Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

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FelixSt
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von FelixSt »

Ein Schaden kann es auch sein, Schmerzen einer Verletzung unnötig lange ertragen zu müssen und medizinische Hilfe vermeidbar spät in Anspruch nehmen zu können. Der Bänderriss wird so oder so ausheilen, die Quälerei war aber u.U.unnötig und vermeidbar. Wenn die Eltern Ernst machen, könnte der Lehrerin ihr Verhalten auch noch vor Gericht Probleme bereiten, erst recht, wenn ärztlicherseits bestätigt wird, dass der Schüler unnötige Schmerzen erlitten hat. Dann wären wir viel eher beim Schmerzensgeld als in 1000 anderen Threads, in denen vermeintlich Beleidigte und Gekränkte dies in schöner Regelmäßigkeit für sich einfordern.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
ktown
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von ktown »

Werden die Schmerzen durch die Abholung besser? Oder ist man Privatpatient und hätte direkt beim Arzt einen Termin bekommen? Ich für meinen Teil kenne es nur so, dass man eventuell am Folgetag einen Termin bekommt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Evariste
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben:Werden die Schmerzen durch die Abholung besser? Oder ist man Privatpatient und hätte direkt beim Arzt einen Termin bekommen? Ich für meinen Teil kenne es nur so, dass man eventuell am Folgetag einen Termin bekommt.
Darum geht es m. E. nicht.

Aus dem Sachverhalt:
Lehrerin Untersagt B diese mit zu bringen und besteht darauf dass A, trotz schmerzen selbst geht.
FelixSt
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von FelixSt »

Es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob ich einen Schüler anweise, dem Unterricht trotz Verletzung und Schmerzen weiter beizuwohnen, oder ob ich ihn in elterliche Obhut entlasse, wo er sich schonen, hinlegen, seinen Fuß kühlen, Schmerztabletten einnehmen oder u.U. auch in eine Ambulanz, Arztpraxis etc. begeben kann. Ein Spekulieren über etwaige Wartezeiten und Terminschwierigkeiten macht das Fehlverhalten der Lehrerin nicht ungeschehen.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Celcite
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von Celcite »

Um spekulationen vor zu beugen.

Nehmen wir an besagter Schüler hat diesen Unfall direkt an der Eingangstüre der Schule

Nehmen wir weiter an dass besagter Schüler auch nicht mehr allein ins Klassenzimmer gehen konnte vor Schmerz und von 2 anderen gestützt wurde.

Weiter fand unmittelbar nach der Entlassung aus der Schule der Besuch beim Arzt statt mit sofortiger Behandlung

Der Schulwegeunfallbericht wird erst noch aufgenommen werden
ktown
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von ktown »

Celcite hat geschrieben:Um spekulationen vor zu beugen.

Nehmen wir an besagter Schüler hat diesen Unfall direkt an der Eingangstüre der Schule

Nehmen wir weiter an dass besagter Schüler auch nicht mehr allein ins Klassenzimmer gehen konnte vor Schmerz und von 2 anderen gestützt wurde.

Weiter fand unmittelbar nach der Entlassung aus der Schule der Besuch beim Arzt statt mit sofortiger Behandlung

Der Schulwegeunfallbericht wird erst noch aufgenommen werden
und wieso diese Salamitaktik?
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SusanneBerlin
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von SusanneBerlin »

Nehmen wir weiter an dass besagter Schüler auch nicht mehr allein ins Klassenzimmer gehen konnte vor Schmerz und von 2 anderen gestüzt wurde.
Wieso lässt er sich dann überhaupt ins Klassenzimner führen? Dem Schüler muss doch selbst klar sein, dass man sich bei derartigen Schmerzen und der Unmöglichkeit des Gehens umgehend zum Arzt begibt. Er hätte also sinnvollerweise gleich seine Eltern anrufen können, draußen auf seine Eltern gewartet und seine Klassenkameraden bitten können ihn bei der Lehrerin zu entschuldigen.
Grüße, Susanne
fragenfueralle
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von fragenfueralle »

