Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Eine Frau X bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente und hat drei minderjährige Kinder. Sie lebt mit dem Vater eines der Kinder gemeinsam in einer Wohnung.
Nun hat Frau X Wohngeld beantragt und dabei angegeben, sie sei alleinerziehend und der Partner würde nicht in der gemeinsamen Wohnung wohnen (tut er aber, hat seinen offiziellen Wohnsitz aber bei einem Kumpel angegeben. Er verdient recht gut und wäre er offiziell bei Frau X in der Wohnung gemeldet, würden sie kein Wohngeld bekommen).
Welche Möglichkeiten hat das Wohngeldamt dem auf die Schliche zu kommen?
Lieben Dank vorab (und seid bitte nett, es ist nicht mein persönlicher Fall gemeint..)
Wohngeld - Partner absichtlich woanders gemeldet
Moderator: FDR-Team
Re: Wohngeld - Partner absichtlich woanders gemeldet
Wenn es einen Vororttermin vereinbart um die Wohnsituation zu prüfen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Wohngeld - Partner absichtlich woanders gemeldet
Viele und nein, ich zähle diese jetzt hier nicht einzeln auf, da ich mit solchen Hinweisen nicht die Begehung von Straftaten vereinfachen möchte. Dass das Wohngeldamt eine Vorortbesichtigung macht ist dabei eine denkbare aber eher ungewöhnliche Möglichkeit. Solche Straftaten fliegen meistens auf andere Weise auf.ChriselK hat geschrieben:Welche Möglichkeiten hat das Wohngeldamt dem auf die Schliche zu kommen?
Frau X begeht durch die Angabe falscher Daten Betrug und der Vater dürfte Beihilfe zum Betrug begehen. Ob der Kumpel sich auch der Beihilfe zum Betrug schuldig macht, ist eine Frage des Einzelfalls. In jedem Fall macht sich der Kumpel des Gewährens einer Scheinadresse schuldig, was mit einem Bußgeld bis zu 50.000€ belegt werden kann.
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