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Welches Recht?

Verfasst: 27.02.14, 09:46
von Baumpaul6
Hallo,

ich habe eine frage.
Mein behinderte Sohn (13) wird normalerweise früh von einen Busunternehmen abgeholt und zur Schule gefahren. Nur heute hat es den Busfahrer zulange gedauert und ist ohne meinen Sohn abgefahren. Als er aus der Haustür raus ist war der Bus weg. Nur hatte mein Sohn keinen Schlüssel dabei und konnte auch nicht zurück. Also stand er 1,5 Stunden im Regen vor der Tür. Ich will gegen den Busfahrer und das unternehmen klagen. Unter was für einen Recht läuft das.
Im voraus besten Dank

Re: Welches Recht?

Verfasst: 28.02.14, 07:29
von hawethie
Da gibt es mehrere Möglichkeiten (wie eigentlich immer).
Ich verschieb's mal ins Schulrecht, da es um die Beförderung zur Schule geht.

Bevor sich da die Experten melden möchte ich nur mal anmerken:
a) schon bei der Schule/dem Schulträger beschwert?
b) schon bei dem Unternehmen, dass den Bus stellt, beschwert?
c) schon an die zuständige Behörde gewendet?
oder gehörst du zu den: "Ich klage immer und rede wenig"-Leuten.

War dein Sohn rechtzeitig zur Tür raus oder etwa verspätet?

Gruß
HaWeThie

Re: Welches Recht?

Verfasst: 28.02.14, 16:11
von Kurt Knitz
Hallo Baumpaul,
Mein behinderte Sohn (13) wird normalerweise früh von einen Busunternehmen abgeholt und zur Schule gefahren. Nur heute hat es den Busfahrer zulange gedauert und ist ohne meinen Sohn abgefahren. Als er aus der Haustür raus ist war der Bus weg. Nur hatte mein Sohn keinen Schlüssel dabei und konnte auch nicht zurück. Also stand er 1,5 Stunden im Regen vor der Tür.
Dann können Sie den Ablauf der Geschehnisse ja bisher nur aus der Sicht Ihres Sohnes kennen.

Rufen Sie beim Busunternehmen an und bitten um ein Gespräch mit dem Busfahrer, damit sie den Ablauf aus dessen Sicht auch kennenlernen können.

Schöne Grüße
Kurt

Re: Welches Recht?

Verfasst: 01.03.14, 22:21
von Roderik
Was wäre denn Ihrer Meinung nach der konkrete Tatbestand?

"Körperverletzung" o.ä.?

Was für ein konkreter Schaden außer dem Ärger und möglicherweise dem Gefühl der Demütigung ist entstanden?

Mit welchem Ziel möchten Sie das Unternehmen bzw. den Fahrer verklagen? Entlassung? Bußgeld?

Gruß
Roderik

Re: Welches Recht?

Verfasst: 02.03.14, 19:47
von Azik
Ist es normal, dass Ihr 13-jähriger Sohn das Haus ohne Schlüssel verlässt ? Insbesondere dann, wenn offensichtlich niemand sonst im Haus ist, der ihn ggf. wieder reinlassen könnte ?
Und musste der Busfahrer damit rechnen ?

Wie lange soll bzw. muss ein Busfahrer auf verspätete Kinder warten, die offenbar nicht rechtzeitig da sind ?
Hier müsste man genaueres über den Abholservice wissen. Werden z.B. die Busfahrer davon vorab informiert, wenn ein Kind über Nacht krank wird und nicht zur Schule geht oder stellt er das erst fest, wenn das Kind nach 10 min / 1 Stunde / 3 Stunden nicht beim Abholpunkt erscheint ?

Re: Welches Recht?

Verfasst: 02.03.14, 20:09
von michael61s
Hallo,
Baumpaul6 hat geschrieben:Mein behinderte Sohn (13) wird normalerweise früh von einen Busunternehmen abgeholt und zur Schule gefahren.
Das bedeutet, dass es ein spezieller Bus ist, der Menschen mit Handicap abholt.
Der Busfahrer wird also einen Fahrplan haben, wann er die einzelnen Personen abholt und dann zur Schule bringt. Die anderen Schüler, und deren Eltern verlassen sich darauf, dass der Busfahrer zur angegebenen Zeit auch kommt. Die anderen Eltern haben möglicherweise auch noch Termine.
Baumpaul6 hat geschrieben: Nur heute hat es den Busfahrer zulange gedauert und ist ohne meinen Sohn abgefahren.
Wer achtet denn darauf, dass Ihr Sohn pünktlich zum Treffpunkt geht. Ich kenne dass nur so, dass eine Person den Schüler dahin begleitet bzw. auf den Schüler achtet. Und wenn es aus dem Fenster ist.
Wenn ich das mal genau hinterfrage, wollen Sie das Busunternehmen Verklagen, weil Sie selber ihre Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind?
Baumpaul6 hat geschrieben:Also stand er 1,5 Stunden im Regen vor der Tür. Ich will gegen den Busfahrer und das unternehmen klagen.
Wer selber so einen Bus schon gefahren hat weiß, dass der Unternehmer Ärger bekommt, wenn der Bus nicht Pünktlich an der Schule ist. Oder andere Eltern mehr als fünf Minuten an der Straße warten mussten, außer bei Witterungsbedingten Verzögerungen.


