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Sachmängel !?!

Verfasst: 14.04.09, 16:47
von Knallbonbon
Mal angenommen eine Person (nennen wir sie X) kauft einen neuen Kleiderschrank für ca 350 euro.

Person X hohlt den verpackten Kleiderschrank eigenständig bei dem Verkäufer ab und will ihn selber montieren. Bei der Montage stellt Person X am Kleiderschrank Mängel fest die ein neuer Kleiderschrank nicht haben sollte, und zwar:

Die Schubfächer vom Kleiderschrank haben sehr viel spiel, bei rausgezogener Schublade lässt sie sich ca 4cm nach links und nach recht schieben.
Eine der Schubladen lässt sich nicht schließen (springt immer wieder hervor)

Die furnierung an einer der Schubladen ist mangelhaft (wellig)

Beim einbringen eines Dübels in eine Seitenwand (ohne hohen Kraftaufwand) platz ein teil des seitlichen Furniers ab und der Dübel durchbricht die Seitenwand, da nur 3mm Wand unter dem Dübelloch vorhanden war.

Die Einlegeböden nur teilweise belastbar, da sie nur befestigungen in der Mitte und im hinteren Bereich, allerdings nicht im vorderen bereich aufweisen.


Da Person X aber einen neuen Kleiderschrank gekauft hat, will sie auch entsprechende Wahre. Sie setzt sich mit dem Kundendienst in verbindung. Diese legen ihr am Telefon schon nahe, dass es ja eine Massenproduktion wäre, und da Mängel von Seiten des Herstellers eigetlich ausgeschlossen wären.

Fragen:

Reichen beschriebene Mängel aus um z.B. einen neuen Kleiderschrank zu bekommen? Sind es überhaupt Mängel die irgendeine Beanstandung rechtfertigen?

Wer ist in der Beweißpflicht? Kann Person X überhaupt beweisen, dass sie den Schrank sachgemäß aufgebaut hat? (dies ist der Fall, da eine Person aus dem Fachgebiet Möbelherstellung am Aufbau beteiligt war)

Wie ist die Rechtslage?

Viel Spaß beim Disskutieren