Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
Moderator: FDR-Team
Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
Folgender fiktiver Fall.
Schüler A verletzt sich noch vor Untrrichtsbeginn.
Geht zu Lehrerin und bittet sich abholen lassen zu dürfen wegen starker Schmerzen
Lehrerin verweigert dies "setz dich hin und mach deine Arbeit"
Im Verlauf des Unterrichtes müssen die Schüler materialien holen. Schüler A bittet Mitschüler B
diese für ihn mit zu bringen weil er nicht auftreten kann.
Lehrerin Untersagt B diese mit zu bringen und besteht darauf dass A, trotz schmerzen selbst geht.
In der Pause hat A endlich die Möglichkeit zu Hause an zu rufen und sich holen zu lassen.
Er hat einen Bänderriss.
Lehrerin wiegelt ab "Konnte ja nicht wissen dass das so arg ist" sowie "das waren ja schließlich nur ein paar Schritte"
Ist die Lehrerin haftbar zu machen für ihren ignoranten, laxen Umgang mit dem verletzten Kind?
Hat die Lehrerin das Recht dem Kind zu verbieten zu Hause an zu rufen um sich holen zu lassen?
Schüler A verletzt sich noch vor Untrrichtsbeginn.
Geht zu Lehrerin und bittet sich abholen lassen zu dürfen wegen starker Schmerzen
Lehrerin verweigert dies "setz dich hin und mach deine Arbeit"
Im Verlauf des Unterrichtes müssen die Schüler materialien holen. Schüler A bittet Mitschüler B
diese für ihn mit zu bringen weil er nicht auftreten kann.
Lehrerin Untersagt B diese mit zu bringen und besteht darauf dass A, trotz schmerzen selbst geht.
In der Pause hat A endlich die Möglichkeit zu Hause an zu rufen und sich holen zu lassen.
Er hat einen Bänderriss.
Lehrerin wiegelt ab "Konnte ja nicht wissen dass das so arg ist" sowie "das waren ja schließlich nur ein paar Schritte"
Ist die Lehrerin haftbar zu machen für ihren ignoranten, laxen Umgang mit dem verletzten Kind?
Hat die Lehrerin das Recht dem Kind zu verbieten zu Hause an zu rufen um sich holen zu lassen?
Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
Etwaige Haftungsansprüche für Schäden die durch dienstliches Handeln verursacht werden richten sich gegen den Dienstherrn, also das Land. Es gibt Fälle, bei denen dieser hinterher den Beschäftigten in Regress nehmen kann.Celcite hat geschrieben:Ist die Lehrerin haftbar zu machen für ihren ignoranten, laxen Umgang mit dem verletzten Kind?
Die Lehrerin hat die Aufgabe, die Situation zu beurteilen und angemessen zu handeln.Celcite hat geschrieben:Hat die Lehrerin das Recht dem Kind zu verbieten zu Hause an zu rufen um sich holen zu lassen?
Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
Also: ja, oder doch: nein? Das wird aus der Antwort nicht klar.Stan78 hat geschrieben:Die Lehrerin hat die Aufgabe, die Situation zu beurteilen und angemessen zu handeln.Celcite hat geschrieben:Hat die Lehrerin das Recht dem Kind zu verbieten zu Hause an zu rufen um sich holen zu lassen?
Ich denke, dass die Lehrerin hier ihre Kompetenzen überschritten hat. Für medizinische Diagnosen ("ist nicht so schlimm") ist der Arzt zuständig.
Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
Also die Antwort ist doch klar und entspricht den Forenregeln.Evariste hat geschrieben:Also: ja, oder doch: nein? Das wird aus der Antwort nicht klar.Stan78 hat geschrieben:Die Lehrerin hat die Aufgabe, die Situation zu beurteilen und angemessen zu handeln.Celcite hat geschrieben:Hat die Lehrerin das Recht dem Kind zu verbieten zu Hause an zu rufen um sich holen zu lassen?
