Themenseite Ordnungsmaßnahmen der Landesschulbehörde Niedersachsen
§ 61 aus dem Niedersächsischen Schulgesetz: Erziehungsmittel, Ordnungsmaßnahmen
Wenn man die Gelegenheit hat, vor so einer Klassenkonferenz mit dem Klassenlehrer zu reden, dann kann man ungefähr einschätzen, was da wohl auf einen (bzw. auf den Schüler) zukommen könnte. In der Regel wird der sich schon vorher mit dem Schulleiter oder dessen Beauftragten absprechen, der den Vorsitz der Klassenkonferenz führen wird.
Manchmal ist eine "gelbe Karte" in Form der Androhung des Verweises von der Schule bei erneuten Tätlichkeiten durchaus eine angemessene Sache.
Klassenkonferenz wg. Ordnungsmaßnahme Niedersachsen
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Klassenkonferenz wg. Ordnungsmaßnahme Niedersachsen
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
Re: Klassenkonferenz wg. Ordnungsmaßnahme Niedersachsen
das sollte vermutlich in ein anderes Topic hinein, oder ?
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Re: Klassenkonferenz wg. Ordnungsmaßnahme Niedersachsen
Nein, das war ein Angebot an einen Newbie, der versehentlich für seinen ersten Thread in diesem Forum seinen Realnamen benutzt hatte und offensichtlich nicht ändern lassen konnte, hier noch einmal neutral über die Thematik zu diskutieren.