Widerspruch Prüfung
Moderator: FDR-Team
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Widerspruch Prüfung
Angenommen, die Prüflinge bekommen eine schlechte Note im Kolloquium ( NRW).
Die Schüler legen schriftlichen Widerspruch ein.
Wie genau würde es weiter gehen? An wen können sich Schüler wenden, um Hilfe zu erhalten, bzw. wie ist die Rechtslage?
Die Schüler legen schriftlichen Widerspruch ein.
Wie genau würde es weiter gehen? An wen können sich Schüler wenden, um Hilfe zu erhalten, bzw. wie ist die Rechtslage?
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Re: Widerspruch Prüfung
Ist mit Kolloqium das mündliche Abitur gemeint?
Ansonsten bitte Schulform und Klassenstufe angeben, welches Kolloquium ist gemeint?
Eine bessere Note hätte wohl jeder gerne.
Warum glauben die Schüler, dass die Note nicht gerechtfertigt ist?
Ansonsten bitte Schulform und Klassenstufe angeben, welches Kolloquium ist gemeint?
Eine bessere Note hätte wohl jeder gerne.
Warum glauben die Schüler, dass die Note nicht gerechtfertigt ist?
Grüße, Susanne
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Re: Widerspruch Prüfung
Es geht um ein Kolloquium in der Erzieherausbildung.
Der Lehrer hat im Nachhinein schon eingesehen, "dass sie nicht im Thema waren" ( salopp gesagt)Prüfungsinhalt ist also nachweisbar richtig..Problem: Er kann dem Prüfer nicht in den Rücken fallen..........
Keine schöne Lage für alle, aber man hat das Gefühl, dass der Prüfer in seiner Ehre gekränkt ist.
Der Lehrer hat im Nachhinein schon eingesehen, "dass sie nicht im Thema waren" ( salopp gesagt)Prüfungsinhalt ist also nachweisbar richtig..Problem: Er kann dem Prüfer nicht in den Rücken fallen..........

Keine schöne Lage für alle, aber man hat das Gefühl, dass der Prüfer in seiner Ehre gekränkt ist.
Zuletzt geändert von Morningstar am 27.06.18, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Widerspruch Prüfung
Was bedeutet diese Aussage unsalopp oder anders gefragt, wer war nicht im Thema? Die Prüflinge oder die Prüfungsfragen?Der Lehrer hat im Nachhinein schon eingesehen, "dass sie nicht im Thema waren" ( salopp gesagt)
Wo ist dann das Problem?Prüfungsinhalt ist also nachweisbar richtig.
Grüße, Susanne
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Re: Widerspruch Prüfung
Wie würde es denn weiter gehen, bzw. wie kann jeder sein Gesicht wahren?
Re: Widerspruch Prüfung
Man kann dagegen beim Verwaltungsgericht klagen. Je nach Landesrecht ist ein Vorverfahren bei der je nach Landesrecht zuständigen Behörde nötig oder eben nicht. Hilfe bekommt man bei einem Rechtsanwalt, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist. Falls man Mitglied der GEW ist, auch dort. Und ja, das kostet was, wenn man verliert (bei der GEW nicht, aber beim Anwalt, und Rechtsschutz kann auch mangels Erfolgsaussicht abgelehnt werden).
Gerade bei mündlichen Prüfungen ist es eher schwierig, dass der meist wenig berufserfahrene Prüfling dem meist sehr berufserfahrenem Prüfungsausschuss Fehler nachweist.
Gerade bei mündlichen Prüfungen ist es eher schwierig, dass der meist wenig berufserfahrene Prüfling dem meist sehr berufserfahrenem Prüfungsausschuss Fehler nachweist.
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Re: Widerspruch Prüfung
Berufserfahren sind da aber doch eher die Ausbilder?!!
Was wäre mit dem einsichtigen Lehrer?
Was wäre mit dem einsichtigen Lehrer?
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Re: Widerspruch Prüfung
Der Lehrer hat da letztlich wenig zu sagen.
Man fechtet die Prüfung bzw. ihr Ergebnis als solches an.
Der Ausbilder und seine Meinung ist da nicht "gegenständlich".
Man fechtet die Prüfung bzw. ihr Ergebnis als solches an.
Der Ausbilder und seine Meinung ist da nicht "gegenständlich".
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Re: Widerspruch Prüfung
Das war auch nur die Antwort auf die Aussage zur Berufserfahrung.
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Re: Widerspruch Prüfung
In der Prüfungsausschuss kommt man auch nur mit langjähriger Berufserfahrung.
Grüße, Susanne
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Re: Widerspruch Prüfung
Wo und wann fechtet man das Ergebnis an? ( Widerspruch ist ja schon eingelegt).
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Re: Widerspruch Prüfung
Der Widerspruch ist wirkungslos. Was man tun muss, steht in der Antwort von FM.
Grüße, Susanne
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Re: Widerspruch Prüfung
Ach so, im Internet steht es so, dass man erst mit dem Widerspruch beginnt.
Okay, danke!
Okay, danke!
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Re: Widerspruch Prüfung
SusanneBerlin hat geschrieben:Gut dass wir nicht das Internet sind.

SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.