Celcite hat geschrieben:....Lehrerin wiegelt ab "Konnte ja nicht wissen dass das so arg ist" sowie "das waren ja schließlich nur ein paar Schritte"
Die Lehrkraft muss das auch gar nicht "wissen"; es genügt die eindeutige Aussage des Schülers zu seinen Schmerzen. Ihr steht es nicht zu das zu ignorieren.
ktown hat geschrieben:
flokon hat geschrieben:aber wenn ein Schüler über Schmerzen klagt hat eine Lehrerin zu handeln
Währen die Klassen bis zur 2 Pause leergefegt. :lachen:
Keiner hat Kenntnis darüber, wie das Kind sich üblicherweise bei kleineren Verletzungen verhält und wie . ....
Was für ein billiges Argument, der Lehrerin ärztliche Kompetenz zuzusprechen.
flokon hat geschrieben:...Hätte nicht sogar ein Schulwegeunfall aufgenommen werden müssen?
Auf gar keinen Fall, denn keiner hat Kenntnis darüber, wie das Kind sich üblicherweise bei kleineren Verletzungen verhält, z.B. mimosenhaft.
ktown hat geschrieben:...Primär wollte das Kind nachhause....
Und das muss primär unter dem Aspekt der Schulschwänzerei unterbunden werden.
Tastenspitz hat geschrieben:
flokon hat geschrieben:Hätte nicht sogar ein Schulwegeunfall aufgenommen werden müssen?
Wissen wir nicht, weil
Celcite hat geschrieben:Schüler A verletzt sich noch vor Untrrichtsbeginn.
Das kann also sonstwo passiert sein....
Zum Beispiel noch morgens im Bett, ist ja noch vor Unterrichtsbeginn; auf dem Weg zur Schule kann sowas überhaupt nicht vorkommen!
ktown hat geschrieben:Werden die Schmerzen durch die Abholung besser?....
Sie müssen ein klein wenig weiter denken. Die Eltern wären mit ihrem Kind -auch wenn schwer vorstellbar- umgehend zu einem Arzt gefahren. Dadurch wären die Schmerzen zwar nicht "besser" geworden, aber auf schnellstmöglichem Wege durch Behandlung reduziert; ich glaube so geht das, wenn man dazu einen Arzt aufsucht und nicht von der Lehrkraft festgehalten wird.
ktown hat geschrieben:...Oder ist man Privatpatient und hätte direkt beim Arzt einen Termin bekommen? Ich für meinen Teil kenne es nur so, dass man eventuell am Folgetag einen Termin bekommt.
Quatsch! Verletzungen werden schnellstmöglich behandelt. Sie sollten ihre Arztpraxis wechseln.
FelixSt hat geschrieben:...Ein Spekulieren über etwaige Wartezeiten und Terminschwierigkeiten macht das Fehlverhalten der Lehrerin nicht ungeschehen.
und zeigt das hilflose Argumentieren pro Lehrkraft trotz eindeutiger Schilderung des TE's.
Celcite hat geschrieben:Um spekulationen vor zu beugen.
Nehmen wir an besagter Schüler hat diesen Unfall direkt an der Eingangstüre der Schule
Nehmen wir weiter an dass besagter Schüler auch nicht mehr allein ins Klassenzimmer gehen konnte vor Schmerz und von 2 anderen gestützt wurde.
Weiter fand unmittelbar nach der Entlassung aus der Schule der Besuch beim Arzt statt mit sofortiger Behandlung
Der Schulwegeunfallbericht wird erst noch aufgenommen werden
Spielverderber! Sie machen jetzt die ganze Spekulationsblase kaputt, männo.
ktown hat geschrieben: und wieso diese Salamitaktik?
Sie haben doch selber die Spekulationen gestreut und sich darin verstrickt und versuchen im Nachgang dem TE Salamitaktik vorzuwerfen? Sorry, aber man muss als TE echt nicht jeden Scheiß haarklein darlegen, um irgendwelchen abstrusen Spekulationen vorzubeugen. Der Ausgangsbeitrag ist völlig ausreichend um vernünftige Antworten erwarten zu dürfen!
SusanneBerlin hat geschrieben:Wieso lässt er sich dann überhaupt ins Klassenzimner führen?...
Weil er selbst vielleicht die Situation ad hoc nicht ganz so gut einschätzen kann, wie ein promovierter Arzt? Und sich die nächstgelegene Sitzgelegenheit im Klassenraum befindet? So rein spekulativ.
SusanneBerlin hat geschrieben:...Dem Schüler muss doch selbst klar sein, dass man sich bei derartigen Schmerzen und der Unmöglichkeit des Gehens umgehend zum Arzt begibt. Er hätte also sinnvollerweise gleich seine Eltern anrufen können, draußen auf seine Eltern gewartet und seine Klassenkameraden bitten können ihn bei der Lehrerin zu entschuldigen.
Also der / die TE muss hier sinnvollerweise nochmal ganz klar darlegen, wieso der Schüler eigentlich so blöd sein konnte und sich so verhalten hat wie er sich verhalten hatte. Völlig unverständlich! Kein Wunder, dass die Lehrkraft den Schüler für vollumfänglich schulfähig halten musste.
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ktown
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von ktown »

