Anrechnung anders als ausgefüllt

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nardwuar
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Anrechnung anders als ausgefüllt

Beitrag von nardwuar »

Hallo,

eine Uni hatte jemandem eine andere Prüfung angerechnet als er angegeben hatte. Es handelte sich auch nicht um ein Versehen. Er wollte eine studiengangsspezifische Pflichtprüfung Nr. 2, bekam jedoch nur die Einführungsveranstaltung Nr. 1, die er nicht möchte. Die gleichlautende Nr. 1 hatte er auch schon auf seiner alten Uni mit dem Unterschied, dass sie dort nur halb so viele Credits einbrachte. Eine gleichlautende Nr. 2 hatte er vorher noch nicht, deshalb gab er mehrere seiner alten Prüfungen an, weil er die Themen darin erkannt hat. Darunter waren auch Wahlfächer. Sicherlich wurde damit auch die Nr. 1 vervollständigt, die er jedoch nicht eingetragen hatte. Auf dem Antrag ist jede Prüfung aufgelistet, die angerechnet werden könnte. Das Feld für die Nr. 1 war daher leer. Er hatte bereits angerufen und eine Mail geschrieben. So wie es aussieht möchte man es dort aber dabei belassen. Das Bundesland ist NRW.

Die Studien- und Prüfungsordnung sieht hier eigentlich nur folgendes vor:
Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Dem Antrag sind alle erforderlichen Informationen über die anzuerkennenden Leistungen beizufügen.

Kann die Uni das so anrechnen oder hätte die Nr. 1 schon draufstehen müssen? Welche Möglichkeiten hätte er um die Anrechnung wieder loszuwerden?
ktown
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Re: Anrechnung anders als ausgefüllt

Beitrag von ktown »

Wie man am Auszug erkennen kann, kommt es auf die vermittelten Inhalte und nicht auf die Bezeichnung der Kurse an. Grundlage eines Wechsels ist wohl, dass die neue Hochschule nicht verpflichtet ist Leistungen anzuerkennen.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
nardwuar
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Re: Anrechnung anders als ausgefüllt

Beitrag von nardwuar »

Aber sie kann auch nicht anrechnen, wenn er die Prüfung nicht haben möchte, nur weil eine Übereinstimmung da ist?
FM
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Re: Anrechnung anders als ausgefüllt

Beitrag von FM »

Es wird ja ohnehin nur auf Antrag angerechnet. Wenn er das nicht will, lässt er es eben bleiben (oder zieht spätestens nach der Anhörung, aber vor dem Bescheid den Antrag zurück).
nardwuar
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Re: Anrechnung anders als ausgefüllt

Beitrag von nardwuar »

Den Bescheid hat er schon bekommen. Dadurch hat er erfahren, dass ihm das Modul angerechnet wurde. Sollte er also die Aufhebung der Anerkennung beantragen, wenn er sie nicht möchte oder wäre der Begriff hier falsch?

Die Uni geht ja nun so vor: Er möchte seine bisherigen Prüfungen angerechnet haben, darunter die Einführungsveranstaltung der alten Uni. Ob er seine Studienkompetenzen nun auf diese oder jene Prüfung, die es auf der neuen Uni gibt und auf die er sie angerechnet haben möchte, ist anscheinend zweitrangig. Vorrangig sieht man es dort so, dass er seine alte Nr. 1 angerechnet haben will und sucht das passende Pendant heraus.
nardwuar
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Re: Anrechnung anders als ausgefüllt

Beitrag von nardwuar »

Wäre nur dann das Nicht Anrechnen der Nr. 1 möglich, wenn er sich auch nicht die Nr. 2 anrechnen lassen möchte?
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