Hallo Gemeinde,
einem Schwerbehinderten ist ein GdB von 50 zuerkannt worden. Anfangs zeitlich befristet, ab irgendwann unbefristet.
Die ursprüngliche Erkrankung besteht weiterhin. Da im Laufe der Zeit neue Erkrankungen/Einschränkungen hinzugekommen sind, das Symptombild sich auch mal verschiebt, möchte er einen Überprüfungsantrag stellen, um eine höhere Einstufung zu erreichen.
Kann es im Rahmen der Überprüfung passieren, (z. B. aufgrund anderer Einschätzung eines anderen Sachbearbeiters), dass er bei einem GdB von unter 50 landet, oder ist dies unmöglich, weil der GdB 50 ja bereits unbefristet anerkannt wurde?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Schwerbehinderung - Überprüfungsantrag
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Re: Schwerbehinderung - Überprüfungsantrag
Hallo WeyounBN,
ich habe gerade mal eine Suchmaschine bemüht und, um es Ihnen zu erleichtern, poste ich auch gleich mal hier das Ergebnis.
VG
ich habe gerade mal eine Suchmaschine bemüht und, um es Ihnen zu erleichtern, poste ich auch gleich mal hier das Ergebnis.
VG

Re: Schwerbehinderung - Überprüfungsantrag
Hallo
Die Frage ist was du erreichen willst, was die Änderung bringen soll.
Es besteht immer das Risiko dass du niedriger eingestuft werden kannst.
Ich habe solch einen Antrag erfolgreich gestellt, habe die Sache aber dem VDK übergeben. Die können das gut einschätzen und machen auch den ganzen Schriftwechsel, gehen notfalls auch vor Gericht.
Die Frage ist was du erreichen willst, was die Änderung bringen soll.
Es besteht immer das Risiko dass du niedriger eingestuft werden kannst.
Ich habe solch einen Antrag erfolgreich gestellt, habe die Sache aber dem VDK übergeben. Die können das gut einschätzen und machen auch den ganzen Schriftwechsel, gehen notfalls auch vor Gericht.
Re: Schwerbehinderung - Überprüfungsantrag
Der VDK kann aber auch nicht garantieren, dass der Gutachter eine Verbesserung des Zustandes feststellt. Erfreulicher Weise kommt das ja vor, dass sich eine zuerst als dauerhaft befürchtete Behinderung dann doch wieder bessert, worüber man eigentlich erfreut sein sollte.Roni hat geschrieben: ↑29.08.23, 16:31 Die Frage ist was du erreichen willst, was die Änderung bringen soll.
Es besteht immer das Risiko dass du niedriger eingestuft werden kannst.
Ich habe solch einen Antrag erfolgreich gestellt, habe die Sache aber dem VDK übergeben. Die können das gut einschätzen und machen auch den ganzen Schriftwechsel, gehen notfalls auch vor Gericht.
Ein Überprüfungsantrag ist wahrscheinlich nicht gemeint. Denn das würde bedeuten, dass man den ursprünglichen Bescheid für falsch (zum damaligen Zeitpunkt) hält.
Re: Schwerbehinderung - Überprüfungsantrag
Also, ich habe immer einen Verschlimmerungsantrag gestellt, wenn irgendwas sich verschlimmert hat.
Ich habe auch mal mit 20 % angefangen und liege heute bei 100 % mit fast allen Buchstaben bis auf "gehörlos" und "blind".
Klar, kann das Versorungsamt auch kürzen, das kommt immer auf die Krankheit an und ab man diesee z.B. durch eine OP
verbessern kann. Man muß halt auch mit seinem Arzt reden, was der dazu meint. Am besten Facharzt, die kennen sich da auch
aus, müssen ja auch Stellungnahmen abgeben. VdK ist immer gut.
Ich habe auch mal mit 20 % angefangen und liege heute bei 100 % mit fast allen Buchstaben bis auf "gehörlos" und "blind".
Klar, kann das Versorungsamt auch kürzen, das kommt immer auf die Krankheit an und ab man diesee z.B. durch eine OP
verbessern kann. Man muß halt auch mit seinem Arzt reden, was der dazu meint. Am besten Facharzt, die kennen sich da auch
aus, müssen ja auch Stellungnahmen abgeben. VdK ist immer gut.
Re: Schwerbehinderung - Überprüfungsantrag
Die lesen die ärztlichen Befunde und können das gut einschätzen.FM hat geschrieben: ↑29.08.23, 21:41Der VDK kann aber auch nicht garantieren, dass der Gutachter eine Verbesserung des Zustandes feststellt. Erfreulicher Weise kommt das ja vor, dass sich eine zuerst als dauerhaft befürchtete Behinderung dann doch wieder bessert, worüber man eigentlich erfreut sein sollte.Roni hat geschrieben: ↑29.08.23, 16:31 Die Frage ist was du erreichen willst, was die Änderung bringen soll.
Es besteht immer das Risiko dass du niedriger eingestuft werden kannst.
Ich habe solch einen Antrag erfolgreich gestellt, habe die Sache aber dem VDK übergeben. Die können das gut einschätzen und machen auch den ganzen Schriftwechsel, gehen notfalls auch vor Gericht.
Ein Überprüfungsantrag ist wahrscheinlich nicht gemeint. Denn das würde bedeuten, dass man den ursprünglichen Bescheid für falsch (zum damaligen Zeitpunkt) hält.
Re: Schwerbehinderung - Überprüfungsantrag
Die behandelnden Ärzte sind eben nicht neutral, da der Patient deren Kunde ist. Und gerade jemand mit schweren und mehrfachen Erkrankungen ist ein wichtiger und dauerhafter Kunde. Da riskiert man es als Unternehmer nicht gerne, ihn durch eine nicht so von ihm erwartete Äußerung dazu zu bringen, dass er zu einem Konkurrenzunternehmer wechselt.
Umgekehrt sind die beauftragten Gutachter allerdings auch wirtschaftlich sehr abhängig vom Versorgungsamt und ähnlichen Behörden wie DRV oder BG.
Umgekehrt sind die beauftragten Gutachter allerdings auch wirtschaftlich sehr abhängig vom Versorgungsamt und ähnlichen Behörden wie DRV oder BG.
Re: Schwerbehinderung - Überprüfungsantrag
einen Gutachter beurteilen nach aktenlage, das bedeutet die kennen nur die Berichte die mitgeschickt werden. Diese werden die, ohne den Patienten zu kennen, wohl kaum anzweifeln.FM hat geschrieben: ↑30.08.23, 19:13 Die behandelnden Ärzte sind eben nicht neutral, da der Patient deren Kunde ist. Und gerade jemand mit schweren und mehrfachen Erkrankungen ist ein wichtiger und dauerhafter Kunde. Da riskiert man es als Unternehmer nicht gerne, ihn durch eine nicht so von ihm erwartete Äußerung dazu zu bringen, dass er zu einem Konkurrenzunternehmer wechselt.
Umgekehrt sind die beauftragten Gutachter allerdings auch wirtschaftlich sehr abhängig vom Versorgungsamt und ähnlichen Behörden wie DRV oder BG.
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