[Wohngeld] Berechnung des Mindesteinkommens bei hauptberuflich Selbstständigem?

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XPA
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[Wohngeld] Berechnung des Mindesteinkommens bei hauptberuflich Selbstständigem?

Beitrag von XPA »

Hallo,

in diesem fiktiven Fall geht es mir um die Feststellung der Höhe des Mindesteinkommens zur Beantragung von Wohngeld. Das scheint mir nicht ganz trivial. zu sein. Zumindest die üblichen Online-Rechner scheinen (mehr oder weniger) zu ignorieren, dass Wohngeldbezug nicht nur ein Höchsteinkommen, sondern auch ein Mindesteinkommen voraussetzt, wodurch die Kalkulation mit dem Online-Rechner natürlich obsolet wird.

Angenommen, es gibt einen selbstständigen Namens S, der vermutet, dass er einen Wohngeldanspruch haben könnte. S ist jedoch unsicher, ob er das dafür erforderliche Mindesteinkommen erreicht, oder knapp verfehlt. Es hängt davon ab, wie man Einkommen definiert. Die für S maßgebliche Größe in seinem Arbeitsleben war eher der Umsatz, auch da er kaum Geschäftsausgaben hat. S steht nun vor der Frage, wie er aus dem Umsatz das Einkommen berechnen soll, welche zur Berechnung eines möglichen Wohngeldanspruchs herangezogen wird, bzw. ob S überhaupt das dafür erforderliche Mindesteinkommen erreicht.

S hat fast keine Geschäftsausgaben, er gibt nur wenig Geld aus für Büromaterialien, Krankenkasse und eben die Einkommenssteuer. Jetzt stellt sich eben die Frage, wie hoch S maßgebliches Einkommen ist, bzw. wie sich dieses berechnet.

Nehmen wir Folgendes an.
  • S arbeitet nach der Kleinunternehmerregelung und bezahlt daher keine Gewerbesteuer und keine Umsatzsteuer
  • Die ESt-Vorauszahlung ist quartalsweise fällig. Da das Einkommen von S monatlich schwankt, ist die real anfallende ESt in jedem Monat anders. Jedoch stellt sich die monatliche relae ESt ja ohnehin frühestens im darauffolgenden Jahr heraus, wen S seinen Steuerbescheid erhält.

Der Einfachheit halber geht der S bei der Berechnung der monatlichen ESt so vor:
  • 4 x quartalsweise ESt-Vorauszahlung dividiert durch 12

Nehmen wir somit an für die Berechnung des Mindesteinkommens an:
  • monatliche 100 € Est-Vorauszahlung im Monat (Berechnung wie oben stehend geschildert)
  • monatliche Krankenkassenprämie in Höhe von 253 €
  • S ist ledig, gesund, nicht schwanger, keine Unterhaltspflicht. Der Regelsatz (ALG II) liegt im Moment, korrigieren Sie mich, sollte ich mich irren, bei 502 € monatlich.
  • Für Strom und Gas liegt für S die monatliche Vorauszahlung bei 75 € (ist so wenig, weil S seine Wohnung nicht heizt)
  • Nehmen wir einen hypothetischen Wert von 25 € im Monat für Geschäftsausgaben an

Ist es somit zutreffend, für den Fall von S., von folgendem erforderlichen monatlichen Umsatz auszugehen, welches für die Feststellung des Mindesteinkommens im Zusammenhang mit Wohngeld auszugehen ist:

Regelbedarf: 502 €
Krankenkasse 253,44
Steuern (ESt): 210,33 €
Heizung/Warmwasser: 75 €
Geschäftsausgaben: 25 €
SUMME: 1.065,77 €

Demnach liegt das für den Bezug von Wohngeld für S fragliche monatliche Mindesteinkommen bei 1.065,77 €?


Wie ist die Rechtslage?

Besten Dank und Grüße,
XPA
FM
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Re: [Wohngeld] Berechnung des Mindesteinkommens bei hauptberuflich Selbstständigem?

