Lehrerfortbildung während der Schulzeit?
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Deutschland empfinde ich als Servicewüste
obwohl ich das gesellschaftliche System in den Staaten nun doch nicht begrüsse, wird man es dort nicht finden, dass während üblicher Dienstleistungszeiten in der Woche z.B. Poststellen schließen, weil dort Betriebsversammlungen abgehalten werden und wer in den Staaten
mehr als eine bestimmte Anzahl Tage im Jahr aus welchen Gründen auch immer nicht zur Arbeit erscheint, darf sich eine neue Stelle suchen.
Kein Manager eines gehobenen Hotels käme auf den Gedanken, einen Betriebsausflug
zu veranstalten oder eine Betriebsversammlung abzuhalten, da spielen die Gäste nicht mit.
Viele weitere Staaten sind weitaus leistungsfähiger als wir.
mehr als eine bestimmte Anzahl Tage im Jahr aus welchen Gründen auch immer nicht zur Arbeit erscheint, darf sich eine neue Stelle suchen.
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Also was denn jetzt?
Hat ein Lehrer nun ca. 13 Wochen Urlaub pro Jahr, oder hat ein Lehrer, wie andere Beschäftigte und Beamte ca 5-6 Wochen Urlaub und der Rest ist unterrichtsfreie Zeit, die u.a. für solche Veranstaltungen genutzt werden könnten?
Außerdem hat m.E. eine Betriebsversammlung schon eine andere Qualität als ein Betriebsausflug.
PS Es ist spannend, wie sich solch eine Diskussion aus einer einfachen, neutral formulierten Frage entwickelt.
Hat ein Lehrer nun ca. 13 Wochen Urlaub pro Jahr, oder hat ein Lehrer, wie andere Beschäftigte und Beamte ca 5-6 Wochen Urlaub und der Rest ist unterrichtsfreie Zeit, die u.a. für solche Veranstaltungen genutzt werden könnten?
Außerdem hat m.E. eine Betriebsversammlung schon eine andere Qualität als ein Betriebsausflug.
PS Es ist spannend, wie sich solch eine Diskussion aus einer einfachen, neutral formulierten Frage entwickelt.
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Nö.vinzenz990 hat geschrieben:Also was denn jetzt?
Hat ein Lehrer nun ca. 13 Wochen Urlaub pro Jahr
Nö.vinzenz990 hat geschrieben:, oder hat ein Lehrer, wie andere Beschäftigte und Beamte ca 5-6 Wochen Urlaub und der Rest ist unterrichtsfreie Zeit, die u.a. für solche Veranstaltungen genutzt werden könnten?
Ach?vinzenz990 hat geschrieben:Außerdem hat m.E. eine Betriebsversammlung schon eine andere Qualität als ein Betriebsausflug.
Zu einer Diskussion reichts noch nicht, da braucht man erstmal fundierte Beiträge.vinzenz990 hat geschrieben:PS Es ist spannend, wie sich solch eine Diskussion aus einer einfachen, neutral formulierten Frage entwickelt.
Hallo,
als ich mal in einem Gymnasium angeboten habe, in der letzten Woche der Sommerferien eine Einweisung in die Architektur des Netzwerkes und deren Grundkenntnisse durchzuführen, bekam ich vom Schulleiter die Antwort, dass er froh sei, die Lehrkräfte für die Nachprüfungen zu bekommen. Die Mitarbeiter des Schulträgers und ich waren etwas überrascht.
Lehrkräfte haben in NRW auch 30 Tage Urlaub. In einer Sendung im WDR die jetzt am Mittwoch im Ersten läuft, waren Lehrkräfte gefragt worden. Die wenigsten kannten die korrekte Antwort. Übrigens komme ich auf 13 Wochen Unterrichtsfreie Zeit in NRW.
Die Idee von vinzenz990 finde ich daher gar nicht so schlecht.
Auf die ADO hatte Herr Reiser ja schon hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Heini
als ich mal in einem Gymnasium angeboten habe, in der letzten Woche der Sommerferien eine Einweisung in die Architektur des Netzwerkes und deren Grundkenntnisse durchzuführen, bekam ich vom Schulleiter die Antwort, dass er froh sei, die Lehrkräfte für die Nachprüfungen zu bekommen. Die Mitarbeiter des Schulträgers und ich waren etwas überrascht.
