Hallo,
Person XY bezieht teilweise Erwerbsminderungsrente.
Sie arbeitet als Künstlerin (Musikerin). Aus ihren Auftritten erzielt sie Einkommen i. H. v. rund 300 EUR im Monat.
Nun hat sie hier https://www.kuenstlersozialkasse.de/kue ... ssetzungen gelesen, dass es eine Grenze von 325 EUR pro Monat gibt. Die Person versteht das aber nicht ganz. Gibt es eine Verpflichtung, sich bei der Künstlersozialkasse anzumelden, wenn das Einkommen darüber liegt? (Krankenkassenbeiträge läufen ja eh über die Rentenversicherung..)
Vielen Dank vorab und einen schönen Sonntag!
Anmeldung bei Künstlersozialkasse ab einem monatlichen Verdienst v. 325 EUR obligatorisch?
Moderator: FDR-Team
Re: Anmeldung bei Künstlersozialkasse ab einem monatlichen Verdienst v. 325 EUR obligatorisch?
Wenn ein Rentner Arbeitseinkommen von mehr als 169,75 Euro aus selbständiger Tätigkeit hat, ist dieses insgesamt schon nach den allgemeinen Regelungen beitragspflichtig in der GKV. Da ist es sogar von Vorteil, wenn es über die KSV läuft, weil man dann nur den halben Beitrag bezahlt. Aber erst ab Anmeldung, die vorher genannte Beitragspflicht gilt hingegen ab Vorliegen der Voraussetzungen, also ggf. auch rückwirkend.
Hat übrigens nichts mit Arbeitsrecht zu tun.
Hat übrigens nichts mit Arbeitsrecht zu tun.
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