Unfallversicherung SGB VII

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

Moderator: FDR-Team

Antworten
blue cloud
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 327
Registriert: 16.03.13, 14:19

Unfallversicherung SGB VII

Beitrag von blue cloud »

ich bin altersmäßig ein wenig aus der Materie herausgewachsen und benötige Fachkompetenz im Recht der Unfallversicherung

John, Paul und Ringo haben ein Einfamilienhaus.

Während sich Paul + Ringo nur um die Musik kümmern, pflegt John den Garten und ist für den Schneedienst verantwortlich. Dafür bekommt er auch ein paar Taler im Monat.
Als Miteigentümer liegt kein Beschäftigungsverhältnis vor, es besteht auch keine Weisungsgebundenheit wie kurz oder wann der Rasen zu schnippeln ist, so dass im SV Recht keine Vers.pflicht besteht.
Ich habe aber in Erinnerung, dass bei dieser Konstellation Versicherungspflicht in der Unfallversicheurng eintritt und Beitragspflicht besteht. Woraus ergibt sich das??

Wer kann mit bitte auf die Sprünge helfen??

Danke
ratte1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1141
Registriert: 07.09.07, 19:25
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

Re: Unfallversicherung SGB VII

Beitrag von ratte1 »

Hallo,

gesetzliche Grundlage könnte § 2 Absatz 2 SGB VII sein: Ferner sind Personen versichert, die wie nach Absatz 1 Nr. 1 Versicherte tätig werden.
Nähere Infos findet man/frau bei Eingabe von“ Haufe-Verlag Wie-Beschäftigte“ in die Suchmaschine.

MfG

Ratte1
Czauderna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 521
Registriert: 07.05.19, 10:44

Re: Unfallversicherung SGB VII

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
also, wenn ich unseren Rasen mähe, der zu gleichen Anteilen meiner Ehefrau, mir und unseren beiden Kindern gehört lt. Grundbucheintrag, und mir dabei eine Verletzung zuziehe, dann bin ich über (welche eigentlich ?) die BG. Unfallversichert, wenn mir die drei anderen für das Rasen mähen, jeder 10,00 € in die Hand drückt ?
Cool - wer zahlt dann die Beiträge zur Unfallversicherung oder kostet das nichts ?. :lol:
Gruß
Czauderna
ratte1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1141
Registriert: 07.09.07, 19:25
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

Re: Unfallversicherung SGB VII

Beitrag von ratte1 »

Hallo czauderna,

ich gehe davon aus, dass der TE auf diese gesetzlichen Grundlage abzielte. Allerdings - und darum habe ich auf die weitergehenden Infos verwiesen - meine ich, dass diese hier nicht greift.

MfG

ratte1
blue cloud
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 327
Registriert: 16.03.13, 14:19

Re: Unfallversicherung SGB VII

Beitrag von blue cloud »

Danke für die ersten Statements und die Hinweise. Ich denke, das Stichwort "Wie Beschäftigte" hilft mir weiter.


Nein, hier soll es nicht um etwaigen "Familienbesitz" gehen, familiäre Mithilfe - sondern um 3 zerstrittene Eigentümer eines Hauses.

Wenn ein Eigentümer für die Gemeinschaft eigenmächtig tätig wird, z.B. Schneedienst und Gartenpflege im gesamten Kalenderjahr und hierfür eine Bezahlung verlangt und/oder letztlich erhält, müsste m.E. Unfallversicherungspflicht mit Zahlung von (Mindest)-Beiträgen bestehen.
Czauderna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 521
Registriert: 07.05.19, 10:44

Re: Unfallversicherung SGB VII

Beitrag von Czauderna »

blue cloud hat geschrieben: 01.05.23, 10:53 Danke für die ersten Statements und die Hinweise. Ich denke, das Stichwort "Wie Beschäftigte" hilft mir weiter.


Nein, hier soll es nicht um etwaigen "Familienbesitz" gehen, familiäre Mithilfe - sondern um 3 zerstrittene Eigentümer eines Hauses.