Lehrkräfte haben in NRW auch 30 Tage Urlaub. In einer Sendung im WDR die jetzt am Mittwoch im Ersten läuft, waren Lehrkräfte gefragt worden. Die wenigsten kannten die korrekte Antwort. Übrigens komme ich auf 13 Wochen Unterrichtsfreie Zeit in NRW.
Die Idee von vinzenz990 finde ich daher gar nicht so schlecht.
Auf die ADO hatte Herr Reiser ja schon hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Heini
Re: Deutschland empfinde ich als Servicewüste
Warum kommen Sie dann mit Beispielen aus genau diesem System?Balu der Bär hat geschrieben:obwohl ich das gesellschaftliche System in den Staaten nun doch nicht begrüsse
Ich frage mich immer, wie jemand, der anscheinend nicht in dem Land lebt, solche Behauptungen aufstellen kann. Und selbst wenn es so wäre: könnte das vielleicht daran liegen, daß es 'Betriebsversammlungen' in Amerika gar nicht gibt?Balu der Bär hat geschrieben:wird man es dort nicht finden, dass während üblicher Dienstleistungszeiten in der Woche z.B. Poststellen schließen, weil dort Betriebsversammlungen abgehalten werden
Das ist hier nicht anders.Balu der Bär hat geschrieben:wer in den Staaten mehr als eine bestimmte Anzahl Tage im Jahr aus welchen Gründen auch immer nicht zur Arbeit erscheint, darf sich eine neue Stelle suchen.
Auch in diesem Fall frage ich mich, ob Sie alle (gehobenen) Hotels kennen. Ich jedenfalls kenne schon fünf, in denen Betriebsausflüge selbstverständlich stattfinden.Balu der Bär hat geschrieben:Kein Manager eines gehobenen Hotels käme auf den Gedanken, einen Betriebsausflug zu veranstalten
Gäste müssen da auch nicht mitspielen, die werden dazu nämlich genausowenig gefragt wie die Manager.Balu der Bär hat geschrieben:eine Betriebsversammlung abzuhalten, da spielen die Gäste nicht mit.
Was verstehen Sie bitte unter 'leistungsfähiger' und wie wird das gemessen? Und welche Staaten meinen Sie? Und würden Sie in diesen Staaten leben wollen?Balu der Bär hat geschrieben:Viele weitere Staaten sind weitaus leistungsfähiger als wir.
Es ist immer schön und vor allem schön einfach, auf Lehrer einzuprügeln - schließlich kann da ja wirklich jeder aus eigener Erfahrung mitreden. Inwieweit diese Erfahrungen repräsentativ sind oder mit der Wirklichkeit von heute zu tun haben, spielt dann gern ein nachgeordnete Rolle. Vielleicht sollte man, bevor man irgendwelche pauschalen Urteile abgibt, doch mal ein paar Wochen in einer Schule hospitieren - bevorzugt in einer Hauptschule in einer sozial schwachen Gegend mit möglichst hohem Ausländeranteil.
[size=75]Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.[/size]
[size=75]Sapere Aude![/size] [size=50](Kant)[/size]
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Ich habe jetzt immer noch kein für mich schlüssiges Argument gelesen, warum "Sonderveranstaltungen" für Lehrer nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden können. Ein "NÖ" finde ich wenig überzeugend.
Mir geht es nicht darum, auf einer bestimmten Berufsgruppe herumzuhacken.
Wenn man allerdings Vater von zwei schulpflichtigen Kindern ist, an deren Schulen z. Zt. überdurchschnittlich viel Unterricht ausfällt und man dann auf den Elternabenden noch weitere, vermeidbare Unterrichtsausfälle sehr selbstverständlich präsentiert bekommt, fängt man schon an, sich über das System Gedanken zu machen.
@Biber: M.E. hat sich eine Diskussion entwickelt. Ob die Beiträge von allen Mitlesenden als nicht fundiert wahrgenommen werden, wage ich zu bezweifeln.
Aber sicher können Sie mit einem doppelten "Nö" und dem einfachen "Ach?" der Diskussion etwas akademischen Glanz verleihen.
Mir geht es nicht darum, auf einer bestimmten Berufsgruppe herumzuhacken.
