Krankenkasse fordert mit 2-Wochenfrist zur Reha auf
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Krankenkasse fordert mit 2-Wochenfrist zur Reha auf
Sehr geehrte Forumsteilnehmer*innen,
eine Frage zum Thema Reha-Aufforderung durch die GKV, vorab vielen herzlichen Dank für die Antwort.
Person A ist seit mehr als 6 Monaten krankgeschrieben und erhält seitdem Krankengeld.
Plötzlich erhält Person A ein Schreiben ihrer gesetzlichen Krankenkasse, mit welchem A zur Stellung eines Antrages für eine medizinische Reha binnen 2 Wochen aufgefordert wird. Das Formular liegt direkt bei und soll binnen 2 Wochen an die Kasse zurückgesandt werden.
Begründet wird dies damit, dass der MDK eine medizinische Reha empfohlen habe. Es gab jedoch keine Untersuchung von A durch den MDK und auch der letzte Befund aus dem Krankenhaus kann dem MDK noch gar nicht vorgelegen haben. Es gab auch keine vorherige Anhörung. durch die Kasse.
A möchte gegenwärtig keine Reha beantragen, da der Gesundheitszustand von A aktuell keine Reha erlaubt.
Das Schreiben führt keine Rechtsgrundlage auf (kein Paragraph genannt), hat keine Rechtsbehelfsbelehrung und klärt auch nicht über Folgen einer Nichtbeachtung auf.
Wie ist dieses Schreiben der Kasse rechtlich zu werten bzw. welche rechtlichen Verpflichtungen löst es für A tatsächlich aus?
A ist beunruhigt, da der nächste Facharzttermin erst genau an dem Tag des Fristablaufs ansteht.
Wie ist die Rechtslage?
Ganz herzlichen Dank für alle Antworten!
eine Frage zum Thema Reha-Aufforderung durch die GKV, vorab vielen herzlichen Dank für die Antwort.
Person A ist seit mehr als 6 Monaten krankgeschrieben und erhält seitdem Krankengeld.
Plötzlich erhält Person A ein Schreiben ihrer gesetzlichen Krankenkasse, mit welchem A zur Stellung eines Antrages für eine medizinische Reha binnen 2 Wochen aufgefordert wird. Das Formular liegt direkt bei und soll binnen 2 Wochen an die Kasse zurückgesandt werden.
Begründet wird dies damit, dass der MDK eine medizinische Reha empfohlen habe. Es gab jedoch keine Untersuchung von A durch den MDK und auch der letzte Befund aus dem Krankenhaus kann dem MDK noch gar nicht vorgelegen haben. Es gab auch keine vorherige Anhörung. durch die Kasse.
A möchte gegenwärtig keine Reha beantragen, da der Gesundheitszustand von A aktuell keine Reha erlaubt.
Das Schreiben führt keine Rechtsgrundlage auf (kein Paragraph genannt), hat keine Rechtsbehelfsbelehrung und klärt auch nicht über Folgen einer Nichtbeachtung auf.
Wie ist dieses Schreiben der Kasse rechtlich zu werten bzw. welche rechtlichen Verpflichtungen löst es für A tatsächlich aus?
A ist beunruhigt, da der nächste Facharzttermin erst genau an dem Tag des Fristablaufs ansteht.
Wie ist die Rechtslage?
Ganz herzlichen Dank für alle Antworten!
Re: Krankenkasse fordert mit 2-Wochenfrist zur Reha auf
Grundlage ist: https://dejure.org/gesetze/SGB_V/51.html
Warum die Krankenkasse 2 statt 10 Wochen nennt, müsste man dort nachfragen.
Warum die Krankenkasse 2 statt 10 Wochen nennt, müsste man dort nachfragen.
Re: Krankenkasse fordert mit 2-Wochenfrist zur Reha auf
die Aufforderung ist kein Bescheid sondern dient der Vorbereitung eines solchen. Daher muss auch nicht vorher angehört werden.Es gab auch keine vorherige Anhörung. durch die Kasse.
