Nordland hat geschrieben: ↑29.05.19, 22:57Jetzt hast du mit deiner Reaktion gezeigt, dass ich dich genau diese Frage bekommen habe.
Völlig unverständlicher Satz.

Mutierst du jetzt zu Yoda? Der war Alien - also Ausländer, dass ist dir schon klar?
Nordland hat geschrieben: ↑29.05.19, 22:57Dein ewig wiederholtes "Auch" fällt eben in sich zusammen, wenn man sieht, dass das OLG eben gerade nicht das "Auch" erkennt.
Sicher....
Aus den Gründen: Wird gegen die Betroffenen - wie hier - eine Geldbuße von nicht mehr als jeweils 100 € festgesetzt, so ist die Rechtsbeschwerde u. a. dann zuzulassen, wenn die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des Rechts geboten erscheint. Dafür müssen die aufgeworfenen Rechtsfragen jedoch entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und abstrakt von praktischer Bedeutung sein. Sinn des Zulassungsverfahrens ist es nicht, die rechtlich richtige Entscheidung im Einzelfall herzustellen. An der Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Fragen fehlt es vorliegend. Das Amtsgericht hat die Verhängung des Bußgeldes bereits darauf gestützt, dass die Betroffenen nicht nur die Teilnahme ihres Sohnes am Moscheebesuch in der 5. und 6. Schulstunde verhinderten, sondern auch den Schulbesuch in den davorliegenden vier Schulstunden. Bereits die Verhinderung des Schulbesuchs in den ersten vier Unterrichtsstunden rechtfertigt jedoch die Verurteilung zu den - moderaten - Geldbußen in Höhe von jeweils 25 €. Die weiteren rechtlichen Würdigungen des Amtsgerichts zur Verhinderung des Moscheebesuchs sind nur hypothetischer Natur und haben keine tragende Bedeutung für die Verhängung des Bußgeldes. (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgerichts, Beschluss vom 4. April 2019, Az. 1 Ss OWi 177/18 (63/19))
Kann man da ja auch nur dann erkennen, wenn man es darf. Ihr - abgeleitet von dem wir von dem ich noch immer nicht weiss wer das sein soll - dürft das nicht. Das OLG sagt, es ist vollig egal warum und wie lange hier geschwänzt wurde. Insofern erübrigt sich jede weitere Diskussion weil deine Frage nicht relevant für das Urteil war. Du könntest genauso gut fragen, ob das Urteil anders ausgefallen wäre, wenn es an dem Tag geregnet hätte.
Und - btw: Das BVerfG wird das ziemlch sicher nicht verhandeln. Die fat lady singt also vermutlich nicht für dich.
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