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Hallo,
Wenn man den Wohngeldantrag im Oktober gestellt hat die zuständige Behörde aber erst jetzt positiv entscheidet hat man dann Anspruch auf die Heizkostenhilfe II für 2022?
Zitat: Entscheidend für den Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss ist, dass die Anspruchsberechtigten bereits für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 ihre Förderung – zum Beispiel BAföG oder Wohngeld – beziehen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!