formal korrekter Ablauf bei schriftlichem Verweis
Verfasst: 26.05.17, 06:54
Guten Morgen,
angenommen folgende Situation:
Schüler A wird von einem anderen Schüler B nach dem Unterricht an der Bushaltestelle geärgert und geschubst. Schüler A schubst zurück, das ganze eskaliert in eine Prügelei, bei der Schüler A leicht verletzt wird. Zeugen können bestätigen, dass der Schüler B die Auseinandersetzung begonnen, und Schüler A mehrfach geschubst hat während dieser mit dem Handy telefonierte, später getreten und mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat, während A sich gewehrt hat.
Zwei Lehrer kommen am Ende der Prügelei hinzu, sehen nur den Ausgang, und lassen sich die Namen der Beteiligten geben.
Einige Tage später kommt einer der Lehrer, die den Vorfall beobachtet haben, auf Schüler A zu, teilt ihm mit, dass es beschlossen sei, dass beide Beteiligten einen schriftlichen Verweis bekämen, und möchte Schüler A zu einer Anhörung mitnehmen. Schüler A ist zur Zeit aus anderen, auch mit der Schule in Zusammenhang stehenden Gründen sehr verängstigt. Er hat für den Notfall, dss er sich nicht in der Lage fühlt, einen Brief der Eltern dabei, in dem die Anhörung ohne Beistand untersagt und um Anruf gebeten wird, damit der Schüler Beistand während der Anhörung erhält. Da der Verweis scheinbar bereits beschlossene Sache ist, übergibt er den Brief, dieser wird aber nicht akzeptiert.
Schüler A erleidet darauf einen Nervenzusammenbruch.
Dazu folgende Fragen:
- wie hat ein schriftlicher Verweis formal korrekt abzulaufen? Darf der Beschluss des Verweises mitgeteilt werden, und anschließend die Anhörung stattfinden, oder muss erst eine Anhörung erfolgen, aus deren Ergebnis ggf. der Beschluss gefasst wird?
- sofern ersteres in Ordnung ist: welchen Sinn hat die Anhörung dann?
- darf die Schule sich über ein Verbot der Anhörung ohne Beistand seitens der Eltern, die aufgrund psychischer Belastung des Schülers solche Folgen befürchtet hatten, hinwegsetzen, oder darf sie den Schüler trotzdem ohne Beistand und gegen seinen Willen anhören?
Das Bundesland sei z.B. Bayern, die beteiligten Schüler Gymnasiasten der Unterstufe.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß
SFD
angenommen folgende Situation:
Schüler A wird von einem anderen Schüler B nach dem Unterricht an der Bushaltestelle geärgert und geschubst. Schüler A schubst zurück, das ganze eskaliert in eine Prügelei, bei der Schüler A leicht verletzt wird. Zeugen können bestätigen, dass der Schüler B die Auseinandersetzung begonnen, und Schüler A mehrfach geschubst hat während dieser mit dem Handy telefonierte, später getreten und mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat, während A sich gewehrt hat.
Zwei Lehrer kommen am Ende der Prügelei hinzu, sehen nur den Ausgang, und lassen sich die Namen der Beteiligten geben.
Einige Tage später kommt einer der Lehrer, die den Vorfall beobachtet haben, auf Schüler A zu, teilt ihm mit, dass es beschlossen sei, dass beide Beteiligten einen schriftlichen Verweis bekämen, und möchte Schüler A zu einer Anhörung mitnehmen. Schüler A ist zur Zeit aus anderen, auch mit der Schule in Zusammenhang stehenden Gründen sehr verängstigt. Er hat für den Notfall, dss er sich nicht in der Lage fühlt, einen Brief der Eltern dabei, in dem die Anhörung ohne Beistand untersagt und um Anruf gebeten wird, damit der Schüler Beistand während der Anhörung erhält. Da der Verweis scheinbar bereits beschlossene Sache ist, übergibt er den Brief, dieser wird aber nicht akzeptiert.
Schüler A erleidet darauf einen Nervenzusammenbruch.
Dazu folgende Fragen:
- wie hat ein schriftlicher Verweis formal korrekt abzulaufen? Darf der Beschluss des Verweises mitgeteilt werden, und anschließend die Anhörung stattfinden, oder muss erst eine Anhörung erfolgen, aus deren Ergebnis ggf. der Beschluss gefasst wird?
- sofern ersteres in Ordnung ist: welchen Sinn hat die Anhörung dann?
- darf die Schule sich über ein Verbot der Anhörung ohne Beistand seitens der Eltern, die aufgrund psychischer Belastung des Schülers solche Folgen befürchtet hatten, hinwegsetzen, oder darf sie den Schüler trotzdem ohne Beistand und gegen seinen Willen anhören?
Das Bundesland sei z.B. Bayern, die beteiligten Schüler Gymnasiasten der Unterstufe.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß
SFD