Hallo zusammen,
meine Frau befindet sich derzeit in einer Ausbildung zur Erzieherin in RLP an einer Fachschule für Sozialpädagogik. Die Ausbildung basiert auf einem Modularen Systems, d.h. jedes Modul wird mit einer eigenen Prüfung angeschlossen.
Diese Ausbildung ist in der Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen RPL vom 2. Februar 2005 geregelt.
Nun unser Problem:
Meine Frau hat in einem Modul nun Ihrer Abschlussprüfung geschrieben und das Arithmetische Mittel aus der Vornote und der Schriftlichen Prüfung beträgt 2,5. Nun verlangt die Schule von meiner Frau eine Zusätzlich Mündliche Prüfung. Mit der Begründung, dass dies zur Verstellung der Endnote erforderlich ist (Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 6 s. 2 Alt. 1 (FHSchulSozWV RP).
Ich frage mich nun wie diese Vorschrift zu verstehen ist, dort heißt es: "Eine mündliche Leistungsfeststellung muss stattfinden, wenn dies zur Feststellung des Ergebnisses erforderlich oder die Endnote schlechter als „ausreichend“ ist und die Schülerin oder der Schüler die mündliche Leistungsfeststellung beantragt."
Versteht sich dieses Vorschrift so, dass ein Antrag des Schülers bei beiden Alternativen erforderlich ist oder nur bei Alternative 2? D.h. bezieht sich das und im letzten Halbsatz auf beide Alternativen oder nur auf eine?
Ferner ist fraglich ob bei einer Gesamtnote von 2,5 nicht schon eine zweifelsfrei festgestellte Note ist oder ob dies noch einer näheren Feststellung bedarf.
Vielen Dank im Voraus
Gruß Lucas
Benotung Modulprüfung Erzieher an Fachschule
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Re: Benotung Modulprüfung Erzieher an Fachschule
Hallo,
wie waren denn die Einzelnoten? 2 und 3 oder 1 und 4?
Ich kenne es vom Abitur, dass wenn die beiden Noten (Vornote und Prüfungsnote) 2 ganze Notenstufen oder mehr, auseinanderliegen, eine zusätzliche mündliche Prüfung angesetzt wird um zu ermitteln welche Note der Leistung des Schülers am ehesten entpricht.
wie waren denn die Einzelnoten? 2 und 3 oder 1 und 4?
Ich kenne es vom Abitur, dass wenn die beiden Noten (Vornote und Prüfungsnote) 2 ganze Notenstufen oder mehr, auseinanderliegen, eine zusätzliche mündliche Prüfung angesetzt wird um zu ermitteln welche Note der Leistung des Schülers am ehesten entpricht.
Grüße, Susanne
Re: Benotung Modulprüfung Erzieher an Fachschule
Die Vornote war eine 1,3 und die Klausur eine 3,7 => (1,3+3,7)/2 = 2,5
Ich würde ja verstehen wenn die Mündliche Prüfung dem Zweck dient herauszufinden ob es eine 2 oder 3 wird, jedoch soll die mündliche Prüfung dasselbe Gewicht wie die anderen beiden Noten erhalten, d.h. es wäre theoretisch möglich auch auf eine 4 zu verschlechtern.
Das kann doch aber nicht sein, dass man sich so schlechter stellt als hätte man von vornherein ein 2,6 gehabt. Oder ?
Ich würde ja verstehen wenn die Mündliche Prüfung dem Zweck dient herauszufinden ob es eine 2 oder 3 wird, jedoch soll die mündliche Prüfung dasselbe Gewicht wie die anderen beiden Noten erhalten, d.h. es wäre theoretisch möglich auch auf eine 4 zu verschlechtern.
Das kann doch aber nicht sein, dass man sich so schlechter stellt als hätte man von vornherein ein 2,6 gehabt. Oder ?
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Re: Benotung Modulprüfung Erzieher an Fachschule
Hallo Lucas,
Die Schule kann auf der mündlichen Leistungsfeststellung bestehen, wenn das aus ihrer Sicht erforderlich ist.
Der/die Schüler/in kann auf der mündlichen Leistungsfeststellung bestehen, wenn die ursprüngliche Note schlechter als ausreichend ist und er/sie sich damit als zu schlecht bewertet ansieht.
Wann aus Sicht der Schule eine mündliche Leistungsfeststellung erforderlich ist, scheint eine Ermessensentscheidung zu sein. Ein großer Unterschied zwischen Vornoten und schriftlicher Prüfung könnte bedeutsam für die Ermessensentscheidung sein.
Die Vornote war 1,3.
Die abschließende Leistungsfeststellung des Moduls war eine Klausur mit der Note 3,7.
Die vorläufige Gesamtnote war also 2,5.
Wenn die mündliche Leistungsfeststellung mit 6,0 bewertet werden würde (was nur bei völligem Nichtwissen oder Leistungsverweigerung vorkommen dürfte), wäre die Endnote als arithmetisches Mittel aus Vornote, abschließender Leistungsfeststellung und mündlicher Leistungsfeststellung nach meiner Rechnung (1,3 + 3,7 + 6,0) : 3 = 10:3 = 3,3.
Die Endnote wäre also schlimmstenfalls ein "befriedigend".
Arithmetische Grüße
Kurt
Rechtsgrundlage: FHSchulSozWV RP 2005
Nur bei Alternative 2.Lucas1994 hat geschrieben:Versteht sich diese Vorschrift so, dass ein Antrag des Schülers bei beiden Alternativen erforderlich ist oder nur bei Alternative 2?
Die Schule kann auf der mündlichen Leistungsfeststellung bestehen, wenn das aus ihrer Sicht erforderlich ist.
Der/die Schüler/in kann auf der mündlichen Leistungsfeststellung bestehen, wenn die ursprüngliche Note schlechter als ausreichend ist und er/sie sich damit als zu schlecht bewertet ansieht.
Wann aus Sicht der Schule eine mündliche Leistungsfeststellung erforderlich ist, scheint eine Ermessensentscheidung zu sein. Ein großer Unterschied zwischen Vornoten und schriftlicher Prüfung könnte bedeutsam für die Ermessensentscheidung sein.
Wie das?d.h. es wäre theoretisch möglich auch auf eine 4 zu verschlechtern.
Die Vornote war 1,3.
Die abschließende Leistungsfeststellung des Moduls war eine Klausur mit der Note 3,7.
Die vorläufige Gesamtnote war also 2,5.
Wenn die mündliche Leistungsfeststellung mit 6,0 bewertet werden würde (was nur bei völligem Nichtwissen oder Leistungsverweigerung vorkommen dürfte), wäre die Endnote als arithmetisches Mittel aus Vornote, abschließender Leistungsfeststellung und mündlicher Leistungsfeststellung nach meiner Rechnung (1,3 + 3,7 + 6,0) : 3 = 10:3 = 3,3.
Die Endnote wäre also schlimmstenfalls ein "befriedigend".
Arithmetische Grüße
Kurt
Rechtsgrundlage: FHSchulSozWV RP 2005
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
Re: Benotung Modulprüfung Erzieher an Fachschule
11 durch 3 (nicht 10 durch 3) = 3,67. Das wäre dann wohl eine 4.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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Re: Benotung Modulprüfung Erzieher an Fachschule
Ok, mein Rechenfehler. Also müsste die mündliche Prüfung 5 minus = 5,25 oder besser sein, um mindestens ein "befriedigend" zu bekommen.