Was sind für die div. potentiellen Besteller diese gesetzl. Bestimmungen?Bitte prüfen Sie die Ware beim Empfang auf ihre Unversehrtheit, wie dies gesetzlich vorgesehen ist.
Wareneingangskontrolle in der W. nennt nur für Kaufleute als Empfänger recht weitgehende Pflichten.
Für Privatkäufer dürften die deutlich niedriger liegen.
Aber was ist dazwischen?
Bspw. für eine öffentliche Einrichtung, die nur ganz nebenbei in einem Souvenirshop was verkauft, was aber nicht deren Hauptzweck ist, der liegt eher im Forschungs- und Ausstellungsbereich. Und in diese Bereiche wurde geliefert, nicht in den Shop ...
Hintergrund der Frage ist eine Möbellieferung, die schon längst bei der entsprechenden Rechtsabteilung liegt, wo mich aber aus Neugier die rechtlichen Hintergründe interessieren.
Die Stücke wurden mit praktisch intakten Kartonagen an die Rampe geliefert und später hausintern weitertransportiert.
Außer ein Stück, wo schon nach Entfernen des Kartons vor diesem Weitertransport ein schwerer Schaden sichtbar wurde.
Bei einem weiteren Stück wurde der kapitale Schaden erst am Aufstellort nach Öffnen desselben festgestellt. (Das erste geht wohl noch nicht mal zu öffnen, zu demoliert ...)
Die Art der Schäden wäre am besten mit einem Transportschaden (bspw. nicht gesichert im Lkw, eher noch schlimmeres) zu erklären.
Da die Kartons aber keine dazu passenden Schäden aufwiesen (bei einer Teillieferung war ich dabei, die relevanten Stücke waren aber bei der anderen dabei), wurde bei Anlieferung aber nix protokolliert, weswegen nun die (deutschen) Verkäufer sinngemäß sagen:
"Alles wurde ja völlig intakt geliefert, Gegenteiliges wurde ja nicht festgehalten, kann also nur beim hausinternen Transport passiert sein, Sie dürfen gerne weitere Schränke als Ersatz bei uns kaufen ..."
Dafür hätten wir die aber nach Art der Schäden aufs Dach schleppen und runterfallen lassen müssen ...
Hammwer natürlich nicht gemacht, sondern von Profis sorgsam sachte per Aufzug verfrachtet ...
Nachdem sich die Rechtsabteilung inzwischen damit befasst hat, will man nun wohl doch zwei Ersatzstücke liefern, die putten dürfen wir behalten und selbst der Verwertung zuführen, könnte sogar bei den Rohstoffpreisen leicht positiv ausgehen ... Alles natürlich aus reiner Kulanz und ohne Anerkennung irgendwelcher Rechtsansprüche oder wie diese Floskel noch genau lautet ...
Wie genau hätte man bei intakten Kartonagen den Inhalt prüfen müssen als Nichtkaufmann?
Zusatzfrage: Die Teile haben innen drin einen Bepper mit laufender Nummer und einem Text, der bestätigt, die Stücke wären konform zu einer "EN 47110815", geprüft von einem Institut in einem anderen EU-Land. Die Teile selbst wurden vermutlich irgendwo außerhalb der EU produziert, womöglich China, jedenfalls findet man verdammt ähnliche Teile auch bei chin. Händlern, wie ein Kollege feststellte ...
Wo genau darf so ein EU-Konformitätsaufkleber geklebt werden? Muss das das bestätigende Institut im anderen EU-Land selbst machen? Oder darf dieses Institut die Rolle mit diesen Aufklebern auch nach
- Deutschland
- China
- sonstwohin
liefern, dass man sie dort verkleben möge? Oder den Klebenden dorthin schicken?
Hintergrund ist die Frage, wie so kaputte Teile in intakte Kartons kommen könnten...
Wenn die Rolle nicht ins Herstellungsland geliefert werden darf zum Verkleben, müssten die Teile ja irgendwo (in der EU?) ganz regulär aus- und wieder eingepackt werden, der mutmaßliche Transportschaden kann also auch schon auf dem ersten Abschnitt passiert sein und im Falle des einen Stücks unbemerkt geblieben sein, beim anderen Teil, das ich noch nicht selbst gesehen habe, wohl eher nicht ...
In anderen Fällen bliebe nur neu absichtliches Neuverpacken zum Verschleiern ...