Hallo zusammen,
angenommen, wird einem seitens des Sozialamts die Übernahme einer Wohnungsmiete verweigert, die 9 % über dem vom Sozialamt angegebenen angemessenen Mietspiegel liegt.
Es gibt einen Urteil aus 2014 oder 2015, der besagt, dass bei so einer relativ geringen Überschreitung doe Miete zu übernehmen ist. Es kann sein, dass das gilt, nur wenn man nachweisen kann, dass dem mehrere Wohnungen mit angemessener Miete abgelehnt wurden. Ich kann jetzt den Urteil aber leider nicht finden.
Danke
Könnte mir bitte jemand helfen, einen BSG Urteil zur Angemessenheit der vom Sozialamt zu übernehmenden Miete zu finden?
Moderator: FDR-Team
Re: Könnte mir bitte jemand helfen, einen BSG Urteil zur Angemessenheit der vom Sozialamt zu übernehmenden Miete zu find
Meinen Sie dies hier?
In dem Urteil geht es zwar nicht um 9% höhere Miete, aber um eine grundsätzlich höhere Miete. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und befindet sich in Revision des Bundessozialgerichts. Es bringt also nicht wirklich etwas, sich in der Argumentation darauf zu stützen, zumal es sowieso immer nur um Einzelfälle geht.
In dem Urteil geht es zwar nicht um 9% höhere Miete, aber um eine grundsätzlich höhere Miete. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und befindet sich in Revision des Bundessozialgerichts. Es bringt also nicht wirklich etwas, sich in der Argumentation darauf zu stützen, zumal es sowieso immer nur um Einzelfälle geht.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Könnte mir bitte jemand helfen, einen BSG Urteil zur Angemessenheit der vom Sozialamt zu übernehmenden Miete zu find
Siehe dazu: Bundesweite Mietobergrenzen und KdU Richtlinien. Die Gemeinden/Kommunen haben unterschiedliche Miethöhen, die als "angemessen" gelten. Und 9% scheint mir in der Tat auch zu hoch. Ich hoffe mal, das die betroffene Gemeinde/Kommune im o.g. aufgeführt ist.
Re: Könnte mir bitte jemand helfen, einen BSG Urteil zur Angemessenheit der vom Sozialamt zu übernehmenden Miete zu find
Es hätte wenig Sinn, wenn das Überschreiten bis zu einem bestimmten Prozentsatz grundsätzlich erlaubt wäre.
Mal als Beispiel: angenommen die Grenze liegt bei 1.000 Euro, es wären aber 10 % mehr hinzunehmen.
Dann läge die wirkliche Grenze bei 1.100 Euro. Da 10 % mehr immer ginge, also 1.210, dann 1.331 usw. bis ins Unendliche.
Natürlich kann es sein, dass die Grenze fehlerhaft festgestellt wurde, das haben die Sozialgerichte in vielen Einzelfällen festgestellt.
Mal als Beispiel: angenommen die Grenze liegt bei 1.000 Euro, es wären aber 10 % mehr hinzunehmen.
Dann läge die wirkliche Grenze bei 1.100 Euro. Da 10 % mehr immer ginge, also 1.210, dann 1.331 usw. bis ins Unendliche.
Natürlich kann es sein, dass die Grenze fehlerhaft festgestellt wurde, das haben die Sozialgerichte in vielen Einzelfällen festgestellt.
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