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Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 03.05.18, 20:29
von Elmo6
Ein Minderjähriger hat eine Hausarbeit in Form eines Lesetagebuches geführt. Nun soll er eine Erklärung unterschreiben, dass er dies alleine und ohne Hilfe erledigt hat. Die Lehrkraft besteht auf diese Unterschrift und droht mit einer schlechten Note, falls diese Hausarbeit als „Plagiat“ entlarvt werden sollte. Der Sinn hinter dieser Ausführung erschließt sich mir nicht.

Ich frage mich nun, welche rechtliche Bindung und Konsequenz hat es, wenn diese Erklärung nicht unterschrieben wird, bzw die Lehrkraft das „Gefühl“ bekommt hier wurde dem Schüler geholfen.

Vielen Dank schonmal

Re: Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 03.05.18, 21:22
von ktown
Welches Bundesland?
Im Übrigen ist die Eigenständigkeitserklärung ein absolut üblicher Vorgang heutzutage.

Re: Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 03.05.18, 21:43
von Elmo6
ktown hat geschrieben:Welches Bundesland?
Im Übrigen ist die Eigenständigkeitserklärung ein absolut üblicher Vorgang heutzutage.
In NRW

Re: Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 04.05.18, 06:33
von michael61s
ktown hat geschrieben:Im Übrigen ist die Eigenständigkeitserklärung ein absolut üblicher Vorgang heutzutage.
Seit wann, im Schulbereich?
Elmo6 hat geschrieben:droht mit einer schlechten Note, falls diese Hausarbeit als „Plagiat“ entlarvt werden sollte.
Das ist ja erlaubt.
Elmo6 hat geschrieben:Die Lehrkraft besteht auf diese Unterschrift
Aber das ist dafür nicht nötig.
Elmo6 hat geschrieben:In NRW
Schulart und Klasse wäre noch gut zu wissen.

Re: Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 04.05.18, 07:42
von ktown
michael61s hat geschrieben:Seit wann, im Schulbereich?
Seit auch bei der Schulverwaltung angekommen ist, dass Schüler über das www, genauso wie Studenten und Doktoranden, abkupfern können! :wink:

Re: Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 04.05.18, 07:48
von winterspaziergang
Elmo6 hat geschrieben:Ein Minderjähriger hat eine Hausarbeit in Form eines Lesetagebuches geführt. Nun soll er eine Erklärung unterschreiben, dass er dies alleine und ohne Hilfe erledigt hat. Die Lehrkraft besteht auf diese Unterschrift und droht mit einer schlechten Note, falls diese Hausarbeit als „Plagiat“ entlarvt werden sollte. Der Sinn hinter dieser Ausführung erschließt sich mir nicht.
Was ist daran unverständlich?
Der Schüler soll versichern, dass er das selbe verfasst hat und zu seinem Wort stehen, indem er das unterzeichnet. Das ist im späteren Leben, bei Berichten, Hausarbeiten, Examensarbeiten usw. üblich.

Rechtlich hat eine solche Unterschrift beim Minderjährigen keine Bedeutung und die Lehrerin kann die Arbeit auch ohne Unterschrift und Versicherung schlecht benoten, wenn sie sich als Plagiat herausstellt, was wiederum nicht gleich bedeutend mit "Hilfe bekommen" ist. Da ist die Lehrerin etwas ungenau in ihrer Aussage
Ich frage mich nun, welche rechtliche Bindung und Konsequenz hat es, wenn diese Erklärung nicht unterschrieben wird, bzw die Lehrkraft das „Gefühl“ bekommt hier wurde dem Schüler geholfen.
Keine. Die Lehrerin kann auch keine schlechte Note nach "Gefühl" geben oder weil die Unterschrift fehlt. Umgekehrt, s.o.

Re: Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 04.05.18, 08:31
von michael61s
[
ktown hat geschrieben:Seit auch bei der Schulverwaltung angekommen ist, dass Schüler über das www, genauso wie Studenten und Doktoranden, abkupfern können!
Schüler sind aber anders zu behandeln als Studenten.
Ich sehe da einen Konflikt mit der Garantenstellung die sich aus Artikel 7 GG ergibt. Die Schüler werden in der Diskussion unter Druck gesetzt. Und die Frage ist, ob es Erforderlich diesen Druck auszuüben. Auch können die Schüler die weiteren Rechtsfolgen dieser Unterschrift nicht übersehen.
Klar kann eine Lehrkraft sagen, wenn ihr nicht lernt bekommt ihr schlechte Noten. Ist aber mit der vom TE genannten Aussage nicht vergleichbar, auch wenn hier Druck ausgeübt wird.
Elmo6 hat geschrieben:Ein Minderjähriger hat eine Hausarbeit in Form eines Lesetagebuches geführt. Nun soll er eine Erklärung unterschreiben, dass er dies alleine und ohne Hilfe erledigt hat. Die Lehrkraft besteht auf diese Unterschrift und droht mit einer schlechten Note, falls diese Hausarbeit als „Plagiat“ entlarvt werden sollte. Der Sinn hinter dieser Ausführung erschließt sich mir nicht.
Für mich ist das ein klarer Verstoß gegen die Garantenpflicht von Lehrkräften.
Jede Lehrkraft sollte sich im Klaren seien, dass im Elternhaus Hilfestellungen gegeben werden.
Hier sollte die Klassenpflegschaft vermitteln.