Ob die Lehrerin richtig beurteilt und auch daraus resultierend korrekt gehandelt hat, dass muss ihr Dienstherr beurteilen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
In jedem Falle kann man mit einem Bänderriss auch noch problemlos laufen/humpeln. Ist zwar nicht so angenehm aber die Welt geht davon nicht unter. Im Zweifel kann man auch auf dem Bein das noch in Ordnung ist hüpfen... Abgesehen von Sportunterricht gibt es eigentlich fast nichts, was man an der Schule nicht noch machen könnte...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
Und die Lehrerin hat gleich woher ihre Kompetenzen um zu wissen ob es ein Riss, Teillriss oder evtl sogar ein knöcherner Abriss ist und wie die medizinische Versorgung ist, damit keine Spätfolgen bleiben?windalf hat geschrieben:In jedem Falle kann man mit einem Bänderriss auch noch problemlos laufen/humpeln. Ist zwar nicht so angenehm aber die Welt geht davon nicht unter. Im Zweifel kann man auch auf dem Bein das noch in Ordnung ist hüpfen... Abgesehen von Sportunterricht gibt es eigentlich fast nichts, was man an der Schule nicht noch machen könnte...
Ich stimme Dir sogar zu, NACHDEM der Fuss behandelt worden ist, muss das Kind sicher keine 4 Wochen zu Hause bleiben, sondern kann zeitnah wieder in die Schule, aber wenn ein Schüler über Schmerzen klagt hat eine Lehrerin zu handeln.
Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
Währen die Klassen bis zur 2 Pause leergefegt.flokon hat geschrieben:aber wenn ein Schüler über Schmerzen klagt hat eine Lehrerin zu handeln
Keiner hat Kenntnis darüber, wie das Kind sich üblicherweise bei kleineren Verletzungen verhält und wie . Die Beurteilung, ob die Lehrerin richtig oder falsch gehandelt hat, obliegt nun dem Dienstherrn.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
Hm. Die Frage war doch nicht, ob die Lehrerin richtig oder falsch gehandelt hat, sondern ob sie überhaupt dazu berechtigt war, dem Schüler die Kontaktaufnahme zu den Eltern zu untersagen.ktown hat geschrieben: Ob die Lehrerin richtig beurteilt und auch daraus resultierend korrekt gehandelt hat, dass muss ihr Dienstherr beurteilen.
Beispiel:
Ein Polizeibeamter ist berechtigt, gegenüber einem Passanten einen Platzverweis auszusprechen und dem muss dann sofort Folge geleistet werden. Ob der Platzverweis korrekt war, wird im Nachgang geprüft.
Der Polizeibeamte ist aber (m. W.) nicht dazu berechtigt, dem Passanten zu untersagen, seinen Anwalt anzurufen...
Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
ktown hat geschrieben: Keiner hat Kenntnis darüber, wie das Kind sich üblicherweise bei kleineren Verletzungen verhält und wie . Die Beurteilung, ob die Lehrerin richtig oder falsch gehandelt hat, obliegt nun dem Dienstherrn.
Damit bringst du es doch auf den Punkt. Wenn wir jetzt den Eingangspost wörtlich nehmen, hat sich der Schüler an die Lehrerin gewandt und diese scheint sich nicht im geringsten drum gekümmert zu haben.
Hätte nicht sogar ein Schulwegeunfall aufgenommen werden müssen?
Aus dem Leben einer 7fach Mutter: Sowohl die Lehrer am Gymnasium, Berufskolleg oder in der Grundschule kennen meine Pappenheimer.
Wenn also im Sachverhalt nicht verschwiegen wurde, dass das die neue Lehrerein, in ihrer ersten Stunde war, empfinde ich das Verhalten der Lehrerin menschlich zumindest sehr befremdlich.
Mir erschliesst sich nicht, wieso der Junge nach mehrmaligem Nachfragen, nicht "nach Hause telefonieren" durfte.
Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
Wo steht das? Primär wollte das Kind nachhause. Der Anruf bei den Eltern wurde ja in der Pause durchgeführt.Evariste hat geschrieben:sondern ob sie überhaupt dazu berechtigt war, dem Schüler die Kontaktaufnahme zu den Eltern zu untersagen.
Oder gehen wir jetzt soweit, dass eine Lehrkraft jeglichen telefonischen Kontakt während des Unterrichtes nicht mehr verhindern kann, weil sie nicht berechtigt ist die Situation zu bewerten und den Anruf auf die Pause zu verschieben?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
Wo steht das?flokon hat geschrieben:Mir erschliesst sich nicht, wieso der Junge nach mehrmaligem Nachfragen, nicht "nach Hause telefonieren" durfte.