Wenn man allerdings Vater von zwei schulpflichtigen Kindern ist, an deren Schulen z. Zt. überdurchschnittlich viel Unterricht ausfällt und man dann auf den Elternabenden noch weitere, vermeidbare Unterrichtsausfälle sehr selbstverständlich präsentiert bekommt, fängt man schon an, sich über das System Gedanken zu machen.
@Biber: M.E. hat sich eine Diskussion entwickelt. Ob die Beiträge von allen Mitlesenden als nicht fundiert wahrgenommen werden, wage ich zu bezweifeln.
Aber sicher können Sie mit einem doppelten "Nö" und dem einfachen "Ach?" der Diskussion etwas akademischen Glanz verleihen.
Weil die unterrichtsfreie Zeit entweder keine Arbeitszeit (demnach also Freizeit) ist oder weil Lehrer in dieser Zeit möglicherweise andere Dinge zu erledigen haben (z.B. Unterricht vorbereiten, Arbeiten korrigieren, Zeugnisse schreiben...). Und / oder weil das auch in anderen Berufsgruppen vergleichbar gehandhabt wird. Und weil es kein schlüssiges Argument gibt, warum es so sein sollte.vinzenz990 hat geschrieben:Ich habe jetzt immer noch kein für mich schlüssiges Argument gelesen, warum "Sonderveranstaltungen" für Lehrer nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden können.
Naja, wenn Sie das sagen...vinzenz990 hat geschrieben:Mir geht es nicht darum, auf einer bestimmten Berufsgruppe herumzuhacken.

Und daran (also nicht an den Kindern, sondern an dem Unterrichtsausfall) sind die Lehrer schuld?vinzenz990 hat geschrieben:Wenn man allerdings Vater von zwei schulpflichtigen Kindern ist, an deren Schulen z. Zt. überdurchschnittlich viel Unterricht ausfällt

Wenn ich denn wüßte, was Sie unter 'akademischen Glanz' verstehen, könnte ich mich um diesen Glanz vielleicht zumindest bemühen. Aber bis ich das mit dem Glanz erklärt bekommen habe, behaupte ich mal ganz unakademisch und glanzlos: Sie antworten nicht nur nicht auf meine Fragen, Sie verwechseln mich zudem auch noch mit jemand anderen!vinzenz990 hat geschrieben:@Biber: M.E. hat sich eine Diskussion entwickelt. Ob die Beiträge von allen Mitlesenden als nicht fundiert wahrgenommen werden, wage ich zu bezweifeln.
Aber sicher können Sie mit einem doppelten "Nö" und dem einfachen "Ach?" der Diskussion etwas akademischen Glanz verleihen.

Und jetzt habe ich auch die Karte gefunden, die ich schon die ganze Zeit im Sinn hatte und die das Lehrerleben so zutreffend beschreibt!

[size=75]Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.[/size]
[size=75]Sapere Aude![/size] [size=50](Kant)[/size]
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Hallo,
Zitat: "Ich habe jetzt immer noch kein für mich schlüssiges Argument gelesen, warum "Sonderveranstaltungen" für Lehrer nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden können.Weil die unterrichtsfreie Zeit entweder keine Arbeitszeit (demnach also Freizeit) ist oder weil Lehrer in dieser Zeit möglicherweise andere Dinge zu erledigen haben (z.B. Unterricht vorbereiten, Arbeiten korrigieren, Zeugnisse schreiben...). Und / oder weil das auch in anderen Berufsgruppen vergleichbar gehandhabt wird. Und weil es kein schlüssiges Argument gibt, warum es so sein sollte.."
Zeugnisse werden immer während der Schulzeit geschrieben.
Da die Zeugniskonferenzen immer im Januar und kurz vor den Sommerferien sind.
Unterrichtsfreie Zeit ist Arbeitszeit. In der Zeit sollen z.B. gemäß BASS Sportlehrer ihre Rettungstauglichkeit(DLRG/ Wasserwacht der DRK/Studienseminar) und ihre erste Hilfe Ausbildung auffrischen.
Unterricht vorbereiten wäre eine Möglichkeit, ist aber in den Sommerferien nicht möglich, da der Stundenplan für die Lehrkräfte erst in der Konferenz in der letzten Schulwoche bekannt gegeben werden. In den anderen Ferien wäre es theoretisch denkbar.
Auch wäre in den anderen Ferien denkbar, Klassenarbeiten zu korrigieren. Wird in der Praxis nicht von allen Lehrkräften so gehandhabt.
