Miete beim Zusammenziehen

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Rsnetbeat
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Miete beim Zusammenziehen

Beitrag von Rsnetbeat »

Hallo Zusammen!
Mein Anliegen ist etwas kompliziert. Also in meinen Gedanken.
Vielleicht erfahre ich hier ein Hinweise.
Ich bin auf Dauer voll erwerbsgemindert und beziehe Grundsicherung.
Ich bewohne eine angemessene Wohnung.
Nun habe ich seit einiger Zeit eine Partnerin die einen Sohn hat.
Wir wohnen getrennt.
Allerdings sucht sie nach ihrer Trennung eine neue Wohnung (ihre jetzige ist nur als Übergang gedacht).
Nun kommt es:
Mein Vermieter will meine Wohnung und die nebenan verkaufen.
Nun überlegt meine Freundin beide zu kaufen. Und dadurch meine Vermieterin zu werden.
Dadurch würde sich ja für mich nichts andern.
Was aber passiert, wenn man die Wohnungen durch eine Tür im Wohnzimmer verbindet, weil die andere für sie und ihren Sohn nicht groß genug ist.
Dann wären wir ja eine Bedarfsgemeinschaft.
Aber natürlich müsste ich ihr trotzdem Miete zahlen, weil sie die Wohnung ja für sich gekauft hat.
Es sind und bleiben natürlich zwei Wohnungseingänge.
Ich möchte halt nicht, dass sie für mich aufkommen muss, weil Sie durch den Kauf ja schon dafür sorgen würde, dass ich meine Wohnung nicht verliere.

Ursprünglich hatte mir mein Vermieter auch Mietkauf angeboten.
Meine aktuelle Miete als Raten anzurechnen, bis der Kaufpreis erreicht ist.
Aber ich weiß nicht, wie dabei die Lage als Empfänger von Grundsicherung ist

Wie wäre in einem solchen Fall die rechtliche Lage?
Für weitere Infos fragt mich einfach. Schon jetzt ein Danke!!
ExDevil67
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Re: Miete beim Zusammenziehen

Beitrag von ExDevil67 »

Die rechtliche Lage ist primär so das wir hier keine Beratung im konkreten Einzelfall leisten dürfen, das ist denen Vorbehalten die dazu ihre Eignung nachgewiesen haben.
Generell, Wanddurchbruch wäre vorab mit den übrigen Eigentümern abzuklären.
Mietkauf mag toll klingen, da wären aber diverse Fragen zu klären. Wie, wann erfolgt die Umschreibung im Grundbuch, was passiert im Todesfall einer der Parteien etc.
Und, das man via Grundsicherung Vermögen aufbaut dürfte so komplett nicht im Sinne des Erfinders sein. Wird schon Gründe haben warum afair bei abzuzahlendem Eigentum nur die Zinsen als Kosten der Unterkunft anerkannt werden aber keine Tilgungen.
FM
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Re: Miete beim Zusammenziehen

Beitrag von FM »

Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft wird eine Miete nicht anerkannt (wäre ohnehin sinnlos, da es dann beim "Vermieter" Einkommen wäre). Es würden dann eben die anerkennbaren Kosten der Gesamtwohnung (also die Eigentümerkosten, die nicht dem Vermögensaufbau dienen) den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft erhöhen. Was für den BG den Vorteil hat, dass nicht der Verkauf der ehemals getrennten Wohnung verlangt werden kann (die bei einer anderen Konstruktion nicht geschütztes, da nicht selbstbewohntes Wohneigentum wäre).
Ich möchte halt nicht, dass sie für mich aufkommen muss
Genau darum geht es aber bei einer Bedarfsgemeinschaft. Deshalb wird der Bedarf (einschl. der gemeinsamen Wohnkosten) nur insoweit übernommen, als das gemeinsame Einkommen nicht ausreicht. Das kann man nur vermeiden, indem man nicht die Bedingungen für eine Bedarfsgemeinschaft erfüllt.

Übrigens ist der Begriff Bedarfsgemeinschaft nur bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende eingeführt, in der Sozialhilfe einschl. der Grundsicherung Alter/EM heißt es nach wie vor eheähnliche Gemeinschaft (§ 20 SGB XII).
hawethie
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Re: Miete beim Zusammenziehen

Beitrag von hawethie »

Moderationsbeitrag
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hawethie
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Re: Miete beim Zusammenziehen

Beitrag von hawethie »

Moderationsbeitrag
so - hab wieder geöffnet - bitte beim Antworten an die Regeln denken 8)
lottchen
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Re: Miete beim Zusammenziehen

Beitrag von lottchen »

Rsnetbeat hat geschrieben: 29.11.22, 15:54 Was aber passiert, wenn man die Wohnungen durch eine Tür im Wohnzimmer verbindet, weil die andere für sie und ihren Sohn nicht groß genug ist.
Da müsste eine Brandschutztür rein, wenn man die Wohnungstrennwand durchstößt.
Rsnetbeat hat geschrieben: 29.11.22, 15:54 Dann wären wir ja eine Bedarfsgemeinschaft.
Korrekt. Mit allen Konsequenzen.

Also lässt man (wenn man diese Konsequenzen nicht ziehen will) den Durchbruch sein und lebt in zwei nebeneinanderliegenden Wohnungen. Geht doch auch.
ktown
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Re: Miete beim Zusammenziehen

Beitrag von ktown »

lottchen hat geschrieben: 30.11.22, 14:08 Da müsste eine Brandschutztür rein, wenn man die Wohnungstrennwand durchstößt.
Nicht jede Wohnungstrennwand ist eine Brandwand. Eine Wohnungstrennwand muss feuerhemmend (ehemals F30) sein. Da Türen immer eine Stufe tiefer einzustufen sind, haben Türen in diesen Wänden keine Anforderungen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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