Beitrag von FM »

Der Einkommensbegriff im Wohngeld ist weitgehend (nicht zu 100 %) identisch mit dem Gewinnbegriff im Einkommensteuerrecht, das kennt ja jeder Selbständige aus dem FF.

Dann muss er eben zwei Berechnungen durch führen. Erst mal eine für Bürgergeld, wenn sich da ein Anspruch ergibt, sind die Wohnkosten ohnehin schon gedeckt (und er spart sich auch noch die eigenen Kosten für eine Krankenversicherung). Nur wenn sich da kein Anspruch ergibt, könnte Wohngeld sinnvoll sein.
XPA
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Re: [Wohngeld] Berechnung des Mindesteinkommens bei hauptberuflich Selbstständigem?

Beitrag von XPA »

Hallo,

besten Dank für Ihre Antwort. Ich finde es doch überraschend, dass es zu diesem doch sehr aktuellen Thema die Anzahl an Antworten überschaubar ist.

Generell finden man im Internet oder auch in der Fachliteratur z.B. [1] nur wenig Rechenbeispiele zur Berechnung des Mindesteinkommens für den hier vorliegenden Spezialfall (Solo-Selbstständiger welcher am Existenzminimum vor sich hinkrebst).

Das finde ich doch recht erstaunlich, da dieser Fall in der Praxis wahrscheinlich öfters auftreten dürfte. Klar, es gibt viele Konstellationen, und es kann nicht für jeden Fall ein Rechenbeispiel genannt werden.

Ich habe jetzt mal selbst durchgerechnet, bin mir aber nicht sicher, ob meine Rechnung stimmt. In eckigen Klammern gebe ich jeweils die Quellen an.


Ausgehend von monatlichen Einnahmen 1.100 € in Höhe von (USt fällt nicht an da Kleinunternehmerregelung; noch nicht abgezogen von den 1.100 € sind Krankenversicherungsprämie, Betriebsausgaben, Einkommenssteuer (ESt):

Regelbedarf: 502 € [2]
Krankenkasse 209,28 € (172,01 + 34,52 + Zusatzbeitrag 1,6 % = 2,75 €) [3]
Steuern (ESt): 31 € (372 € /12) [4]
Heizung/Warmwasser: 75 € [5]
Geschäftsausgaben: 25 € [6]
---------------------------------------------------------------
SUMME Mindesteinkommen: 842,28 €
================================================





[1]
Knoche, Th. WoGG. Das neue Wohngeldrecht. 6., aktualisierte Auflage. Novelle 2023. Regensburg: Wallhala.

[2]
502 € sind in 2023 der Regelsatz. Quelle: https://www.buerger-geld.org/regelsatz/

[3]
Beispielhaft nehme ich die Techniker-Krankenkasse. Einiges davon wird wohl bei anderen gesetzlichen Krankenkassen haargenau auch so zutreffen (z.B. das von der GK unterstellte Mindesteinkommen in Höhe von , anders vielleicht davon abweichen (z.B. der Zusatzbeitrag). Zur Berechnung der Krankenversicherungs- und Pflegeversicherugnsprämie wurde wurde das auf der Webseite der Techniker-Krankenkasse angegebene Mindesteinkommen verwendet: 1.131,67 angenommen (jährlich also 13.580 €) Link:
https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... ig-2006970

[4]
Berechnet mit dem Online-Rechner des BMI bei einem Monatseinkommen von 1.100 € (= Jahreseinkommen 13.200 €). Link:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/e ... ekst.xhtml

[5]
Die Kosten für Heizung und Warmwasser mögen in der jetzigen Zeit niedrig erscheinen, aber wie bereits im EP geschrieben, der Antragsteller heizt im Winter seine Wohnung grundsätzlich nicht.

[6]
Sind tatsächlich so niedrig.





Würde mich freuen, wenn mal jemand drüberschaut oder gar nachrechnet, ob das so sein kann. Wird vielleicht noch andere stille Mitleser interessieren. Mir jedenfalls kommt das von mir errechnet Mindesteinkommen recht niedrig vor. :)

Beste Grüße,
XPA
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