Um also den Betriebsausflug in die Unterrichtsfreie Zeit zu packen, müsste der Schulleiter eine Urlaubsregelung an den Schulen einführen.
Der Berufstand der Lehrkräfte ist übrigens der einzigste mir bekannte Beruf, (bei Angestellten und Beamten) der über seine Arbeitszeit keinen Nachweis führen muss.
Für NRW ist es mir nicht bekannt. Wer eine Quelle in der BASS dazu kennt, kann mir diese gerne nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Heini
Zitat: "Ich habe jetzt immer noch kein für mich schlüssiges Argument gelesen, warum "Sonderveranstaltungen" für Lehrer nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden können.Weil die unterrichtsfreie Zeit entweder keine Arbeitszeit (demnach also Freizeit) ist oder weil Lehrer in dieser Zeit möglicherweise andere Dinge zu erledigen haben (z.B. Unterricht vorbereiten, Arbeiten korrigieren, Zeugnisse schreiben...). Und / oder weil das auch in anderen Berufsgruppen vergleichbar gehandhabt wird. Und weil es kein schlüssiges Argument gibt, warum es so sein sollte.."
Zeugnisse werden immer während der Schulzeit geschrieben.
Da die Zeugniskonferenzen immer im Januar und kurz vor den Sommerferien sind.
Unterrichtsfreie Zeit ist Arbeitszeit. In der Zeit sollen z.B. gemäß BASS Sportlehrer ihre Rettungstauglichkeit(DLRG/ Wasserwacht der DRK/Studienseminar) und ihre erste Hilfe Ausbildung auffrischen.
Unterricht vorbereiten wäre eine Möglichkeit, ist aber in den Sommerferien nicht möglich, da der Stundenplan für die Lehrkräfte erst in der Konferenz in der letzten Schulwoche bekannt gegeben werden. In den anderen Ferien wäre es theoretisch denkbar.
Auch wäre in den anderen Ferien denkbar, Klassenarbeiten zu korrigieren. Wird in der Praxis nicht von allen Lehrkräften so gehandhabt.
Um also den Betriebsausflug in die Unterrichtsfreie Zeit zu packen, müsste der Schulleiter eine Urlaubsregelung an den Schulen einführen.
Der Berufstand der Lehrkräfte ist übrigens der einzigste mir bekannte Beruf, (bei Angestellten und Beamten) der über seine Arbeitszeit keinen Nachweis führen muss.
Für NRW ist es mir nicht bekannt. Wer eine Quelle in der BASS dazu kennt, kann mir diese gerne nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Heini
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Aber Biber hat doch gerade just zuvor geschrieben, welche Aufgaben die Lehrer in der unterrichtsfreien Zeit beispielsweise zu erledigen haben. Unterrichtsfrei ungleich arbeitsfrei.heini12 hat geschrieben:Zitat: "Ich habe jetzt immer noch kein für mich schlüssiges Argument gelesen, warum "Sonderveranstaltungen" für Lehrer nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden können.
Sie sagen ja selbst, daß ein Lehrer 30 Tage Urlaub hat; das sind zufällig genau sechs Wochen. Sie finden es erstaunlich, daß sich in den letzten Wochen der Sommerferien kein Lehrer für eine Fortbildung findet? Ich finde es nicht erstaunlich, daß jemand Mitte August unter Umständen den Hochsommer genießen möchte. Meine Frau arbeitet im Übrigen im Kindergarten, und der wird auch kein Urlaub gestrichen, nur weil zufällig eine interne Fortbildung stattfindet.heini12 hat geschrieben:Unterricht vorbereiten wäre eine Möglichkeit, ist aber in den Sommerferien nicht möglich, da der Stundenplan für die Lehrkräfte erst in der Konferenz in der letzten Schulwoche bekannt gegeben werden. In den anderen Ferien wäre es theoretisch denkbar.
Und deswegen macht es keiner? Oder was möchten Sie mit dieser Aussage implizieren?heini12 hat geschrieben:Auch wäre in den anderen Ferien denkbar, Klassenarbeiten zu korrigieren. Wird in der Praxis nicht von allen Lehrkräften so gehandhabt.
Welchen Sinn hätte das?heini12 hat geschrieben:Der Berufstand der Lehrkräfte ist übrigens der einzigste mir bekannte Beruf, (bei Angestellten und Beamten) der über seine Arbeitszeit keinen Nachweis führen muss.