Michael

Re: Welches Recht?

Verfasst: 02.03.14, 21:36
von Baumpaul6
Hallo,

sind hier im Forum nur besserwisser und tatsachen verdreher? Ich habe eine Frage gestellt unter was für ein recht das laufen könnte, und sonst nichts.
aber hier kann das anscheinend nur einer. alle andern geben ihren unqualifizierten Senf dazu. Ich habe bis jetzt noch nie geklagt. Aber wenn jemand ein Kind im Regen stehenlässt und das einen Tag vorher ankündigt gehört nicht in diesen Job. Auch ich habe auch schon behinderte Kinder heimgefahren und weiß was der Fahrer für aufgaben und welche verantwortung hat.
Inzwischen ist die Firma auf mich zugekommen und hat schon ein Schmerzensgeld für meinen Sohn angeboten, da er seit dem mit Grippe im Bett liegt. Und das ist in seinen Fall etwas schwerwiegender als bei gesunden Kindern.
Und noch zur aufsichtspflicht. Der hat ja null ahnung der Mann. Der meint man muß sein Kind in den Alter die Hand halten und bei allen bekleiden. Na auf jeden Fall werde ich mich gleich für immer hier verabschieden. Das habt ihr gut hinbekommen. Ich hoffe ihr geht immer so mit den neulingen um.
Ich wünsche euch noch ein gutes Leben

Re: Welches Recht?

Verfasst: 02.03.14, 22:07
von Stan78
Baumpaul6 hat geschrieben:Ich habe eine Frage gestellt unter was für ein recht das laufen könnte, und sonst nichts.
Und es wurden diverse Rückfragen gestellt, deren Antwort man kennen müsste um den Sachverhalt juristisch bewerten zu können. Wie lange war der Schüler verspätet, war er begleitet, musste der Fahrer davon ausgehen, dass der Schüler in eine schwierige Situation gelangt, etc.
Aber die möchten Sie offensichtlich nicht beantworten.
Baumpaul6 hat geschrieben:Na auf jeden Fall werde ich mich gleich für immer hier verabschieden.
Das ist hart für uns, aber wir werden wohl irgendwie lernen müssen, damit zu leben.

Re: Welches Recht?

Verfasst: 02.03.14, 22:21
von michael61s
Hallo,
Baumpaul6 hat geschrieben:Aber wenn jemand ein Kind im Regen stehenlässt und das einen Tag vorher ankündigt gehört nicht in diesen Job.
Das kann ich nicht beurteilen. Aber es scheint dann doch so zu seien, dass der Busfahrer wohl schon mal auf den Sohn warten musste.
Baumpaul6 hat geschrieben:Und noch zur aufsichtspflicht. Der hat ja null ahnung der Mann. Der meint man muß sein Kind in den Alter die Hand halten und bei allen bekleiden.
Aufsichtspflicht ist immer Individuell auf den Einzelfall zu Leisten. Dort gibt es keine Pauschalen Regeln. Und wenn der Busfahrer dies schon angekündigt hat, warum wurde dann nicht dafür gesorgt, dass das Kind pünktlich ist.
Und um das rechtlich Beurteilen zu können, sollte auch das Bundesland genannt werden, da Schulrecht Ländersache ist.
Allgemein gilt:
http://www.schulbusprojekte.de/der-sich ... index.html
Und
http://www.schulbusprojekte.de/der-sich ... index.html
(Unfallkasse Schleswig-Holstein 2004, GUV-SI 8954-SH).Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind fünf Minuten vor der angegebenen Zeit abholbereit an der vereinbarten Haltestelle steht. Die angegebene Zeit ist Abfahrzeit.
Michael
Vater

Re: Welches Recht?

Verfasst: 03.03.14, 09:26
von Kormoran
michael61s hat geschrieben:sollte auch das Bundesland genannt werden, da Schulrecht Ländersache ist.
Wobei m.E. überhaupt noch nicht klar ist, ob es sich hier um ein schulrechtliches Problem handelt.