fragenfueralle hat geschrieben:Sie haben doch selber die Spekulationen gestreut und sich darin verstrickt und versuchen im Nachgang dem TE Salamitaktik vorzuwerfen?
Ich habe nicht spekuliert, sondern aufgezeigt, dass, wie sich ja nun rausstellte, wir nicht alles wissen. Der Lehrkraft ist ein Entscheidungsspielraum zu zustehen und nicht bei jedem: "Aua ich habe Schmerzen." sofort die Eltern zu rufen. Weiterhin habe ich jeweils darauf hingewiesen, dass final der Dienstherr zu entscheiden hat, ob die Lehrkraft die vorgegebenen Leitlinien überschritten hat oder nicht und nicht die Eltern (geschweige diese Forum).

Den Eltern steht natürlich der zivile Prozessweg offen.
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von Dummerchen »

fragenfueralle hat geschrieben:Weil er selbst vielleicht die Situation ad hoc nicht ganz so gut einschätzen kann, wie ein promovierter Arzt?
Dann wollen wir für den Schüler mal hoffen, dass der Arzt auch promoviert ist. Nicht auszudenken, welche Fehler sonst so ein nicht promoviert Feld-Wald-Wiesen-Arzt macht.

Ansonsten: es gibt tatsächlich Leute, die aus jeder Mücke einen Elefanten machen. Wir kennen den Schüler nicht, waren nicht dabei und können daher nicht beurteilen, ob das Verhalten der Lehrerin angemessen war oder nicht. Wenn die Eltern der Ansicht sind, dass die Lehrerin sich falsch verhalten hat, z.B. weil der Schüler eher ein hartes Kerlchen ist und sich nicht ständig über Wehwehchen beschwert, dann sollen sie sich mit dem Vorgesetzten in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu klären. Das wurde aber bereits vorgeschlagen.

Eine weitere Bewertung der Sachlage ist in einem Internetforum nicht möglich. Auch wenn es den verschiedenen Usern dieses Forums schwer fällt, nicht sofort und immer alles Fehlverhalten nur auf einer (meist bereits vorher bekannten) Seite zu sehen.
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von Tastenspitz »

Celcite hat geschrieben:Nehmen wir an besagter Schüler hat diesen Unfall direkt an der Eingangstüre der Schule
Das ändert nichts am SV, bei dem es ja um die Unterlassungen der Lehrerin ging.
Wenn jemand
Celcite hat geschrieben:nicht mehr allein ins Klassenzimmer gehen konnte vor Schmerz und von 2 anderen gestützt wurde.
verstehe ich nicht, dass keiner - und da nehme ich die Mitschüler nicht aus - nicht auf die Idee gekommen ist was zu veranlassen.
Statt dessen geht man in den Unterricht und ecauffiert sich dann darüber, dass die Lehrerin das nicht richtig einschätzen konnte.
Die hat den Schüler vermutlich erst gesehen, als der schon an seinem Platz gesessen hat ohne die Vorgeschichte zu kennen.
Egal. Wir sind in Deutschland. Einer muss Schuld sein und das ist man naturgemäß niemals selber.
Den Eltern stehen die schon erörterten bekannten Wegen (Beschwerde, Klage) offen. Allerdings wird daraus kaum eine ernste Folge zu erwarten sein. Ich persönlich würde eine Entschuldigung der Lehrerin erwarten (nicht fordern). Mehr nicht.