Re: Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 04.05.18, 08:39
von ktown
Wenn hier die Rechtsgrundlage fehlt, dann scheint dies in vielen Schulen falsch zu laufen. Das Netz ist voll von Leitfäden für Fach- oder Hausarbeiten die jeweils vorgeben, dass am Ende der Arbeit die Eigenständigkeitserklärung beigelegt werden muss.

Re: Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 04.05.18, 10:06
von michael61s
ktown hat geschrieben:Wenn hier die Rechtsgrundlage fehlt, dann scheint dies in vielen Schulen falsch zu laufen. Das Netz ist voll von Leitfäden für Fach- oder Hausarbeiten die jeweils vorgeben, dass am Ende der Arbeit die Eigenständigkeitserklärung beigelegt werden muss.
Oder Frechheit siegt, und wo kein Kläger da kein Richter. :)

Re: Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 04.05.18, 11:18
von ktown
Naja ich glaube kaum, dass Schulen diese Forderungen einfach auf Frechheit gründen.

Re: Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 04.05.18, 12:46
von fragenfueralle
Da die von der Schule eingeforderte Erklärung überhaupt keine rechtlichen Konsequenzen für den zur Unterschrift genötigten minderjährigen Schüler hat, sollten die Eltern ihrem Kind die untergeordnete Bedeutung erläutern, damit nicht völlig unnötiger Druck auf die Schüler ausgeübt wird.
Insbes. die Drohung der Lehrkraft mit einer schlechten Note im Falle eines "Plagiates" (wenn es denn so genannt wurde) ist hier völlig überflüssig.

Wenn die Lehrkraft sicherstellen will, dass Aufgaben ohne jegliche Hilfe (von wem oder was auch immer) ausgeführt werden, muss sie dass schon in einer Klassenarbeit oder einem Test in der Schule veranstalten.

Um die Bedeutung einer Unterschrift den Schülern zu vermitteln, kann man sicherlich wie vom TE beschrieben vorgehen; dafür sollten die Schüler aber schon eine gewisse "Reife" erreicht haben (m.E. mindesetens Klasse 10)

Re: Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 04.05.18, 13:29
von ktown
Na da man auch in der 11 und manchmal auch noch in der 12 minderjährig sein kann, ist es nicht ausgeschlossen, dass es sich um solch einen Schüler handelt.
fragenfueralle hat geschrieben:dass Aufgaben ohne jegliche Hilfe (von wem oder was auch immer) ausgeführt werden
Das fordert die Eigenständigkeitserklärung doch gar nicht.

Re: Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 04.05.18, 13:39
von fragenfueralle
ktown hat geschrieben:...
fragenfueralle hat geschrieben:dass Aufgaben ohne jegliche Hilfe (von wem oder was auch immer) ausgeführt werden
Das fordert die Eigenständigkeitserklärung doch gar nicht.
Ist doch vom TE so beschrieben worden:
Elmo6 hat geschrieben:... Nun soll er eine Erklärung unterschreiben, dass er dies alleine und ohne Hilfe erledigt hat. ...
Edit: Eigenständigkeitserklärung in die Suchmaschine eingegeben zeigen Links an, die auf Seiten von Hochschulen / Universitäten führen. Weiterführende Schulen sind nicht vertreten. Mit Textpassagen wie "...erkläre ich an Eides statt..." erscheinen die von Ihnen gemeinten Eigenständigkeitserklärungen für Minderjährige ungeeignet.
Deswegen dürfte es sich eher um das Vermitteln der Bedeutung einer Unterschrift handeln.

Re: Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 04.05.18, 13:59
von ktown
Hier mal eine Eigenständigkeitserklärung einer Schule:
Ich versichere hiermit, dass ich diese Arbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die von mir angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe. Ausdrucke aller Internet-Quellen können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen sind als solche gekennzeichnet.
Wie würde sie als Laie dies hier nun in einem Eröffnungsthread wiedergeben?

Es kommt doch sehr nahe an:
Nun soll er eine Erklärung unterschreiben, dass er dies alleine und ohne Hilfe erledigt hat.
Oder?

Re: Minderjähriger soll Hausarbeit unterschreiben.

Verfasst: 04.05.18, 14:16
von fragenfueralle
Diese Erklärung finde ich wortwörtlich in einem Formular, dem u.a. dann noch der Zusatz "Eine fehlende Erklärung kann zur Note "6" (0 NP.) führen." beigefügt ist. Und diese Erklärung richtet sich nicht an minderjährige Schüler. Halte ich für ungeeignet.

Aus welcher Stufe / Klasse stammt diese Versicherung?

Ausserdem richtet sich die Erstellung eines Lesetagebuches eher an jüngere Schüler, um den Kindern das Lesen und Beschäftigen mit Texten näher zu bringen. Das ist deutlich unterhalb Klasse 10. Hier eine sog. Eigenständigkeitserklärung einzufordern halte für arg übertrieben.