Übernahme von Kosten für eine Grabanlage durch das Sozialamt
Moderator: FDR-Team
Übernahme von Kosten für eine Grabanlage durch das Sozialamt
Hallo,
im Zusammenhang mit der Grundsicherung stellt sich die Frage nach der allgemeinen Rechtslage bezüglich der Übernahme von Kosten für eine Grabanlage durch das Sozialamt. Laut der Antwort des Sozialamts kann "keine Beihilfe nach dem SGB XII für die Gestaltung des Grabes der Verstorbenen nach 10 Monaten berücksichtigt werden. Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten können von den Erben innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod der Verstorbenen gestellt werden."
Es geht jedoch nicht um die Übernahme von Bestattungskosten, sondern speziell um die Übernahme von Kosten für die Grabanlage. Der Steinmetzmeister-Betrieb behauptet aufgrund seiner Praxis, dass die Übernahme solcher Kosten auch nach dieser Frist üblich ist, unter Berücksichtigung, dass Grabmale in der Regel ungefähr ein Jahr zur Fertigstellung benötigen.
Besteht eine gesetzliche Regelung oder rechtliche Grundlage, die besagt, dass das Sozialamt solche Kosten erstatten kann? Gibt es eine bestimmte Frist, die einzuhalten ist, um eine Kostenerstattung für eine Grabanlage zu beantragen?
Danke.
im Zusammenhang mit der Grundsicherung stellt sich die Frage nach der allgemeinen Rechtslage bezüglich der Übernahme von Kosten für eine Grabanlage durch das Sozialamt. Laut der Antwort des Sozialamts kann "keine Beihilfe nach dem SGB XII für die Gestaltung des Grabes der Verstorbenen nach 10 Monaten berücksichtigt werden. Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten können von den Erben innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod der Verstorbenen gestellt werden."
Es geht jedoch nicht um die Übernahme von Bestattungskosten, sondern speziell um die Übernahme von Kosten für die Grabanlage. Der Steinmetzmeister-Betrieb behauptet aufgrund seiner Praxis, dass die Übernahme solcher Kosten auch nach dieser Frist üblich ist, unter Berücksichtigung, dass Grabmale in der Regel ungefähr ein Jahr zur Fertigstellung benötigen.
Besteht eine gesetzliche Regelung oder rechtliche Grundlage, die besagt, dass das Sozialamt solche Kosten erstatten kann? Gibt es eine bestimmte Frist, die einzuhalten ist, um eine Kostenerstattung für eine Grabanlage zu beantragen?
Danke.
Re: Übernahme von Kosten für eine Grabanlage durch das Sozialamt
Dass ein Steinmetz etwa ein ganzes Jahr braucht um eine Grabanlage anzufertigen, erscheint mir etwas seltsam. Ein paar Tage wären eher verständlich.
Grundsätzlich sind die Erben und die nächsten Angehörigen dafür verantwortlich, für eine Bestattung zu sorgen. Nur wenn die alle nicht dazu in der Lage sind, ist als nächstes die Gemeinde (also z.B. das städtische Sozialamt) zuständig. Die Gemeinde muss aber auch nicht für eine Grabstätte sorgen, deren Herstellung ein ganzes Jahr dauert, sondern nur für eine menschenwürdige Bestattung. Das kann auch eine anonyme Bestattung ohne eigene Grabanlage sein.
Grundsätzlich sind die Erben und die nächsten Angehörigen dafür verantwortlich, für eine Bestattung zu sorgen. Nur wenn die alle nicht dazu in der Lage sind, ist als nächstes die Gemeinde (also z.B. das städtische Sozialamt) zuständig. Die Gemeinde muss aber auch nicht für eine Grabstätte sorgen, deren Herstellung ein ganzes Jahr dauert, sondern nur für eine menschenwürdige Bestattung. Das kann auch eine anonyme Bestattung ohne eigene Grabanlage sein.
Re: Übernahme von Kosten für eine Grabanlage durch das Sozialamt
Der Carrara Marmor hat aber mindestens 7 Monate Lieferzeit und die goldenen Einzelbuchstaben müssen auch vom Goldschmied erstmal gemäß meinen Wünschen geformt werden. 

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Übernahme von Kosten für eine Grabanlage durch das Sozialamt
Hm ich kenne das auch so, dass sich ja erstmal alles setzen muss und der Grabstein dann letztlich wirklich erst Monate nach der Beerdigung gesetzt wird.
Re: Übernahme von Kosten für eine Grabanlage durch das Sozialamt
Ja, Matthias hat recht.
Der Betrag, der bei der Sozialversicherung beantragt wurde, beträgt 860 Euro. Eine Besonderheit ist, dass der Erbe des Verstorbenen in einer anderen Stadt lebt und Grundsicherung erhält.
Das Denkmal selbst wird innerhalb von etwa zwei Monaten hergestellt.Zuerst muss der Boden am Grab "setzen", und erst dann kann ein Denkmal aufgestellt werden.
Der Betrag, der bei der Sozialversicherung beantragt wurde, beträgt 860 Euro. Eine Besonderheit ist, dass der Erbe des Verstorbenen in einer anderen Stadt lebt und Grundsicherung erhält.
