Wieder Krankengeldanspruch bei kurzer zwischenzeitlicher Wiederaufnahme der Arbeit?

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Sartre
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Wieder Krankengeldanspruch bei kurzer zwischenzeitlicher Wiederaufnahme der Arbeit?

Beitrag von Sartre »

Hallo zusammen,

angenommen, ein AN ist auf Grund einer schwerwiegenden Erkrankung für mehrere Monate arbeitsunfähig (einschl. OP).
Fühlt sich 1 Monat nach der OP zwar noch nicht 100% wieder fit, fühlt sich aber fit genug, um seinen Job wieder auszuüben.

Nehmen wir z.B. an, der AN sei Berufskraftfahrer, und nach 1 oder 2 Tagen stellt sich heraus, daß er seine Arbeit auf Grund von starken Schmerzen durch das lange Sitzen doch noch nicht weiter ausüben kann.

Ist durch die kurze Unterbrechung der AU-Bescheinigung der AG wieder in der Pflicht, bis zu 6 Wochen wieder Lohnfortzahlung zu leisten? Oder muss die Krankenkasse weiter wieder Krankengeld zahlen, da es sich ja um die gleiche fortgesetzte Erkrankung handelt?

Wie ist die Rechtslage in so einem Fall?
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Dummerchen
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Re: Wieder Krankengeldanspruch bei kurzer zwischenzeitlicher Wiederaufnahme der Arbeit?

Beitrag von Dummerchen »

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FM
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Re: Wieder Krankengeldanspruch bei kurzer zwischenzeitlicher Wiederaufnahme der Arbeit?

Beitrag von FM »

Sartre hat geschrieben: 14.03.23, 18:24 Oder muss die Krankenkasse weiter wieder Krankengeld zahlen, da es sich ja um die gleiche fortgesetzte Erkrankung handelt?
Ja, wenn es so ist.
Sartre
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Re: Wieder Krankengeldanspruch bei kurzer zwischenzeitlicher Wiederaufnahme der Arbeit?

Beitrag von Sartre »

Danke für die schnelle Antwort, wenn man einen Link als solche bezeichnen kann.

Aber leider geht diese an der Fragestellung ziemlich vorbei.

Ich konkretisiere mal an einem abstrakten Beispiel:

Der fiktive AN fühlte sich nach langer Krankheit wieder im Stande, seinen Job auszuüben. Er hätte seit Monaten Krankengeld von der KK bezogen. Als er seinen Job wieder ausübt, im o.g. Beispiel als Kraftfahrer, muss er nach kurzer Zeit, vielleicht wenigen Stunden, feststellen, daß es für ihn unmöglich ist, 8..9 Stunden sitzend als Fahrzeugführer seinem Job nachzugehen.

Der Arzt wird ihn zu Recht wieder als arbeitsunfähig beurteilen.

Der AN fühlte sich im Stande, seinen Job wieder ausüben zu können. Er konnte aber nicht sicher wissen, ob das auch tatsächlich der Fall wäre. Das konnte er ja erst durch den Praxistest!

Ist die Krankenkasse tatsächlich von der Leistung in o.g. Situation befreit?
D.h. selbst wenn nur ein kurzer Versuch der Wiederaufnahme der Arbeit gemacht würde (und scheitert) wäre der AG wieder bei der 6-wöchigen Lohnfortzahlungspflicht?
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Sartre
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Re: Wieder Krankengeldanspruch bei kurzer zwischenzeitlicher Wiederaufnahme der Arbeit?

Beitrag von Sartre »

FM hat geschrieben: 14.03.23, 21:08
Sartre hat geschrieben: 14.03.23, 18:24 Oder muss die Krankenkasse weiter wieder Krankengeld zahlen, da es sich ja um die gleiche fortgesetzte Erkrankung handelt?
Ja, wenn es so ist.
Danke auch Ihnen. Ja, ist so. Natürlich handelte es sich um die gleiche fortgesetzte Erkrankung.
Gibt es dazu belastbare Paragrafen/Rechtsprechung? Da mir von anderen gegenteiliges geantwortet wurde, u.a. von einer Arztpraxis.
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Czauderna
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Re: Wieder Krankengeldanspruch bei kurzer zwischenzeitlicher Wiederaufnahme der Arbeit?

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
in früheren Zeiten kannten wir den Begriff des missglückten Arbeitsversuchers - wenn ich mich recht erinnere, konnte dieser bis zu drei Tagen dauern - wir haben dann für diese drei Tage Krankengeld gezahlt und der Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt, weil eben bei diesem Arbeitsversuch "keine Arbeitsleistung von wirtschaftlichem Wert" erbracht wurde.
Dieses Verfahren wurde ab dann abgeschafft - ist schon sehr lange her. Heute gilt der Arbeitnehmer erst mal als arbeitsfähig, wenn er/sie die Tätigkeit aufnimmt - wenn er am selben Tag noch feststellt, dass es doch nicht geht, dann zahlt die Kasse für den einen Tag auch Krankengeld, wenn es länger dauert, dann zahlt der Arbeitgeber. Mit einer gesetzlichen Grundlage kann ich leider auf die Schnelle nicht dienen - ich schaue mal morgen nach , wenn nicht bis dahin ein anderer Experte/in etwas Konkretes dazu schreibt.
Gruss
Czauderna
blackylein
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Re: Wieder Krankengeldanspruch bei kurzer zwischenzeitlicher Wiederaufnahme der Arbeit?