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Ein kleiner Vorschlag zur Güte: Fragen Sie doch Ihre Kleinen einmal, was sie davon halten würden, den im vergangenen Schuljahr entfallenden Unterricht in den Sommerferien nachzuholen. Davon würden sie ja schließlich enorm profitieren!vinzenz990 hat geschrieben:Wenn man allerdings Vater von zwei schulpflichtigen Kindern ist, an deren Schulen z. Zt. überdurchschnittlich viel Unterricht ausfällt und man dann auf den Elternabenden noch weitere, vermeidbare Unterrichtsausfälle sehr selbstverständlich präsentiert bekommt, fängt man schon an, sich über das System Gedanken zu machen.
Die werden Ihnen den sprichwörtlichen Vogel zeigen...
Hallo,
Zitat: „Aber Biber hat doch gerade just zuvor geschrieben, welche Aufgaben die Lehrer in der unterrichtsfreien Zeit beispielsweise zu erledigen haben. Unterrichtsfrei ungleich arbeitsfrei.!“
Stimmt, nur hat er dort Aufgaben genant, die in den Sommerferien gar nicht möglich sind.
Und Zeugnis schreiben geht ja wohl gar nicht während der Ferien.Deswegen gibt es ja in NRW einen zusätzlichen Unterrichtsfreien Tag.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php ... ht=#957782
Zitat: „Und deswegen macht es keiner? Oder was möchten Sie mit dieser Aussage implizieren?“
Nein, denn dann hätte ich das so geschrieben. Es gibt Lehrkräfte, die in den Ferien Klassenarbeiten korrigieren und andere Lehrkräfte, die dies nicht machen.
Zitat: „Welchen Sinn hätte das?“
Ich find jeder Arbeitgeber hat ein Recht darauf, zu erfahren, was seine Angestellten so machen. Und leider gibt es die schwarzen Scharfe auch unter Lehrkräften, die sich 13 Wochen Urlaub nehemen.
Hallo,
@ Cwisnewski
ich glaube, dass das Problem für Eltern klar ist, durch den Unterrichtsausfall an 2 verschiedenen Tagen, muss eine Aufsicht organisiert werden. Dies ist gar nicht so einfach, wenn wie heute üblich beide Eltern arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Heini
Zitat: „Aber Biber hat doch gerade just zuvor geschrieben, welche Aufgaben die Lehrer in der unterrichtsfreien Zeit beispielsweise zu erledigen haben. Unterrichtsfrei ungleich arbeitsfrei.!“
Stimmt, nur hat er dort Aufgaben genant, die in den Sommerferien gar nicht möglich sind.
Und Zeugnis schreiben geht ja wohl gar nicht während der Ferien.Deswegen gibt es ja in NRW einen zusätzlichen Unterrichtsfreien Tag.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php ... ht=#957782
Zitat: „Und deswegen macht es keiner? Oder was möchten Sie mit dieser Aussage implizieren?“
Nein, denn dann hätte ich das so geschrieben. Es gibt Lehrkräfte, die in den Ferien Klassenarbeiten korrigieren und andere Lehrkräfte, die dies nicht machen.
Zitat: „Welchen Sinn hätte das?“
Ich find jeder Arbeitgeber hat ein Recht darauf, zu erfahren, was seine Angestellten so machen. Und leider gibt es die schwarzen Scharfe auch unter Lehrkräften, die sich 13 Wochen Urlaub nehemen.
Hallo,
@ Cwisnewski
ich glaube, dass das Problem für Eltern klar ist, durch den Unterrichtsausfall an 2 verschiedenen Tagen, muss eine Aufsicht organisiert werden. Dies ist gar nicht so einfach, wenn wie heute üblich beide Eltern arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Heini
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Jeder Mensch liest nur das, was er gerade lesen möchte.
Mit keinem Satz habe ich die Lehrer für den Unterrichtsausfall verantwortlich gemacht, kein Mensch ist freiwillig und gerne krank.
Ich halte es allerdings für falsch, dass, bei den paar Unterrichtswochen im Jahr (klar sehen das meine Kinder anders, aber wer tat das als Schüler nicht) noch zusätzlich vermeidbarer Ausfall durch Fortbildungen und Betriebsausflüge provoziert wird.
