Widerspruch Prüfung
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 13
- Registriert: 27.06.18, 18:14
Re: Widerspruch Prüfung
Da ich vorsichtshalber keine ( verbotenen) links /Seiten/ Auszüge.....etc posten wollte, habe ich "Internet" geschrieben.
Re: Widerspruch Prüfung
Sorry aber ich hab es immer noch nicht kapiert.Morningstar hat geschrieben:Der Lehrer hat im Nachhinein schon eingesehen, "dass sie nicht im Thema waren" ( salopp gesagt)Prüfungsinhalt ist also nachweisbar richtig.
Ist es so zu verstehen (salopp gesagt): Lehrer hat mit seinen Schülern die gastronomischen Vorzüge des benachbarten Biergarten getestet und dabei über seinen Beruf philosophiert und dabei die Lehrinhalte vergessen und der Prüfer ist stringent nach Prüfungsprogramm vorgegangen?
Wenn die Prüfungsinhalte nachweisbar richtig sind, welche Erfolgsaussichten soll dann eine Klage haben?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 3699
- Registriert: 16.10.05, 21:46
- Wohnort: Baden-Württemberg
Re: Widerspruch Prüfung
In NRW scheint die Erzieher/innen-Ausbildung möglich zu sein entweder an Berufskollegs oder an Fachschulen für Sozialwesen:Morningstar hat geschrieben:Es geht um ein Kolloquium in der Erzieherausbildung NRW.
Der Lehrer hat im Nachhinein schon eingesehen, "dass sie nicht im Thema waren" ( salopp gesagt)Prüfungsinhalt ist also nachweisbar richtig..Problem: Er kann dem Prüfer nicht in den Rücken fallen..........![]()
Keine schöne Lage für alle, aber man hat das Gefühl, dass der Prüfer in seiner Ehre gekränkt ist.
https://www.bildungsserver.de/Nordrhein ... 11-de.html
Um welche Schulform geht es?
Was bitte bedeuten Ihre anderen Sätze?
Meinen Sie, dass die Prüflinge einfach nicht auf die korrekt abgefragten Prüfungsinhalte vorbereitet waren, weil der Unterricht lückenhaft oder schlecht oder beides war?
Wenn das eindeutig nachweisbar wäre, könnte man über einen Zivilprozess auf Schadensersatz nachdenken. Es wäre mir aber nicht bekannt, dass irgendeine deutsche Schule schon einmal Schadensersatz wegen schlechtem Unterricht hätte zahlen müssen.
Sie wünschen sich wohl eine willkürliche, künstliche Anhebung der Noten wegen schlechter Vorbereitung der Prüflinge durch die Schule oder diesen einzelnen Lehrer? Selbst wenn die ungenügende Vorbereitung eindeutig nachweisbar wäre, kann ich mir das in einem Rechtsstaat nicht vorstellen.
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 13
- Registriert: 27.06.18, 18:14
Re: Widerspruch Prüfung
Erledigt, zugunsten der Prüflinge. 

Re: Widerspruch Prüfung
Liebe Kommunale behörde aus yorkshire, auch schon hastig intuitiv Mit adaptiver rechtsrelevanz unzensiert,Kobayashi Maru hat geschrieben:SusanneBerlin hat geschrieben:Gut dass wir nicht das Internet sind.
was für ein Spaß.
Es trägt nicht zur Fragestellung bei. An Susanne reichst Du dennoch nicht heran. Worauf zielst Du ab?
Gruß
Eijeijei
Re: Widerspruch Prüfung
Um dem Thread wenigstens noch etwas Nutzen für die geneigte Leserschaft zu geben:
Man fechtet nicht, sondern man ficht.
Man fechtet nicht, sondern man ficht.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
-
- Letzte Themen
-
- • Nachlass