Dann hat der MD (nicht mehr MDK) nach Aktenlage eine Empfehlung ausgesprochen - und zwar nach den Akten, die ihm zum Zeitpunkt seiner Empfehlung vorlagen.Es gab jedoch keine Untersuchung von A durch den MDK und auch der letzte Befund aus dem Krankenhaus kann dem MDK noch gar nicht vorgelegen haben
das wird der Arzt bei Antrag Auf ReHa der Kasse mitteilen. Außerdem dauert es zwischen Reha-Antrag und Reha-Antritt einige Zeit.A möchte gegenwärtig keine Reha beantragen, da der Gesundheitszustand von A aktuell keine Reha erlaubt.
Da kann sich so ein Gesundheitszustand durchaus verbessern.
nicht vorgeschriebenDas Schreiben führt keine Rechtsgrundlage auf
da kein Bescheid ist die auch nicht vorgeschrieben, evtl. sogar nicht erlaubt.hat keine Rechtsbehelfsbelehrung
da wirst du vorher noch angehört werden......klärt auch nicht über Folgen einer Nichtbeachtung auf
für solche Zwecke wurde das Telefon, das Faxgerät oder auch die E-Mail erfunden, die man auch verwenden kann, um Fristverlängerung zu beantragen (falls der Arzt wirklich nicht vorher noch einen Termin einschieben kann oder einen anderen Vorschlag hat).A ist beunruhigt, da der nächste Facharzttermin erst genau an dem Tag des Fristablaufs ansteht.
Allgemein: Krankengeld ist eine Sozialleistung - und da gibt es Mitwirkungspflichten.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Krankenkasse fordert mit 2-Wochenfrist zur Reha auf
Hallo,
so, wie geschildert sieht es aus, als ob die Kasse "es einfach mal probiert" hat. Das lässt sich daraus schließen, dass keine gesetzliche Grundlage benannt wurde, denn der § 51 SGB V. sieht grundsätzlich eine 10-Wochen-Frist für die Beantragung vor und enthält auch keinen Hinweis darauf, dass bei Nichteinhaltung der gesetzten Frist das Krankengeld verweigert würde. Eigentlich müsste man auf eine solche "Aufforderung" gar nicht reagieren - würde ich aber nicht machen. Ich würde meiner Kasse schreiben, dass ich das Schreiben meinem Arzt am ..... vorliegen würde, dazu würde ich auch noch das Gutachten bzw. die Stellungnahme des MD zur Einsichtnahme anfordern, damit ich das beim nächsten Arzttermin mit diesem besprechen kann.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert sieht es aus, als ob die Kasse "es einfach mal probiert" hat. Das lässt sich daraus schließen, dass keine gesetzliche Grundlage benannt wurde, denn der § 51 SGB V. sieht grundsätzlich eine 10-Wochen-Frist für die Beantragung vor und enthält auch keinen Hinweis darauf, dass bei Nichteinhaltung der gesetzten Frist das Krankengeld verweigert würde. Eigentlich müsste man auf eine solche "Aufforderung" gar nicht reagieren - würde ich aber nicht machen. Ich würde meiner Kasse schreiben, dass ich das Schreiben meinem Arzt am ..... vorliegen würde, dazu würde ich auch noch das Gutachten bzw. die Stellungnahme des MD zur Einsichtnahme anfordern, damit ich das beim nächsten Arzttermin mit diesem besprechen kann.
Gruss
Czauderna
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Topicstarter - noch neu hier
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Re: Krankenkasse fordert mit 2-Wochenfrist zur Reha auf
Besten Dank schon mal!
@Herr/Frau Czauderna: Wenn das Schreiben nur ein "Versuch" und kein Verwaltungsakt ist, wäre doch jetzt eigentlich noch kein Widerspruch notwendig, oder?
Dann würde A nur um Fristverlängerung und um das Gutachten des MD bitten. A könnte vielleicht auch schreiben, dass vorsorglich und zunächst fristwahrend Widerspruch eingelegt wird, für den Fall, dass das Schreiben der Kasse ein Verwaltungsakt ist.
@Herr/Frau Czauderna: Wenn das Schreiben nur ein "Versuch" und kein Verwaltungsakt ist, wäre doch jetzt eigentlich noch kein Widerspruch notwendig, oder?
Dann würde A nur um Fristverlängerung und um das Gutachten des MD bitten. A könnte vielleicht auch schreiben, dass vorsorglich und zunächst fristwahrend Widerspruch eingelegt wird, für den Fall, dass das Schreiben der Kasse ein Verwaltungsakt ist.