@fragenfüralle: Das Beste an dem Beitrag ist die vorbildliche Zitatverwendung. Gut gemacht! :)
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
fragenfueralle
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von fragenfueralle »

Dummerchen hat geschrieben:...Eine weitere Bewertung der Sachlage ist in einem Internetforum nicht möglich. Auch wenn es den verschiedenen Usern dieses Forums schwer fällt, nicht sofort und immer alles Fehlverhalten nur auf einer (meist bereits vorher bekannten) Seite zu sehen.
Natürlich kann man beide Seiten betrachten, dann muss aber mehr Futter her. Dazu könnte in erster Linie nur die Lehrkraft beisteuern, die hier im Forum zu diesem Thraed eher nicht vertreten sein dürfte. Es ist wenig hilfreich, von außen der Geschichte etwas hinzuzudichten mit dem Ziel, die Darstellung des TE's infrage zu stellen.
Dummerchen hat geschrieben:...Ansonsten: es gibt tatsächlich Leute, die aus jeder Mücke einen Elefanten machen. Wir kennen den Schüler nicht, waren nicht dabei und können daher nicht beurteilen, ob das Verhalten der Lehrerin angemessen war oder nicht.
Der Ausgangsbeitrag des TE's zeigt genau das Gegenteil. Und wenn sich ein Schüler schon stützen lassen muss, da er vor Schmerzen nicht gerade laufen kann (und wir wissen ja nicht, ob die Lehrerin dies sogar noch mitbekommen hat, weil wir wissen ja schließlich nicht alles :wink: ), braucht man nicht noch Schauspielkunst zu unterstellen.
ktown hat geschrieben:
fragenfueralle hat geschrieben:Sie haben doch selber die Spekulationen gestreut und sich darin verstrickt und versuchen im Nachgang dem TE Salamitaktik vorzuwerfen?
Ich habe nicht spekuliert, sondern aufgezeigt, dass, wie sich ja nun rausstellte, wir nicht alles wissen.
Und das war auch gar nicht notwendig.
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Nur wenige hinterlassen Eindrücke.

Manche aber hinterlassen nur beim Eindrücken Spuren.
Evariste
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von Evariste »

Ich stelle fest, die Ausgangsfrage
Celcite hat geschrieben: Hat die Lehrerin das Recht dem Kind zu verbieten zu Hause an zu rufen um sich holen zu lassen?
ist immer noch ungeklärt.

Mal ein bisschen ausführlicher formuliert: Hat das Kind in einer Situation, wo keine Einigung mit der Lehrerin über die Schwere einer Verletzung / einer sonstigen gesundheitlichen Störung erzielt werden kann, das Recht, die Eltern hinzuziehen, oder darf die Lehrerin das verweigern?

Und wenn die Antwort auf diese Frage "nein" ist, dann brauchen wir um das ganze Drumherum (was ist passiert, wie schwer war die Verletzung, hat die Lehrerin alles mitbekommen etc.) gar nicht mehr zu diskutieren...
Froggel
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von Froggel »

Evariste hat geschrieben: Hat das Kind in einer Situation, wo keine Einigung mit der Lehrerin über die Schwere einer Verletzung / einer sonstigen gesundheitlichen Störung erzielt werden kann, das Recht, die Eltern hinzuziehen, oder darf die Lehrerin das verweigern?
"Es gibt keinen abschließenden Rechte- und Pflichtenkatalog für die erzieherischen Maßnahmen, die Lehrkräfte im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags anwenden dürfen." so der Focus
Wenn man das zugrunde legt, hat die Lehrerin zwar nicht das Recht, die Hinzuziehung der Eltern zu verweigern, muss es aber auch nicht explizit gestatten. Und was hätte es dem Kind auch geholfen, wenn es zwar das Recht hat, sich bei den Eltern zu melden, es sich aber den Weisungen der Lehrerin trotz Schmerzen beugt?
Die Lehrerin wird aus dieser Situation mitnehmen, dass sie zukünftig Schülern mehr Gehör schenken wird, die über Schmerzen klagen (kenne ich aus meiner eigenen Erfahrung und hatte ich im Nachhinein weidlich ausgenutzt :lachen: ). Dem Schüler könnten die Eltern erklären, dass er, sollte er noch einmal in so eine Situation kommen, durchaus statt in den Klassenraum in das Sekretariat geführt werden darf, um seine Eltern oder gleich einen Arzt zu kontaktieren.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
FelixSt
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Re: Schüler nach Unfall nicht nach Hause lassen

Beitrag von FelixSt »

Vielleicht ist der Schüler ja auch durch die unerträgliche Situation so traumatisiert, dass ihm jetzt eine jahrelange Odyssee durch verschiedene Psychotherapien bevorsteht...

:engel:
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