Sehr geehrte Damen und Herren,
inwiefern kann "öffentliches Interesse" die Verjährung von Schadensersatzansprüchen außer Kraft setzen oder hemmen?
Und könnte das auch für strafrechtliche Verjährungsfragen gelten?
"Öffentliches Interesse" u. Verjährung
Moderator: FDR-Team
Re: "Öffentliches Interesse" u. Verjährung
Verjährungsfristen sind Verjährungsfristen. Egal ob nun für eine strafrechtliche Verfolgung oder zivile Schadenersatzansprüche.
Was wann wo die hemmt ist jeweils definiert. Wäre mir aber neu wenn zivile Ansprüche durch öffentliches Interesse gehemmt werden.
Das kenn ich eh nur im Zusammenhang mit der Verfolgung von Straftaten.
Was wann wo die hemmt ist jeweils definiert. Wäre mir aber neu wenn zivile Ansprüche durch öffentliches Interesse gehemmt werden.
Das kenn ich eh nur im Zusammenhang mit der Verfolgung von Straftaten.
Re: "Öffentliches Interesse" u. Verjährung
Um was für einen Schadenersatz geht es hier überhaupt?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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