Wenn ein Eigentümer für die Gemeinschaft eigenmächtig tätig wird, z.B. Schneedienst und Gartenpflege im gesamten Kalenderjahr und hierfür eine Bezahlung verlangt und/oder letztlich erhält, müsste m.E. Unfallversicherungspflicht mit Zahlung von (Mindest)-Beiträgen bestehen.
Hallo,
wirklich? - wenn er eigenmächtig tätig wird
Gruss
Czauderna
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7849
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Unfallversicherung SGB VII

Beitrag von ExDevil67 »

Czauderna hat geschrieben: 01.05.23, 11:45 Hallo,
wirklich? - wenn er eigenmächtig tätig wird
Auch wenn es in Absprache passiert,tue ich mich irgendwie schwer dami einen (Mit)Eigentümer als wie beschäftigten einzustufen.
Aus der Rolle als Eigentümer erwachsen schließlich auch Pflichten wie z.b. ein Winterdienst. Dann müsste ja jeder Eigentümer in solchen Fällen zum wie Arbeitnehmer werden.
blue cloud
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 327
Registriert: 16.03.13, 14:19

Re: Unfallversicherung SGB VII

Beitrag von blue cloud »

Hinsichtlich Minijob ist es abschließend geregelt.

Neben einer telefonischen Info

" Überträgt eine Eigentümergemeinschaft dem Miteigentümer etwa Gartenpflege liegt kein Beschäftigungsverhältnis vor. Wird die Tätigkeit durch die übrigen Wohnungseigentümer in Form einer finanziellen Zuwendung honoriert, stellt die Zahlung generell keinen Verdienst dar. Damit liegt insoweit kein Miniojob vor. Unfallversicherungsmäßig wird sich die Frage allerdings u.U. anders darstellen"

konnte ich dies auch teilweise auf der dortigen Homepage nachlesen.

Denke eine abschließende Frage für die BG Hotline.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 28925
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Unfallversicherung SGB VII

Beitrag von ktown »

Die Problematik liegt vermutlich einzig in der Tatsache, dass Geld von A zu B fließt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Czauderna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 521
Registriert: 07.05.19, 10:44

Re: Unfallversicherung SGB VII

Beitrag von Czauderna »

ExDevil67 hat geschrieben: 01.05.23, 12:36
Czauderna hat geschrieben: 01.05.23, 11:45 Hallo,
wirklich? - wenn er eigenmächtig tätig wird
Auch wenn es in Absprache passiert,tue ich mich irgendwie schwer dami einen (Mit)Eigentümer als wie beschäftigten einzustufen.
Aus der Rolle als Eigentümer erwachsen schließlich auch Pflichten wie z.b. ein Winterdienst. Dann müsste ja jeder Eigentümer in solchen Fällen zum wie Arbeitnehmer werden.
Hallo,
genau so sehe ich es auch
Gruss
Czauderna
blue cloud
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 327
Registriert: 16.03.13, 14:19

Re: Unfallversicherung SGB VII

Beitrag von blue cloud »

Auch wenn es in Absprache passiert,tue ich mich irgendwie schwer dami einen (Mit)Eigentümer als wie beschäftigten einzustufen.
Aus der Rolle als Eigentümer erwachsen schließlich auch Pflichten wie z.b. ein Winterdienst. Dann müsste ja jeder Eigentümer in solchen Fällen zum wie Arbeitnehmer werden.
Soweit ich das verstanden habe, spielt hier die tatsächliche Bezahlung durch die Gesamtheit der Eigentümer und das nicht bestehende Familienverhältnis die entscheidene Rolle.
Die Frage stellt sich unter Familienangehörigen oder bei fehlender Entlohnung nicht.

Steuerlich würde sich der Musterfall ebenfalls auswirken. Für den Ausführenden sind es Einnahmen für die anderen können es evtl. Ausgaben sein.
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7849
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Unfallversicherung SGB VII

Beitrag von ExDevil67 »

blue cloud hat geschrieben: 02.05.23, 07:21
Auch wenn es in Absprache passiert,tue ich mich irgendwie schwer dami einen (Mit)Eigentümer als wie beschäftigten einzustufen.
Aus der Rolle als Eigentümer erwachsen schließlich auch Pflichten wie z.b. ein Winterdienst. Dann müsste ja jeder Eigentümer in solchen Fällen zum wie Arbeitnehmer werden.
Soweit ich das verstanden habe, spielt hier die tatsächliche Bezahlung durch die Gesamtheit der Eigentümer und das nicht bestehende Familienverhältnis die entscheidene Rolle.
Ob nun verwandt und / oder Geld fließt halte ich für sekundär sobald es sich bei der Tätigkeit um die Erledigung von Pflichten handelt die dem Eigentümer obliegen. Von daher kann Rasen mähen im Sommer evtl tatsächlich als wie Arbeitnehmer erfolgen, nicht aber der Winterdienst.
Antworten
  • Letzte Themen