Zeugnis wirtschaftsgymnasium Abgangszeugnis
Moderator: FDR-Team
Zeugnis wirtschaftsgymnasium Abgangszeugnis
Wenn ich vom wirtschaftsgymnasium (eingangsklasse ) auf ein berufskolleg (fachabi) wechsel bekomme ich am ende des schuljahres ein abgangs -oder ein jahreszeugnis
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Re: Zeugnis wirtschaftsgymnasium Abgangszeugnis
Beides in einem.
Weil Sie das Schuljahr komplett absolviert haben, bekommen Sie ein Jahreszeugnis.
Weil Sie die Schule nicht bis zum vorgesehenen Abschluss besuchen, sondern vorher verlassen, erhalten Sie ein Abgangszeugnis.
Vermutlich wird es ein Abgangszeugnis sein, in dem die Jahresnoten der Fächer drinstehen.
Um welches Bundesland geht es?
Weil Sie das Schuljahr komplett absolviert haben, bekommen Sie ein Jahreszeugnis.
Weil Sie die Schule nicht bis zum vorgesehenen Abschluss besuchen, sondern vorher verlassen, erhalten Sie ein Abgangszeugnis.
Vermutlich wird es ein Abgangszeugnis sein, in dem die Jahresnoten der Fächer drinstehen.
Um welches Bundesland geht es?
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
Re: Zeugnis wirtschaftsgymnasium Abgangszeugnis
Es geht um das Bundesland Bw. Stehen aufdem Zeugnis die Fehltage drinne, weil auf dem Abgangszeugnis dürfen laut Gesetz keine Abgangszeugnis keine fehltage stehen
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Re: Zeugnis wirtschaftsgymnasium Abgangszeugnis
Welches Gesetz meinen Sie?weil auf dem Abgangszeugnis dürfen laut Gesetz keine Abgangszeugnis keine fehltage stehen
Grüße, Susanne
Re: Zeugnis wirtschaftsgymnasium Abgangszeugnis
Das auf dem Abgangszeugnis keine fehltage stehen dürfen steht auch im landesrecht. Jetzt ist meine frage halt, ob ich ein Abgangszeugnis bekomme, da ich die schulart wechsel und somit die schulart ohne abschluss verlassen werde. Anstatt abi möchte ich fachabi machen.
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Re: Zeugnis wirtschaftsgymnasium Abgangszeugnis
Ok. ich habe die Landesrechte gefunden.
http://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jpor ... l?nid=root
oder hier http://www.baden-wuerttemberg.de/de/ser ... ht-online/
Aber ein Gesetz über die Nichtbenennung von Fehltagen in Abgangszeugnissen konnte ich da nicht finden.
http://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jpor ... l?nid=root
oder hier http://www.baden-wuerttemberg.de/de/ser ... ht-online/
Aber ein Gesetz über die Nichtbenennung von Fehltagen in Abgangszeugnissen konnte ich da nicht finden.
Grüße, Susanne
Re: Zeugnis wirtschaftsgymnasium Abgangszeugnis
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... e&aiz=true Paragraph 6 absatz 4. Jetzt wollt ich halt wissen ob ich ein Abgangszeugnis bekomme, da ich ja die schule ohne abschluss verlassen werde
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Re: Zeugnis wirtschaftsgymnasium Abgangszeugnis
Ein Abgangszeugnis bekommen Sie auf jeden Fall und da steht dann sinngemäß drin "besuchte die Schule bis zum xx.xx.xxxx."
Das Schuljahr geht immer bis zum 31.7.
Der Unterricht geht in BW dieses Jahr bis einschließlich 27.7.
Auf welchen von den beiden Tagen das Zeugnis ausgestellt wird, weiß ich nicht. Für BAFöG u.ä. wäre wahrscheinlich 31.7. am sinnvollsten.
Wenn der Schüler sich vorher abmeldet, bekommt er natürlich den Abmeldetag eingetragen. Muss ja korrekt sein, was da drin steht.
Das Schuljahr geht immer bis zum 31.7.
Der Unterricht geht in BW dieses Jahr bis einschließlich 27.7.
Auf welchen von den beiden Tagen das Zeugnis ausgestellt wird, weiß ich nicht. Für BAFöG u.ä. wäre wahrscheinlich 31.7. am sinnvollsten.
Wenn der Schüler sich vorher abmeldet, bekommt er natürlich den Abmeldetag eingetragen. Muss ja korrekt sein, was da drin steht.
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
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