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Re: Übernahme von Kosten für eine Grabanlage durch das Sozialamt
Ich habe vor 4 Jahren ein Grabmal in Auftrag gegeben und das ganze hat sich fast 1 Jahr gezogen. Ich habe das Grabmal aus eigenen mitteln bezahlt.
- Das Grab musste sich erst einmal setzen
- Dann musste das Grabmal geplant werden
- Dann musste der Steinmetz planen und Material bestellen
- Dann musste der Steinmetz eine Genehmigung usw. einholen
Als das Grabmal dann fertig war, mussten diverse korrekturen Vorgenommen werden. Rund 1 Jahr später war dann alles fertig.
Je nach Material, Jahreszeit usw. kann sich das ganze sehr lange ziehen.
- Das Grab musste sich erst einmal setzen
- Dann musste das Grabmal geplant werden
- Dann musste der Steinmetz planen und Material bestellen
- Dann musste der Steinmetz eine Genehmigung usw. einholen
Als das Grabmal dann fertig war, mussten diverse korrekturen Vorgenommen werden. Rund 1 Jahr später war dann alles fertig.
Je nach Material, Jahreszeit usw. kann sich das ganze sehr lange ziehen.
Re: Übernahme von Kosten für eine Grabanlage durch das Sozialamt
Mir stellt sich die Frage ob das Sozialamt für einen Grabstein aus Naturstein aufkommen muss. Das Gericht hier sagt ja, aber nur in einer gewissen Höhe:
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-re ... 56348.html
Und bei diesem Beispiel hier wurde die Kostenübernahme für den Grabstein erst 4 Jahre nach der Beerdigung beantragt.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-re ... 56348.html
Und bei diesem Beispiel hier wurde die Kostenübernahme für den Grabstein erst 4 Jahre nach der Beerdigung beantragt.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Übernahme von Kosten für eine Grabanlage durch das Sozialamt
Beispielhaft sieht Berlin die Obergrenze bei 750.- Alles was darüber hinaus geht muss der Antragsteller selbst übernehmen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Übernahme von Kosten für eine Grabanlage durch das Sozialamt
Ich bin allen Diskussionsteilnehmern dankbar. Insbesondere bin ich dankbar lottchen und ktown, die konkrete Informationen zu dem Problem gegeben haben.
Damit gibt es die Möglichkeit, sich in der Korrespondenz mit dem Sozialamt zumindest auf etwas zu beziehen.
Das Sozialamt beruft sich auf das Sozialgesetzbuch (SGB) XII und gibt an, dass die Beihilfe für die Gestaltung des Grabes der Verstorbenen erst nach 10 Monaten berücksichtigt werden kann. Sie behaupten auch, dass Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod der Verstorbenen gestellt werden müssen.
Genau das habe ich in SGB XII nicht gefunden.
Gemäß dem SGB XII gibt es keine spezifische Regelung zur Erstattung von Kosten für die Gestaltung einer Grabanlage. Die Bestattungskosten können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialamt übernommen werden. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren, da die Sozialhilfegesetze in Deutschland in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen.
Hier ist vielleicht wichtig, dass der Fall in Baden-Württemberg passiert ist.
Ich wiederhole meine Frage mit der Hoffnung, dass jemand möglicherweise zusätzliche Informationen hat.
Besteht eine gesetzliche Regelung oder rechtliche Grundlage, die besagt, dass das Sozialamt solche Kosten erstatten kann? Gibt es eine bestimmte Frist, die einzuhalten ist, um eine Kostenerstattung für eine Grabanlage zu beantragen?
Damit gibt es die Möglichkeit, sich in der Korrespondenz mit dem Sozialamt zumindest auf etwas zu beziehen.
Das Sozialamt beruft sich auf das Sozialgesetzbuch (SGB) XII und gibt an, dass die Beihilfe für die Gestaltung des Grabes der Verstorbenen erst nach 10 Monaten berücksichtigt werden kann. Sie behaupten auch, dass Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod der Verstorbenen gestellt werden müssen.
Genau das habe ich in SGB XII nicht gefunden.
Gemäß dem SGB XII gibt es keine spezifische Regelung zur Erstattung von Kosten für die Gestaltung einer Grabanlage. Die Bestattungskosten können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialamt übernommen werden. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren, da die Sozialhilfegesetze in Deutschland in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen.
Hier ist vielleicht wichtig, dass der Fall in Baden-Württemberg passiert ist.
Ich wiederhole meine Frage mit der Hoffnung, dass jemand möglicherweise zusätzliche Informationen hat.
Besteht eine gesetzliche Regelung oder rechtliche Grundlage, die besagt, dass das Sozialamt solche Kosten erstatten kann? Gibt es eine bestimmte Frist, die einzuhalten ist, um eine Kostenerstattung für eine Grabanlage zu beantragen?
Re: Übernahme von Kosten für eine Grabanlage durch das Sozialamt
Es ist immer wieder ärgerlich, wenn Bürger durch die Verwaltung unbedarft in die Ecke gedrängt werden. Man sollte als Bürger den Spieß mal umdrehen und den Sachbearbeiter um Hilfe bitten. Er soll doch bitte den entsprechenden Gesetzestext mit Paragraph aufzeigen.
Hier mal das was Berlin hierzu sagt.
Hier mal das was Berlin hierzu sagt.
Das das SGB ein Bundesgesetz ist, wohl eher weniger.
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