Rückzahlung Kindergeld

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Oktavia
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Rückzahlung Kindergeld

Beitrag von Oktavia »

Frau M ist allein erziehend und hat eine Tochter T. Die Scheidung vom Kindesvater ist lange her, da war das Kind erst 3 Jahre alt. Nun ist es mittlerweile 20 Jahre und macht eine Ausbildung mit ca 800€ Einkommen.
Bis vor eineinhalb Jahren lebten Mutter und erwachsene Tochter in einem Haushalt. Die Mutter zog dann aus weil sie sich von ihrem Freund getrennt hatte. Die Tochter blieb erstmal wohnen und zog dann in eine eigene Wohnung.
Die M erhält weiterhin das Kindergeld, ein Abzweigungsantrag der T wurde nach dem Auszug der M aus dem gemeinsamen Haushalt von der Kindergeldkasse abgelehnt. M überweist der T das Kindergeld oder gibt es ihr in bar. Im Einzelfall ohne Quittung aber es gibt ein Schreiben in dem T bestätigt das Geld immer erhalten zu haben.
Nun kommt ein Schreiben der Kindergeldkasse mit Anhörung in dem M aufgefordert wird für 1,5 Jahre Kindergeld zurück zu zahlen, nach Anhörung erfolgt der Bescheid. Die Tochter hat ein Schreiben an die Kindergeldkasse unterschrieben, dass sie das Geld nicht bekommen hätte. Außerdem hätte dem Vater V als Bar-Unterhaltspflichtigem das Geld zugestanden.

Dieser hat jedoch keinen Unterhalt gezahlt weil nicht mehr verpflichtet...
Prüft die Kindergeldkasse solche Fälle nicht? Wie könnte diese fiktive Kindergeldkasse darauf kommen dass Unterhaltspflicht bestand und M das Geld an den Vater abführen müssen??? Kann es sein, das die T doppelt kassieren möchte?
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FM
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Re: Rückzahlung Kindergeld

Beitrag von FM »

Oktavia hat geschrieben: 02.05.23, 17:58 Frau M ist allein erziehend und hat eine Tochter T. Die Scheidung vom Kindesvater ist lange her, da war das Kind erst 3 Jahre alt. Nun ist es mittlerweile 20 Jahre und macht eine Ausbildung mit ca 800€ Einkommen.
Bei einer 20jährigen kann man nicht alleinerziehend sein, die ist ja schon erwachsen.
Oktavia hat geschrieben: 02.05.23, 17:58 Bis vor eineinhalb Jahren lebten Mutter und erwachsene Tochter in einem Haushalt. Die Mutter zog dann aus weil sie sich von ihrem Freund getrennt hatte. Die Tochter blieb erstmal wohnen und zog dann in eine eigene Wohnung.
... Die Tochter hat ein Schreiben an die Kindergeldkasse unterschrieben, dass sie das Geld nicht bekommen hätte. Außerdem hätte dem Vater V als Bar-Unterhaltspflichtigem das Geld zugestanden.

Dieser hat jedoch keinen Unterhalt gezahlt weil nicht mehr verpflichtet...
Da könnte zutreffen, aus § 64 EStG:
(3) 1Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. 2Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt. 3Werden gleich hohe Unterhaltsrenten gezahlt oder zahlt keiner der Berechtigten dem Kind Unterhalt, so bestimmen die Berechtigten untereinander, wer das Kindergeld erhalten soll. ...
Nach der Beschreibung hätte die Mutter dem Kind eine Unterhaltsrente gezahlt (nämlich in Höhe des Kindergeldes), der Vater aber keine, also stünde es der Mutter zu.

Das müsste man dann eben im Rechtsbehelf der Familienkasse entsprechend mitteilen, am besten auch nachweisen. Falls die Familienkasse aufgrund widersprüchlicher Angaben der Tochter zu dem Ergebnis kommt, es könnte ein Betrugsversuch vorliegen, wird sie die Strafverfolgungsbehörden informieren. Die Tochter hätte sich auch dann schon strafbar gemacht, wenn sie falsche Angaben machte um ihrem Vater einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Aber mit 20 kann sie gerade noch Glück haben und das Jugendgericht wendet Jugendstrafrecht an.
Oktavia
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Re: Rückzahlung Kindergeld

Beitrag von Oktavia »

FM hat geschrieben: 02.05.23, 19:19 Bei einer 20jährigen kann man nicht alleinerziehend sein, die ist ja schon erwachsen.
Was man so erwachsen nennt :roll: aber wie das so mit fiktiven Kindern ist :D

Danke für deine Rechtseinschätzung zu diesem Fall :daumenhoch schade, es gibt gar kein Küsschensmilie
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