Schmerzensgeld/Schadensersatz durch versehentlich ausgeschenkten Alkohol
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Schmerzensgeld/Schadensersatz durch versehentlich ausgeschenkten Alkohol
Folgender Fall
Eine Person 50 Jahre alt-trockener Alkoholiker (seit ca 14 Jahren) bestellt einen Alkoholfreien Cocktail in einer Gaststätte.
Der Kellner vertauscht den Cocktail mit einem alkoholischen der ebenfall am selbigen Tisch bestellt wurde.
Durch alle beteiligten Personen wurde der Irrtum erst bemerkt als die Gläser ca. zur Hälfte ausgetrunken waren.
Die Beschwerde wurde vom Kellner an den Besitzer der ebenfalls anwesend war weitergeleitet-dieser kostet beide Cocktails und bestätigt den Irrtum
entschuldigt sich und erlässt die Rechnung auf Kosten des Hauses.Genau dieses Missgeschickt löste nun aber einen Rückfall aus.
Wie stehen die Möglichkeiten für Schadensersatz ?
Eine Person 50 Jahre alt-trockener Alkoholiker (seit ca 14 Jahren) bestellt einen Alkoholfreien Cocktail in einer Gaststätte.
Der Kellner vertauscht den Cocktail mit einem alkoholischen der ebenfall am selbigen Tisch bestellt wurde.
Durch alle beteiligten Personen wurde der Irrtum erst bemerkt als die Gläser ca. zur Hälfte ausgetrunken waren.
Die Beschwerde wurde vom Kellner an den Besitzer der ebenfalls anwesend war weitergeleitet-dieser kostet beide Cocktails und bestätigt den Irrtum
entschuldigt sich und erlässt die Rechnung auf Kosten des Hauses.Genau dieses Missgeschickt löste nun aber einen Rückfall aus.
Wie stehen die Möglichkeiten für Schadensersatz ?
Re: Schmerzensgeld/Schadensersatz durch versehentlich ausgeschenkten Alkohol
Strafrechtlich sehe ich da gar keine Möglichkeit, denn es fehlt der Vorsatz. Ob zivilrechtlich etwas machbar ist, wage ich zu bezweifeln. Letztendlich liegt es ja am mangelnden Willen des ehemals trockenen Alkoholikers, dass er wieder rückfällig geworden ist und nicht an der Absicht des Gastronomen. Genaueres wird ein Anwalt sagen können.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Schmerzensgeld/Schadensersatz durch versehentlich ausgeschenkten Alkohol
Der Alkoholgehalt war also so schwach dass BEIDE Konsumenten erst nach einem halben Glas festgestellt haben dass sie das falsche Getränk trinken. Im Gegensatz dazu war der Alkoholgehalt dann wieder soooo stark dass er einen Rückfall ausgelöst hat? Ich denke mal eine mögliche Klage wird schon an dieser Diskrepanz scheitert.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Schmerzensgeld/Schadensersatz durch versehentlich ausgeschenkten Alkohol
Hinzu kommt noch, dass dem Gastwirt bzw. der Bedienung sicherlich nicht vorher dieser medizinische Umstand erläutert wurde.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Schmerzensgeld/Schadensersatz durch versehentlich ausgeschenkten Alkohol
Nein, das ist keine Diskrepanz. Alkoholgewöhnung muss man sich nur einmalig antrainieren und bleibt dann lebenslang erhalten. Und um den Körper zu erinnern "wie toll das doch war wenn Alkohol im Körper ist" reicht dann tatsächlich eine kleine Menge.
Re: Schmerzensgeld/Schadensersatz durch versehentlich ausgeschenkten Alkohol
Das ist medizinisch sicher zutreffend beschrieben.
Einmal davon ausgegangen: Die Frage ist, ob das nach dem hier beschriebenen Sachverhalt und von den Vorschreibern eingebrachten Aspekten reicht, den Inhaber, den Kellner oder beide zum finanziellen Schadenersatz (z. B. Kosten einer Entziehungskur) zu verurteilen. Wetten würde ich darauf nicht, jedenfalls nicht 1:1.
Mal angenommen, es käme zu so einem Verfahren vor einem Zivilgericht: Könnte es dann dem Wirt zum Nachteil gereichen, dass er gleich um Entschuldigung gebeten hat und die Runde von sich aus 'aufs Haus' gehen ließ? Wenn ja, wäre das zumindest bedauerlich.
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
Re: Schmerzensgeld/Schadensersatz durch versehentlich ausgeschenkten Alkohol
Es ist bedauerlich, wenn jemand einen Fehler einsieht und von sich aus Kompensation anbietet? Bekloppte Einstellung (zurückhaltend ausgedrückt)!
Wenn, dann gereicht ihm so etwas vor Gericht zum Vorteil - und das ist auch gut so!
Re: Schmerzensgeld/Schadensersatz durch versehentlich ausgeschenkten Alkohol
Kann es sein, dass Du mich hier gerade um 180° missverstanden hast?Deputy schreibt:
Es ist bedauerlich, wenn jemand einen Fehler einsieht und von sich aus Kompensation anbietet? Bekloppte Einstellung (zurückhaltend ausgedrückt)!
Das sehe ich genau so wie Du.Wenn, dann gereicht ihm so etwas vor Gericht zum Vorteil - und das ist auch gut so!
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
Re: Schmerzensgeld/Schadensersatz durch versehentlich ausgeschenkten Alkohol
Moderationsbeitrag
Ein strafrechtlicher Vorwurf ist hier nicht zu machen - und es wurde auch nicht danach gefragt.
Da der Hauptdiskussionspunkt "Schadensersatz" lautet, bin ich der Meinung, ist der Vorgang hier besser aufgehoben.
Da der Hauptdiskussionspunkt "Schadensersatz" lautet, bin ich der Meinung, ist der Vorgang hier besser aufgehoben.
Re: Schmerzensgeld/Schadensersatz durch versehentlich ausgeschenkten Alkohol
Das kann nicht nur so sein, das ist so - sorry

Re: Schmerzensgeld/Schadensersatz durch versehentlich ausgeschenkten Alkohol
@Deputy,
kein Problem, kann passieren.
Wenn es nicht gerade dieser Thread wäre, hätte ich einen auf Dich getrunken
Ex und Hopp - schon erledigt.
kein Problem, kann passieren.
Wenn es nicht gerade dieser Thread wäre, hätte ich einen auf Dich getrunken

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