Ich habe eine Frage die mich schon sehr lange beschäftig.
Ich mache die dreijährige Ausbildung zur Altenpflegerin und habe erfahren das ich das komplette 3 Jahr noch einmal machen muss.
Da das dritte Lehrjahr wieder im Oktober beginnt,wollte ich wissen ob ich dennoch zur Schule gehen muss oder solange nur noch arbeiten brauche bis das neue Schuljahr für mich beginnt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Schuljahr wiederholen
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Re: Schuljahr wiederholen
Bundesland?
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
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Re: Schuljahr wiederholen
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Da die Ausbildung zur Altenpflegerin im "Altenpflegegesetz" geregelt ist, wird kein Bundesland benötigt.
Was für einen Grund hat die Altenpflegeschule für das Wiederholen angegeben?
Da die Ausbildung zur Altenpflegerin im "Altenpflegegesetz" geregelt ist, wird kein Bundesland benötigt.
Was für einen Grund hat die Altenpflegeschule für das Wiederholen angegeben?
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Re: Schuljahr wiederholen
Es dürfte wohl um NRW gehen, dort sind Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 21. Geburtstag beginnt, bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig. Wie alt ist die Auszubildende?
Im Altenpflegegesetz ist kein Wiederholen ganzer Lehrjahre vorgesehen. Nach § 8 werden Krankheitszeiten bis zu 12 Wochen pro Ausbildungsjahr und Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bis zu 14 Wochen pro Ausbildungsjahr auf die Ausbildungsdauer angerechnet. Dauern die Unterbrechungen länger, verlängert sich die vorgesehene Ausbildungsdauer entsprechend, aber nicht gleich um ein ganzes Jahr.
Was ist das für ein Ausbildungsträger, privat, kirchlich oder staatlich (bitte keine Namensnennungen oder sonstige identifizierbare Angaben!)?
Im Altenpflegegesetz ist kein Wiederholen ganzer Lehrjahre vorgesehen. Nach § 8 werden Krankheitszeiten bis zu 12 Wochen pro Ausbildungsjahr und Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bis zu 14 Wochen pro Ausbildungsjahr auf die Ausbildungsdauer angerechnet. Dauern die Unterbrechungen länger, verlängert sich die vorgesehene Ausbildungsdauer entsprechend, aber nicht gleich um ein ganzes Jahr.
Was ist das für ein Ausbildungsträger, privat, kirchlich oder staatlich (bitte keine Namensnennungen oder sonstige identifizierbare Angaben!)?
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
Re: Schuljahr wiederholen
Kirchlich
Re: Schuljahr wiederholen
Sie haben mir nahegelegt ein Jahr zu wiederholen da die Fehlzeiten zu hoch sind und KEINE Prüfung Sinn machen würde,da ich einfach zu viel verpasst habe.
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Re: Schuljahr wiederholen
Hallo Jäcky20,
Sie sollen also einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer nach § 8 Absatz 2 Satz 2 Altenpflegegesetz stellen. Ob Sie den Antrag gleich für ein ganzes Jahr oder nur für einen den Fehlzeiten entsprechenden Zeitraum stellen, liegt zunächst in Ihrer Entscheidung. Der Ausbildungsträger könnte allerdings den Ausbildungsvertrag kündigen, wenn er keine Chance mehr sieht, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen.
Den Berufsschulunterricht zu unterbrechen, halte ich für die völlig falsche Idee. Gerade diesen Unterricht mit dem theoretischen Stoff brauchen Sie doch, um die Abschlussprüfung bestehen zu können.
Wenn Sie Ihre Ausbildung vor dem Alter von 21 Jahren begonnen haben, sind Sie für die gesamte Restdauer der Ausbildung, bei einer Verlängerung natürlich auch für die Verlängerungszeit, berufsschulpflichtig. Ob und mit welchen Mitteln die Berufsschule diese Pflicht durchsetzt, dürfte deren Sache sein.
Schöne Grüße
Kurt
Sie sollen also einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer nach § 8 Absatz 2 Satz 2 Altenpflegegesetz stellen. Ob Sie den Antrag gleich für ein ganzes Jahr oder nur für einen den Fehlzeiten entsprechenden Zeitraum stellen, liegt zunächst in Ihrer Entscheidung. Der Ausbildungsträger könnte allerdings den Ausbildungsvertrag kündigen, wenn er keine Chance mehr sieht, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen.
Den Berufsschulunterricht zu unterbrechen, halte ich für die völlig falsche Idee. Gerade diesen Unterricht mit dem theoretischen Stoff brauchen Sie doch, um die Abschlussprüfung bestehen zu können.
Wenn Sie Ihre Ausbildung vor dem Alter von 21 Jahren begonnen haben, sind Sie für die gesamte Restdauer der Ausbildung, bei einer Verlängerung natürlich auch für die Verlängerungszeit, berufsschulpflichtig. Ob und mit welchen Mitteln die Berufsschule diese Pflicht durchsetzt, dürfte deren Sache sein.
Schöne Grüße
Kurt
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