eine Uni hatte jemandem eine andere Prüfung angerechnet als er angegeben hatte. Es handelte sich auch nicht um ein Versehen. Er wollte eine studiengangsspezifische Pflichtprüfung Nr. 2, bekam jedoch nur die Einführungsveranstaltung Nr. 1, die er nicht möchte. Die gleichlautende Nr. 1 hatte er auch schon auf seiner alten Uni mit dem Unterschied, dass sie dort nur halb so viele Credits einbrachte. Eine gleichlautende Nr. 2 hatte er vorher noch nicht, deshalb gab er mehrere seiner alten Prüfungen an, weil er die Themen darin erkannt hat. Darunter waren auch Wahlfächer. Sicherlich wurde damit auch die Nr. 1 vervollständigt, die er jedoch nicht eingetragen hatte. Auf dem Antrag ist jede Prüfung aufgelistet, die angerechnet werden könnte. Das Feld für die Nr. 1 war daher leer. Er hatte bereits angerufen und eine Mail geschrieben. So wie es aussieht möchte man es dort aber dabei belassen. Das Bundesland ist NRW.
Die Studien- und Prüfungsordnung sieht hier eigentlich nur folgendes vor:
Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Dem Antrag sind alle erforderlichen Informationen über die anzuerkennenden Leistungen beizufügen.
Kann die Uni das so anrechnen oder hätte die Nr. 1 schon draufstehen müssen? Welche Möglichkeiten hätte er um die Anrechnung wieder loszuwerden?