (jetzige) Frau in Vollzeit arbeiten, weil er dann die Kinder betreuen kann. Die Familie hat also eine nur um wenige hundert Euro gekürzte Beamtenpension plus das Vollzeitgehalt der Mutter plus das Kindergeld zur Verfügung. Wo ist das Problem?
Könnte man theoretisch so sehen...wird aber aufgrund von geplanter Auswanderung wohl eher nicht so klappen! Ist aber sehr interessant diese Diskussion und hindert mich in Zukunft vor einer Hochzeit, auch wenn ich kein Beamter bin!

Wie schon gesagt verstehe ich so etwas bei gemeinsamen Kindern...aber nicht bei "Faulheit" der Frau in der Ehe. Man hat ja keine Chance, kann die Ehefrau ja nicht zur Arbeit zwingen
Gruß

Adam
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Re: Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von hawethie »

aufgrund von geplanter Auswanderung
ist Privatvergnügen
auch wenn ich kein Beamter bin!
das Prinzip ist grds. das gleiche - egal ab Arbeitnehmer*in oder Beamter*in
.aber nicht bei "Faulheit" der Frau in der Ehe
da hätte es im Vorfeld andere Möglichkeiten gegeben - aber so nicht.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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Old Piper
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Re: Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von Old Piper »

.aber nicht bei "Faulheit" der Frau in der Ehe
Hat er das während der Ehe auch so gesehen? Dann hätte er seinerzeit bei der Scheidung den Antrag auf Kürzung des Versorgungsausgleichs wg. Unbilligkeit stellen können. Ob der durchgegangen wäre, bezweifle ich zwar sark, aber jetzt im Nachhinein darüber zu lamentieren, ist schon ein bisschen... na ja, sagen wir einfach mal wertfrei: überflüssig.

Er hat das ja anscheinend auch ziemlich lange toleriert, wenn es sich bei dem übertragenen Pensionsanspruch um eine mehr als geringfügige Summe handelt.
MfG
Old Piper
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deerhunter
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Re: Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von deerhunter »

Old Piper hat geschrieben: 21.09.22, 17:15
.aber nicht bei "Faulheit" der Frau in der Ehe
Hat er das während der Ehe auch so gesehen? Dann hätte er seinerzeit bei der Scheidung den Antrag auf Kürzung des Versorgungsausgleichs wg. Unbilligkeit stellen können. Ob der durchgegangen wäre, bezweifle ich zwar sark, aber jetzt im Nachhinein darüber zu lamentieren, ist schon ein bisschen... na ja, sagen wir einfach mal wertfrei: überflüssig.

Er hat das ja anscheinend auch ziemlich lange toleriert, wenn es sich bei dem übertragenen Pensionsanspruch um eine mehr als geringfügige Summe handelt.
Ich kenne beide Parteien und glaube, dass er das dulden "musste" :mrgreen:

Ist nun aber egal, da muss er durch! Bei Tod der Exfrau bekommt er aber seine Pension wieder voll?
Gruß

Adam
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Re: Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von Old Piper »

deerhunter hat geschrieben: 22.09.22, 15:53Bei Tod der Exfrau bekommt er aber seine Pension wieder voll?
Das kommt darauf an, ob und ggf. wie lange sie bereits Rente/Pension bezogen hat. --> § 37 VersAusglG
MfG
Old Piper
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deerhunter
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Re: Lässt sich Versorgungsausgleich verändern?

Beitrag von deerhunter »

Old Piper hat geschrieben: 23.09.22, 10:58
deerhunter hat geschrieben: 22.09.22, 15:53Bei Tod der Exfrau bekommt er aber seine Pension wieder voll?
Das kommt darauf an, ob und ggf. wie lange sie bereits Rente/Pension bezogen hat. --> § 37 VersAusglG
Danke....das ist ja geil! Nehmen wir an die "Exfrau" stirbt 2 Monate nach den 36 Monaten Karenzzeit, dann wird dem "Versorger" trotzdem über vielleicht Jahrzehnte seine erarbeitete Pension abgezockt und dem Staat einverleibt!

Wahnsinn

Was ist mit XII ZB 466/16
Gruß

Adam
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