Beitrag von blackylein »

Reicht dir als erstes ein Artikel einer großen Krankenkasse?
https://www.aok.de/fk/sozialversicherun ... s%20Wochen.
Sartre
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Re: Wieder Krankengeldanspruch bei kurzer zwischenzeitlicher Wiederaufnahme der Arbeit?

Beitrag von Sartre »

Danke @Czauderna und blackylein. Aus dem Bürokratendeutsch im Link werde ich nicht wirklich schlau.
Da geht es wohl eher um die Lohnfortzahlungspflicht von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer.

Mir ginge es jedoch um die eventuelle Pflicht der Krankenkasse, bei kurzzeitiger Unterbrechung der AU trotzdem weiterhin Krankengeld zu bezahlen.
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Re: Wieder Krankengeldanspruch bei kurzer zwischenzeitlicher Wiederaufnahme der Arbeit?

Beitrag von FM »

Sartre hat geschrieben: 14.03.23, 21:53 Da mir von anderen gegenteiliges geantwortet wurde, u.a. von einer Arztpraxis.
Ärzten ist die Rechtsberatung aus gutem Grund gesetzlich verboten. Ebenso wie Rechtsanwälte keine medizinischen Behandlungen durchführen dürfen. Nur wenn jemand zufällig beide Qualifikationen hat, darf er beides machen.
blackylein
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Re: Wieder Krankengeldanspruch bei kurzer zwischenzeitlicher Wiederaufnahme der Arbeit?

Beitrag von blackylein »

Sartre hat geschrieben: 14.03.23, 22:45
Mir ginge es jedoch um die eventuelle Pflicht der Krankenkasse, bei kurzzeitiger Unterbrechung der AU trotzdem weiterhin Krankengeld zu bezahlen.
Wenn der AG nicht mehr zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist, springt die KK mit dem Krankengeld ein.
Wenn man innerhalb von 6 Monaten wieder an der gleichen Krankheit erkrankt, bekommt keine neue 42 Tage Entgeltfortzahlung.
Dummerchen
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Re: Wieder Krankengeldanspruch bei kurzer zwischenzeitlicher Wiederaufnahme der Arbeit?

Beitrag von Dummerchen »

Sartre hat geschrieben: 14.03.23, 18:24 Ist durch die kurze Unterbrechung der AU-Bescheinigung der AG wieder in der Pflicht, bis zu 6 Wochen wieder Lohnfortzahlung zu leisten?
Wie ist die Rechtslage in so einem Fall?
Steht doch in dem von mir verlinkten Paragraphen: wenn die "kurze Unterbrechung der AU" nicht mindestens 6 Monate gedauert hat, dann muss der AG keine erneute Entgeltfortzahlung leisten.
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Re: Wieder Krankengeldanspruch bei kurzer zwischenzeitlicher Wiederaufnahme der Arbeit?

Beitrag von Sartre »

Danke nochmal an alle für die schnellen und hilfreichen Antworten!

Dieses Bürokratendeutsch ist für einen Laien wie mich oft schwer verständlich.
Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war [...]
Dummerchen hat geschrieben: 14.03.23, 22:58wenn die "kurze Unterbrechung der AU" nicht mindestens 6 Monate gedauert hat, dann muss der AG keine erneute Entgeltfortzahlung leisten.
@Dummerchen: Ich glaube Ihnen das. Sie haben offenbar Ahnung in der Materie. Vielen Dank!
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Re: Wieder Krankengeldanspruch bei kurzer zwischenzeitlicher Wiederaufnahme der Arbeit?

Beitrag von Stefanie145 »

Sartre hat geschrieben: 14.03.23, 22:45 Danke @Czauderna und blackylein. Aus dem Bürokratendeutsch im Link werde ich nicht wirklich schlau.
Da geht es wohl eher um die Lohnfortzahlungspflicht von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer.

Mir ginge es jedoch um die eventuelle Pflicht der Krankenkasse, bei kurzzeitiger Unterbrechung der AU trotzdem weiterhin Krankengeld zu bezahlen.
Hallo,

diese beiden Punkte kann man nicht trennen. Solange der Arbeitnehmer noch nicht aus dem Krankengeld ausgesteuert wurde (Anspruch auf Krankengeld gibt es nur für maximal 78 Wochen), zahlt bei Arbeitsunfähigkeit entweder der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung oder die Krankenkasse Krankengeld. Wobei die Entgeltfortzahlung dem Krankengeld vorrangig ist. Das heißt, Krankengeld wird nur dann gezahlt, wenn kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht.

Der Arbeitnehmer sollte mit seinem Arzt ggf. mal besprechen, ob eine Wiedereingliederung sinnvoll ist. Sofern diese bei diesem Kraftfahrer möglich. Bei einer Wiedereingliederung beginnt man langsam wieder mit der Arbeit. Zum Beispiel in den ersten 2 Wochen 2 Stunden täglich, dann zwei Wochen 4 Stunden täglich, dann zwei Wochen 6 Stunden täglich bevor dann ab der 7. Woche wieder Vollzeit gearbeitet wird. Es gibt auch andere Modelle.
Um langsam wieder anzufangen, vielleicht ganz sinnvoll, gerade wenn man sich erst wieder an das längere Sitzen gewöhnen muss.
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