Jesus hat geschrieben:Bundesland: Sachsen-Anhalt
Mal angenommen eine Realschule teilt mit, dass bei den Prüfungen der 10ten Klasse normale Alltagskleidung nicht erlaubt ist: Keine Jeans, keine Pullis, keine Turnschuhe.
Mädchen möchten in Stoffhose/Rock und Bluse erscheinen, Jungs am liebsten mit Hemd/Stoffhose oder Anzug.
Alle Schüler, welche am Prüfungstag dennoch in Alltagskleidung erscheinen, würden nach Hause geschickt und dürfen die Prüfung in den Ferien nachholen.
Beschlossen wurde dieses Zitat: "Gesetz" bei einer Schulkonferenz 2011.
1. Wäre dies so rechtens?
Nein. Die Bedingungen für die Zulassung zu den schriftlichen und mündlichen Realschul-Abschlussprüfungen stehen im § 14 der
Verordnung über die Abschlüsse der Sekundarstufe I. Ein spezieller Dresscode gehört nicht dazu.
Beschlossen wurde dieses Zitat: "Gesetz" bei einer Schulkonferenz 2011.
Schulkonferenzen können in der Tat ziemlich viel beschließen, auch wenn es gar nicht zu ihren Aufgaben gehört, weil kaum jemand sich die Mühe macht, einen Beschluss nachträglich von der Schulaufsichtsbehörde auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender