Das sehe ich auch so. Insofern ist die Zulässigkeit der von SFD als "Erziehungsmaßnahme" bezeichneten Sanktion kaum abschließend zu beurteilen, weil die vorliegenden Informationen eben nicht "klar geschilderte Umstände" beschreiben. Der Lehrer spricht anders als SFD nicht von Sanktionen, sondern von einem "Bewegungsspiel", dessen konkrete Regeln offenbar unbekannt sind, jedenfalls nicht mitgeteilt werden. Der Schulleiter scheint diese Regeln offenbar zu kennen (?) und die Vorgehensweise zu tolerieren.Charon- hat geschrieben:Das ist nicht zwingend ein Widerspruch, wenn man davon ausgeht, dass die Kniebeugen nicht als Strafe gedacht sind, sondern als Teil des Unterrichts (so ähnlich wie das Vorlesen von Hausaufgaben oder die Arbeit an der Tafel). Dann wäre erst die Pause im Klassenzimmer als Erziehungsmaßnahme zu werten.
Tatsächlich umfasst die Sachverhaltsschilderung lediglich drei Sätze, die allerdings wichtige Fragen offen lassen:
Beginn, Verlauf und Ende des Spiels bleiben in der Darstellung ebenso im Dunkeln wie die Frage, warum offenbar ausschließlich nicht mit Namen versehene Arbeitsblätter sanktioniert werden, nicht aber weitere durchaus denkbare schulische Probleme, wie z.B. durch die Klasse laufen, in die Klasse rufen, Gegenstände durch die Klasse werfen, Gewaltanwendung gegen Mitschüler, wie schubsen, schlagen kneifen, spucken, treten, rempeln, kratzen, Materialien nicht dabei haben, Hausaufgaben vergessen, zu spät in den Unterricht kommen, gestellte Aufgaben nicht oder nur seeeehr zöööögernd bearbeiten, laute Unterhaltungen führen, Toiletten versauen, den Ordnungsdienst nicht erledigen, Mitschüler beleidigen, Lehrer beleidigen, Mitschüler mobben (mit und ohne Handy), Turnbeutel vergessen, Zeichenblock vergessen, Hefte vergessen, Tintenpatronen nicht dabei, unterschriebene Elternmitteilungen vergessen, Unterschrift unter Zeugnis vergessen, nichts zu trinken dabei, nichts zu essen dabei, keine Regenjacke dabei, keine Winterjacke dabei... .in einer Grundschule (Bayern), 1. Klasse, werden Arbeitsblätter von den Schülern bearbeitet. Schüler, die vergessen, ihren Namen auf das Blatt zu schreiben, müssen fünf Kniebeugen machen. Bei wiederholtem vergessen müssen zehn Kniebeugen gemacht werden.
In einem spielerischen Kontext sind in der Schule (nicht nur) Kniebeugen sicherlich erlaubt, "spielorientierte Lern- und Arbeitsformen", die an die Kindergartenerfahrung anknüpfen, sind sogar ausdrücklich erwünscht:[...] relevante[...] Rechtsnormen. [...] gerne auch alternativ eine Referenz, aus der hervorgeht, dass Kniebeugen erlaubt sind.
In Abwandlung eines äußerst beliebten Spiels im Englisch-Unterricht könnte die durch den Lehrer oder Schüler ausgesprochene Anweisung also lauten:Lehrer, denen durch die Zusammenarbeit mit dem Kindergarten der Lebens- und Erfahrungsraum des Kindes im vorschulischen Alter vertraut ist, können die Vorgaben des Lehrplans gezielter umsetzen, indem sie z.B. im Erstunterricht an spielorientierte Lern- und Arbeitsformen des Kindergartens anknüpfen. Die besonderen Bedürfnisse der Schulanfänger werden unter anderem bei der Gestaltung des Klassenzimmers sowie durch Verwendung entsprechender Spiel- und Lernmaterialien sowie auch bereits erlernter Lieder, Gedichte und Spiele berücksichtigt.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1
Simon says: All children, who didn't write their name on the worksheet, make five pushups.
Weitere Anregungen findet man u.a. hier:
https://2.bp.blogspot.com/-hblQ3tykb8M/ ... s%2529.jpg
Das geht selbstverständlich auch auf Deutsch und in allen Fächern.
Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser