Geldgeschenke ausserhalb des Leistungsbezuges

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Markusl.89
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Geldgeschenke ausserhalb des Leistungsbezuges

Beitrag von Markusl.89 »

Eine fiktive Person X war Jahre lang arbeitslos, ihr machten verschiedene psychologische Probleme zu schaffen. Durch eine gute Medikamenteneinstellung hatte X dennoch versucht einen Job zu erhalten. Er wurde auch gut bezahlt so das X nicht mehr im Leistungsbezug des Jobcenters war. Darum war sein Mutter Stolz und schenkte X zum Anreiz den Job weiter zu behalten 5000€ als Startkapital. X war mit dem Geld auch im Casino und hatt dort sogar 300€ plus erzielt. Nun kommt sein Problem X ist leider nach den ersten 5 Wochen gesundheitlich rückfällig geworden und wurde wegen Krankheit entlassen. Muss X die Geldeingänge (Geldgeschenk und Gewinn) dem jobbender erkläre bzw wird das auf seine Leistungen angerechnet? Die Frage fußt auf dem Wissen das größeres Geldgeschenk normalerweise auf bis zu 6 Monate mit dem Hartz IV bzw Bürgergeld verrechnet wird.


Danke für eure Hilfe, schon mal im vorraus.


Mfg
dranzer
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Re: Geldgeschenke ausserhalb des Leistungsbezuges

Beitrag von dranzer »

Wenn sich nichts geändert hat mit dem Bürgergeld; ist es so, dass Geldgeschenke nur während dem Bezug zählen und angerechnet werden können.
wer schreibfehler in meinen texten findet darf sie behalten
wer über diese fehler meckert oder herzieht kann gerne die finger still halten und die goschen halten
Loanstar
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Re: Geldgeschenke ausserhalb des Leistungsbezuges

Beitrag von Loanstar »

Es ist möglich, dass das Jobcenter eine Erklärung auch für in der jüngeren Vergangenheit erzielte Einnahmen haben will, da sich hierauf Rückschlüsse auf Vermögen und künftige Einnahmen ergeben können. Einnahmen werden aber bei der Leistungsberechnung nur berücksichtigt wenn sie ab dem Monat der Antragstellung zugeflossen sind.

Ab dem 1.7. gibt es durch das Bürgergeld eine Änderung bei der Verteilung von einmaligen Einnahmen auf mehrere Monate. Sie werden künftig nur noch verteilt, wenn es sich um Nachzahlungen handelt (in der Regel Nachzahlung von Lohnansprüchen). Ansonsten sind einmalige Einnahmen künftig nur noch im Monat des Zuflusses zu berücksichtigen.
MGH
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Re: Geldgeschenke ausserhalb des Leistungsbezuges

Beitrag von MGH »

Off Topic:
Ob es in der Siuation die beste Lösung ist, mit den ersten "Vermögen" das man hat, ins Casino zu rennen...???

Je nach Art der Leistung, kann auch oberhalb bestimmter Freibeträge, Vermögen anzugeben sein, nicht als Einnahme, sondern als Guthaben.
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