Auch hier. Dies hat der Dienstherr zu beurteilen.flokon hat geschrieben:empfinde ich das Verhalten der Lehrerin menschlich zumindest sehr befremdlich.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
Bei Haftung ist immer die Frage, für was? Hat sich die Verletzung dadurch verschlimmert, entstanden höhere Behandlungskosten? Falls die Behandlung von einer Versicherung bezahlt wurde, ginge dieser Anspruch, so er denn bestehen sollte, aber auf die Versicherung über. Er könnte auch ausgeschlossen sein durch § 105 SGB VII.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 24721
- Registriert: 05.07.07, 08:27
- Wohnort: Daheim
Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
Wissen wir nicht, weilflokon hat geschrieben:Hätte nicht sogar ein Schulwegeunfall aufgenommen werden müssen?
Das kann also sonstwo passiert sein.Celcite hat geschrieben:Schüler A verletzt sich noch vor Untrrichtsbeginn.
Ansonsten - den Eltern steht es frei eine Beschwerde zu formulieren oder den Rektor/Schulleiter zu einer Stellungnahme aufzufordern.
NmE. hätte sie den Ersthelfer an der Schule informieren müssen und der wiederum hätte weiteres zu veranlassen gehabt. Bei einem Bänderriss wäre dies wohl der Transport mit RTW in´s Krankenhaus gewesen.Evariste hat geschrieben:sondern ob sie überhaupt dazu berechtigt war, dem Schüler die Kontaktaufnahme zu den Eltern zu untersagen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 3699
- Registriert: 16.10.05, 21:46
- Wohnort: Baden-Württemberg
Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
Wegen solcher Lehrerinnen ist es überhaupt notwendig, schriftliche Standards zum Vorgehen bei Schul- und Schulwegeunfällen aufzuschreiben.
Hat diese Schule so etwas?
Wenn nein, warum nicht?
Bundesland?
Hat diese Schule so etwas?
Wenn nein, warum nicht?
Bundesland?
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen
Die Lehrerin wäre nur dann "haftbar" bzw. über ihren Dienstherren in Regress zu nehmen, wenn sie grob fahrlässig gehandelt hätte und infolge dessen ein nachweisbarer (höherer) Schaden entstanden ist.
Diesen nachweisbaren Schaden sehe ich hier nicht, es sei denn, der Bänderriss wäre erst infolge des Materialholens entstanden.
Vom Menschlichen her ist das Verhalten der Kollegin definitiv nicht in Ordnung - das würde ich ihr aber in einem persönlichen Gespräch klarmachen. Falls das nichts bringt, kann man die nächste Stufe nehmen und mit der Schulleitung reden. Auch dann wird es bestenfalls bei einer mündlichen Rüge bleiben - wenn überhaupt.
Eine "Strafe" wird es mit Ausnahme der oben genannten Konstellation für die Kollegin sicherlich nicht geben. Zwischenmenschlich unangemessenes Verhalten ist nun einmal kein Straftatbestand, wenn wir von juristisch kodifiziertem Fehlverhalten wie Beleidigungen, Nötigung etc. einmal absehen.
Viele Grüße
Roderik
Diesen nachweisbaren Schaden sehe ich hier nicht, es sei denn, der Bänderriss wäre erst infolge des Materialholens entstanden.
Vom Menschlichen her ist das Verhalten der Kollegin definitiv nicht in Ordnung - das würde ich ihr aber in einem persönlichen Gespräch klarmachen. Falls das nichts bringt, kann man die nächste Stufe nehmen und mit der Schulleitung reden. Auch dann wird es bestenfalls bei einer mündlichen Rüge bleiben - wenn überhaupt.
Eine "Strafe" wird es mit Ausnahme der oben genannten Konstellation für die Kollegin sicherlich nicht geben. Zwischenmenschlich unangemessenes Verhalten ist nun einmal kein Straftatbestand, wenn wir von juristisch kodifiziertem Fehlverhalten wie Beleidigungen, Nötigung etc. einmal absehen.
Viele Grüße
Roderik
-
- Letzte Themen