Re: Krankenkasse fordert mit 2-Wochenfrist zur Reha auf
Hallo,
Ich sehe, wie geschrieben, den Versuch der Kasse schnell zum Antrag zu kommen -2 Wochen Frist ist doch etwas anderes als 10 Wochen, die u.U. dann auch noch bis zum letzten Tag ausgereizt werden - unabhängig vom evtl. Widerspruch - da lohnt es sich in den meisten Fällen, es so zu händeln und da keine Folgen angedroht wurden, ist da auch nichts Verwerfliches dran aber es ist nun mal kein Bescheid bzw. keine dem Gesetz entsprechende Aufforderung, sondern nur eine Mitteilung.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__51.html
Gruss
Czauderna
ja, kann man so machen.PrinzessinMononoke hat geschrieben: ↑14.11.23, 12:56Dann würde A nur um Fristverlängerung und um das Gutachten des MD bitten. A könnte vielleicht auch schreiben, dass vorsorglich und zunächst fristwahrend Widerspruch eingelegt wird, für den Fall, dass das Schreiben der Kasse ein Verwaltungsakt ist.
Ich sehe, wie geschrieben, den Versuch der Kasse schnell zum Antrag zu kommen -2 Wochen Frist ist doch etwas anderes als 10 Wochen, die u.U. dann auch noch bis zum letzten Tag ausgereizt werden - unabhängig vom evtl. Widerspruch - da lohnt es sich in den meisten Fällen, es so zu händeln und da keine Folgen angedroht wurden, ist da auch nichts Verwerfliches dran aber es ist nun mal kein Bescheid bzw. keine dem Gesetz entsprechende Aufforderung, sondern nur eine Mitteilung.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__51.html
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von ktown am 15.11.23, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte nutzen sie zukünftig, zu besseren Lesbarkeit, die korrekte Zitatfunktion
Grund: Bitte nutzen sie zukünftig, zu besseren Lesbarkeit, die korrekte Zitatfunktion
Re: Krankenkasse fordert mit 2-Wochenfrist zur Reha auf
Das Schreiben der Kasse ist kein Verwaltungsakt - dazu bedarf es (Definition) einer Regelung; und die fehlt hier.
NOCH ist A in keiner Weise irgendwie belastet bzw. ein Vorteil nicht gewährt.
Widerspruch würde also ins Leere laufen und im Extremfall kostenpflichtig zurückgewiesen (aber wirklich nur Extremfall).
NOCH ist A in keiner Weise irgendwie belastet bzw. ein Vorteil nicht gewährt.
Widerspruch würde also ins Leere laufen und im Extremfall kostenpflichtig zurückgewiesen (aber wirklich nur Extremfall).
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Krankenkasse fordert mit 2-Wochenfrist zur Reha auf
Im Sozialverwaltungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
Ob es ein VA ist, darüber kann man streiten. Sicherlich wäre dann der Bescheid über Einstellung des Krankengeldes einer. Aber auch die Aufforderung innerhalb einer bestimmten Frist etwas zu tun, kann man als Regelung eines Einzelfalles verstehen, noch dazu wenn sie nicht nur auf das Gesetz (10 Wochen) verweist, sondern eine eigene Regelung (2 Wochen) enthält. Auch das ist praktisch gar nicht relevant, denn wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten war, hat man ein Jahr Zeit für den Widerspruch. Trotzdem ist rein praktisch, wie Czauderna auch schon sagte, eine kurzfristige Antwort sehr sinnvoll.
Re: Krankenkasse fordert mit 2-Wochenfrist zur Reha auf
gut zu wissen - danke für die Info.Im Sozialverwaltungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
warum? ich finde in der Aufforderung weder eine "Regelung" noch die "unmittelbare Rechtswirkung nach Außen". Wenn A nichts macht, passiert erst mal nix, hat also keine "unmittelbare Wirkung".Ob es ein VA ist, darüber kann man streiten.
unbestritten.Sicherlich wäre dann der Bescheid über Einstellung des Krankengeldes einer.
auch da geh ich konform.trotzdem ist rein praktisch, wie Czauderna auch schon sagte, eine kurzfristige Antwort sehr sinnvoll.
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