Hallo, Enkeltochter wird vom Großvater (Großelternpflege mit Sorgerecht) betreut und bekam bisher auf Grund ihres Alters Sozialgeld da sie nun 15 Jahre wird sollte sie beim Jobcenter, welches auch die Leistungen für Großvater bezahlt, einen eigenen Antrag auf Bürgergeld stellen, schon allein der Sinn dessen dass sie nicht in BG vom Opa kommt ist fraglich aber nicht das Thema hier.
Wie gesagt sie ist noch 14 und wird in einem Monat 15 und soll für den Bezug vom Bürgergeld eine Selbstauskunft dem Jobcenter zukommen lassen, darf das Jobcenter solche Auskünfte von minderjährigen, die ja eigentlich noch nicht geschäftsfähig sind, verlangen?
Selbstauskunft für Minderjährige
Moderator: FDR-Team
Re: Selbstauskunft für Minderjährige
Mit 15 ist sie sozialrechtlich handlungsfähig (geschäftsfähig wäre der vergleichbare Begriff im Zivilrecht). Siehe:
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/36.html
Die Altersgrenze für die Handlungsfähigkeit ist je nach Rechtsgebiet unterschiedlich. Z.B. Religionsmündigkeit ab 14, Testierfähigkeit ab 16, Wahlrecht in einigen deutschen Ländern auch ab 16, und im Sozialrecht eben ab 15 - mit den Ausnahmen im genannten Paragraf. Im Arbeitsrecht übrigens auch mit Einschränkungen ab 15. Die Kleine wird eben langsam eine Große.
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/36.html
Die Altersgrenze für die Handlungsfähigkeit ist je nach Rechtsgebiet unterschiedlich. Z.B. Religionsmündigkeit ab 14, Testierfähigkeit ab 16, Wahlrecht in einigen deutschen Ländern auch ab 16, und im Sozialrecht eben ab 15 - mit den Ausnahmen im genannten Paragraf. Im Arbeitsrecht übrigens auch mit Einschränkungen ab 15. Die Kleine wird eben langsam eine Große.
Re: Selbstauskunft für Minderjährige
Die "Geschäftsfähigkeit" beginnt mit der Geburt; das scheint vielen nicht bewusst zu sein.minderjährigen, die ja eigentlich noch nicht geschäftsfähig sind,
D.h. Minderjährige können Geschäfte abschließen, wenn auch, bis zur Volljährigkeit, nur eingeschränkt.
Und für Personen, die nicht handlungsfähig ein, handeln die Eltern bzw. Betreuer.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Selbstauskunft für Minderjährige
Nein, mit der Geburt beginnt die Rechtsfähigkeit (§ 1 BGB).hawethie hat geschrieben: ↑23.01.23, 09:55Die "Geschäftsfähigkeit" beginnt mit der Geburt; das scheint vielen nicht bewusst zu sein.minderjährigen, die ja eigentlich noch nicht geschäftsfähig sind,
D.h. Minderjährige können Geschäfte abschließen, wenn auch, bis zur Volljährigkeit, nur eingeschränkt.
Und für Personen, die nicht handlungsfähig ein, handeln die Eltern bzw. Betreuer.
Die beschränkte Geschäftsfähigkeit erst 7 Jahre später, siehe §§ 104 und 106 BGB.
Wobei es hier aber nicht um Zivilrecht geht, sondern um ein Verwaltungsverfahren nach dem SGB mit abweichenden Regelungen (s.o.).
Re: Selbstauskunft für Minderjährige
mist- da hab ich was durcheinander geworfen.....
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