Da sich der TE - er beschreibt ja nicht einmal, was er mit der "Klage" überhaupt erreichen möchte - auf pampige Sprüche beschränkt
Baumpaul6 hat geschrieben:sind hier im Forum nur besserwisser und tatsachen verdreher? Ich habe eine Frage gestellt unter was für ein recht das laufen könnte, und sonst nichts.
anstatt die, von denen er etwas wissen will, in die Lage zu versetzen, das was er wissen möchte, auch beantworten zu können, kann man im Rahmen seiner Frage nur antworten:

Je nach Sachlage:

- Reiserecht
- Strafrecht
- Schulrecht
- Zivilprozessrecht
- Verbraucherrecht
- Versicherungsrecht
- Schadenersatzrecht

Damit kann er zwar nichts anfangen, aber die Frage ist wunschgemäß beantwortet.

Re: Welches Recht?

Verfasst: 04.03.14, 06:18
von Kurt Knitz
Baumpaul6 hat geschrieben:Ich habe eine Frage gestellt, unter was für einem Recht das laufen könnte
Das Recht der Schülerbeförderung.

Wo Rechte sind, sind in der Regel Pflichten nicht weit. Busfahrer müssen nicht jeden mitnehmen, insbesondere nicht diejenigen, die nicht pünktlich an der Haltestelle stehen. In meiner Gegend kommt es vor, dass Busfahrer nicht anhalten, weil der Bus schon proppenvoll ist.

Nach der bisherigen unvollständigen Darstellung (wie oft war Ihr Sohn schon um wieviel zu spät? Was hat der Busfahrer am Tag zuvor angekündigt? Haben Sie keine Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass er seine Ankündigung wahr macht? Haben Sie es absichtlich in Kenntnis des Wetters darauf angelegt, dass Ihr Sohn im Regen steht?) haben Sie Ihre Rechte überstrapaziert, sind Ihren Pflichten nicht nachgekommen und haben trotzdem Geld bekommen, weil manchmal derjenige recht bekommt, der am lautesten krakeelt.

Manchmal auch in der Schule.

Re: Welches Recht?

Verfasst: 04.03.14, 08:37
von Kormoran
Kurt Knitz hat geschrieben:...und haben trotzdem Geld bekommen, weil...
Noch hat er ja keins bekommen - nach der Darstellung hat das Unternehmen Schmerzensgeld angeboten. Wobei ich das für eine bloße Behauptung halte, um hier zu unterstreichen, wie Recht der TE hat.

Am 27.2.2014 (Zitat: heute) war der Vorfall und bis zum 2.3.2014 (Zitat: inzwischen) soll das Unternehmen bereits Schmerzensgeld angeboten haben, weil es den Zusammenhang zwischen "im Regen stehen" und "dadurch Grippe bekommen" anerkannt und sein eigenes Verschulden dafür eingeräumt haben soll? Das glaubt kein Mensch.

Auch die weitere Sachverhaltsdarstellung verändert sich so, wie sie argumentativ gebraucht wird:

Aus
Baumpaul6 hat geschrieben:Als er aus der Haustür raus ist war der Bus weg.
wird z.B.
Baumpaul6 hat geschrieben:Aber wenn jemand ein Kind im Regen stehenlässt
Es ist ein empfindlicher Unterschied, ob jemand nicht da ist oder ob er stehengelassen wird.

Re: Welches Recht?

Verfasst: 04.03.14, 09:55
von Newbie2007
Naja, ganz unrecht hat er/sie ja nicht mit ihrer Reaktion.

Wenn ich z. B. das lese….
Kurt Knitz hat geschrieben: Dann können Sie den Ablauf der Geschehnisse ja bisher nur aus der Sicht Ihres Sohnes kennen.

Rufen Sie beim Busunternehmen an und bitten um ein Gespräch mit dem Busfahrer, damit sie den Ablauf aus dessen Sicht auch kennenlernen können.

Schöne Grüße
Kurt
Vielleicht sollten wir uns mal darüber einigen, ob hier über Rechtsfragen auf der Basis fiktiver Szenarios diskutieren, so wie es in den NUB steht, - dann aber macht es keinen Sinn, einen geschilderten Sachverhalt anzuzweifeln - oder ob wir hier Lebensberatung erteilen.

Wobei Lebensberatung wiederum voraussetzt, dass man dem Fragesteller da abholt, wo er sich befindet. Mit Kritik und Unterstellungen hilft man in der Regel niemandem.