Seite 1 von 1
Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Verfasst: 25.04.18, 21:48
von Frisch_ling
Bundesland: Ba-Wü
weiterführende Schule ab Kl. 5
staatlicher / kommunaler Träger
Wäre es rechtlich möglich, einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?
Der Gottesdienst würde während der üblichen Unterrichtszeit (1./2. Unterrichtsstunde) stattfinden. Für die nicht teilnehmenden Schüler und Lehrer begänne der Unterricht zur 3. Stunde. Eine Beaufsichtigung der nicht teilnehmenden Schüler sei nicht vorgesehen.
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Verfasst: 25.04.18, 22:47
von Roderik
Das könnte ich mir im Sinne eines "Unterrichts in anderer Form" durchaus vorstellen.
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Verfasst: 26.04.18, 00:06
von FM
Nein, siehe Art. 136 Abs. 4 der deutschen Verfassung vom 11.8.1919.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Verfasst: 26.04.18, 07:22
von winterspaziergang
Der Absatz sagt
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
und die Frage war
einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?
Also Schüler/innen, die ohnehin -freiwillig gewählt- den dazu gehörigen Religionsunterricht besuchen
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Verfasst: 26.04.18, 07:37
von ktown
Ich betrachte eher diese Regelung
Frisch_ling hat geschrieben:Für die nicht teilnehmenden Schüler und Lehrer begänne der Unterricht zur 3. Stunde. Eine Beaufsichtigung der nicht teilnehmenden Schüler sei nicht vorgesehen.
als nicht zulässig. Die Schule hat eine Aufsichtspflicht und diese ist zu erfüllen.
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Verfasst: 26.04.18, 08:20
von Frisch_ling
ktown hat geschrieben:Ich betrachte eher diese Regelung
Frisch_ling hat geschrieben:Für die nicht teilnehmenden Schüler und Lehrer begänne der Unterricht zur 3. Stunde. Eine Beaufsichtigung der nicht teilnehmenden Schüler sei nicht vorgesehen.
als nicht zulässig. Die Schule hat eine Aufsichtspflicht und diese ist zu erfüllen.
Das erstaunt mich jetzt. Demnach dürfte in weiterführenden Schulen kein Unterricht in den Randstunden entfallen.
Ich konkretisiere das Beispiel noch ein wenig. Der Schulgottesdienst wird angekündigt. Auf dem Vertretrungsplan stünde z. B.
- 1. /2. Stunde Entfall, statt dessen ökumenischer Gottesdienst
- 3. Stunde Unterricht nach Plan
Mein Gedanke war, dass zum Religionsunterricht auch die Teilnahme / das Kennenlernen religiöser Veranstaltungen gehört. Ein von der Schule organisierter Gottesdienst wäre hierzu eine passende Gelegenheit.
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Verfasst: 26.04.18, 08:40
von ktown
Frisch_ling hat geschrieben:Das erstaunt mich jetzt. Demnach dürfte in weiterführenden Schulen kein Unterricht in den Randstunden entfallen.
Sagt wer?
Nimmt man das Beispiel Hessen: Dort besteht eine Aufsichtspflicht bis zu 9.Klasse.
Ab Jahrgangsstufe 9 kann sich die Aufsicht auf allgemeine Verhaltensanordnungen und gelegentliche Überprüfung beschränken.
In der Jahrgangsstufe 12 und 13 und wenn das Kind volljährig ist entfällt die Aufsichtspflicht.
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Verfasst: 26.04.18, 09:04
von zimtrecht
winterspaziergang hat geschrieben:
Der Absatz sagt
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
und die Frage war
einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?
Also Schüler/innen, die ohnehin -freiwillig gewählt- den dazu gehörigen Religionsunterricht besuchen
Unterricht ist aber eben keine kirchliche Handlung - ein Gottesdienst schon. Aus der freiwilligen Teilnahme am Religionsunterricht eine Einwilligung zur Teilnahme am Gottesdienst zu konstruieren halte ich zumindest für gewagt....
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Verfasst: 26.04.18, 09:16
von alana4
Frisch_ling hat geschrieben:Bundesland: Ba-Wü
weiterführende Schule ab Kl. 5
staatlicher / kommunaler Träger
Wäre es rechtlich möglich, einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?
Der Gottesdienst würde während der üblichen Unterrichtszeit (1./2. Unterrichtsstunde) stattfinden. Für die nicht teilnehmenden Schüler und Lehrer begänne der Unterricht zur 3. Stunde. Eine Beaufsichtigung der nicht teilnehmenden Schüler sei nicht vorgesehen.
und wo ist das Problem?
Dann beginnt für das nichtteilnehmende Kind der Unterricht zur 3.Stunde und es wird sich rechtzeitig in der Schule einfinden.
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Verfasst: 26.04.18, 14:55
von Frisch_ling
@alana4
Die Frage steht im ersten Beitrag.
"Wäre es rechtlich möglich, einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?"
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Verfasst: 26.04.18, 18:16
von Kurt Knitz
Frisch_ling hat geschrieben:Bundesland: Ba-Wü
weiterführende Schule ab Kl. 5
staatlicher / kommunaler Träger
Wäre es rechtlich möglich, einen Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung für die am Religionsunterricht angemeldeten Schüler(innen) zu erklären?
Nein.
Abschnitt I. Punkt 1 Satz 3 der
Verwaltungsvorschrift Schul- und Schülergottesdienste BW lautet:
"Die Teilnahme für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler ist freiwillig."
Re: Schulgottesdienst als Pflichtveranstaltung möglich?
Verfasst: 26.04.18, 23:53
von Frisch_ling
@Kurt
Danke für Antwort und Link zur Verwaltungsvorschrift. Das ist eindeutig.