Und falls jetzt wieder das Argument komt, dass viele Fortbildungen nur in der Schulzeit angeboten werden: Wenn solche Angebote nicht mehr gebucht werden, werden sich die Veranstalter sehr schnell über einen neuen Zeitplan Gedanken machen müssen.
Mit keinem Satz habe ich die Lehrer für den Unterrichtsausfall verantwortlich gemacht, kein Mensch ist freiwillig und gerne krank.
Ich halte es allerdings für falsch, dass, bei den paar Unterrichtswochen im Jahr (klar sehen das meine Kinder anders, aber wer tat das als Schüler nicht) noch zusätzlich vermeidbarer Ausfall durch Fortbildungen und Betriebsausflüge provoziert wird.
Und falls jetzt wieder das Argument komt, dass viele Fortbildungen nur in der Schulzeit angeboten werden: Wenn solche Angebote nicht mehr gebucht werden, werden sich die Veranstalter sehr schnell über einen neuen Zeitplan Gedanken machen müssen.
Wenn Sie das sagen, wird das wohl genauso stimmen wie dasheini12 hat geschrieben:Zeugnisse werden immer während der Schulzeit geschrieben.
Ich werde dann heute nachmittag mal eine genaue Befragung miener Tochter durchführen, in welcher Zeugniskonferenz sie im Dezember gesessen hat...heini12 hat geschrieben:Da die Zeugniskonferenzen immer im Januar und kurz vor den Sommerferien sind.
Mal abgesehen davon, daß ich nicht von den Sommerferien gesprochen hatte und eineheini12 hat geschrieben:Unterricht vorbereiten wäre eine Möglichkeit, ist aber in den Sommerferien nicht möglich, da der Stundenplan für die Lehrkräfte erst in der Konferenz in der letzten Schulwoche bekannt gegeben werden.
doch wohl vor den Ferien stattfindet: man kann Unterricht durchaus vorbereiten, ohne den Stundenplan des kommenden Schul(halb)jahres zu kennen.heini12 hat geschrieben:Konferenz in der letzten Schulwoche
Sie kennen anscheinend die falschen Berufe: mir fallen spontan ein Richter, Staatsanwälte und viele AN mit Leitungsverantwortung bzw. ab einer gewissen Führungsebene.heini12 hat geschrieben:Der Berufstand der Lehrkräfte ist übrigens der einzigste mir bekannte Beruf, (bei Angestellten und Beamten) der über seine Arbeitszeit keinen Nachweis führen muss.
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Sicher ist unterrichtsfreie Zeit nicht gleich Freizeit. Ärgerlich ist aber, daß diese unterrichtsfreie Zeit auf dem Rücken der Eltern ausgetragen wird. Mein Sohn z. B. ist Erstklässler und hat am Freitag "Schule zu Hause". Bedeutet: Ich muß Urlaub nehmen, damit der Junge nicht allein zu Hause ist (nein, Oma ist nicht in der Nähe, zu anderen Schulkindern schicken geht auch nicht - hängt mit der Art der Schule zusammen).
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
Re: Deutschland empfinde ich als Servicewüste
Gibt es dafür auch eine Quelle (Rechtsgrundlage)?Biber hat geschrieben:Gäste müssen da auch nicht mitspielen, die werden dazu nämlich genausowenig gefragt wie die Manager.Balu der Bär hat geschrieben:eine Betriebsversammlung abzuhalten, da spielen die Gäste nicht mit.
Ja und? Nachhilfe in den Ferien ist nun wirklich nichts besonderes.CWisnewski hat geschrieben:Ein kleiner Vorschlag zur Güte: Fragen Sie doch Ihre Kleinen einmal, was sie davon halten würden, den im vergangenen Schuljahr entfallenden Unterricht in den Sommerferien nachzuholen. Davon würden sie ja schließlich enorm profitieren!
Die werden Ihnen den sprichwörtlichen Vogel zeigen...
Aber werden die Lehrer denn dazu bereit sein?
Und dann müsste das natürlich auch auf höchster Ebene geregelt werden.
Siehe dazu als Beispiel § 8 Abs 2 SchulG R-P: Die Dauer und zeitliche Verteilung der Ferien und die wöchentlichen Unterrichtstage regelt das fachlich zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung.
Zuletzt geändert von Redfox am 16.03.09, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.
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