in diesem fiktiven Fall geht es mir um die Feststellung der Höhe des Mindesteinkommens zur Beantragung von Wohngeld. Das scheint mir nicht ganz trivial. zu sein. Zumindest die üblichen Online-Rechner scheinen (mehr oder weniger) zu ignorieren, dass Wohngeldbezug nicht nur ein Höchsteinkommen, sondern auch ein Mindesteinkommen voraussetzt, wodurch die Kalkulation mit dem Online-Rechner natürlich obsolet wird.
Angenommen, es gibt einen selbstständigen Namens S, der vermutet, dass er einen Wohngeldanspruch haben könnte. S ist jedoch unsicher, ob er das dafür erforderliche Mindesteinkommen erreicht, oder knapp verfehlt. Es hängt davon ab, wie man Einkommen definiert. Die für S maßgebliche Größe in seinem Arbeitsleben war eher der Umsatz, auch da er kaum Geschäftsausgaben hat. S steht nun vor der Frage, wie er aus dem Umsatz das Einkommen berechnen soll, welche zur Berechnung eines möglichen Wohngeldanspruchs herangezogen wird, bzw. ob S überhaupt das dafür erforderliche Mindesteinkommen erreicht.
S hat fast keine Geschäftsausgaben, er gibt nur wenig Geld aus für Büromaterialien, Krankenkasse und eben die Einkommenssteuer. Jetzt stellt sich eben die Frage, wie hoch S maßgebliches Einkommen ist, bzw. wie sich dieses berechnet.
Nehmen wir Folgendes an.
- S arbeitet nach der Kleinunternehmerregelung und bezahlt daher keine Gewerbesteuer und keine Umsatzsteuer
- Die ESt-Vorauszahlung ist quartalsweise fällig. Da das Einkommen von S monatlich schwankt, ist die real anfallende ESt in jedem Monat anders. Jedoch stellt sich die monatliche relae ESt ja ohnehin frühestens im darauffolgenden Jahr heraus, wen S seinen Steuerbescheid erhält.
Der Einfachheit halber geht der S bei der Berechnung der monatlichen ESt so vor:
- 4 x quartalsweise ESt-Vorauszahlung dividiert durch 12
Nehmen wir somit an für die Berechnung des Mindesteinkommens an:
- monatliche 100 € Est-Vorauszahlung im Monat (Berechnung wie oben stehend geschildert)
- monatliche Krankenkassenprämie in Höhe von 253 €
- S ist ledig, gesund, nicht schwanger, keine Unterhaltspflicht. Der Regelsatz (ALG II) liegt im Moment, korrigieren Sie mich, sollte ich mich irren, bei 502 € monatlich.
- Für Strom und Gas liegt für S die monatliche Vorauszahlung bei 75 € (ist so wenig, weil S seine Wohnung nicht heizt)
- Nehmen wir einen hypothetischen Wert von 25 € im Monat für Geschäftsausgaben an
Ist es somit zutreffend, für den Fall von S., von folgendem erforderlichen monatlichen Umsatz auszugehen, welches für die Feststellung des Mindesteinkommens im Zusammenhang mit Wohngeld auszugehen ist:
Regelbedarf: 502 €
Krankenkasse 253,44
Steuern (ESt): 210,33 €
Heizung/Warmwasser: 75 €
Geschäftsausgaben: 25 €
SUMME: 1.065,77 €
Demnach liegt das für den Bezug von Wohngeld für S fragliche monatliche Mindesteinkommen bei 1.065,77 €?
Wie ist die Rechtslage?
Besten Dank und Grüße,
XPA