Grundschule (Befangenheit)

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FrageUnser
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Grundschule (Befangenheit)

Beitrag von FrageUnser »

Folgender fiktiver Fall.

Junge A ging bis heute in die 4. Klasse und wechselt nun in die weiterführende Schule. Junge B (kleiner Bruder) wurde an die selbe Grundschule angemeldet wie der Bruder zuvor. Ohne auf Details*** einzugehen, haben die Eltern bei der Anmeldung angegeben, dass sie unter keinen Umständen wollen, dass Junge B den selben Klassenlehrer wie der große Bruder bekommt. Man hat dafür Verständnis gezeigt und es notiert.

Nun stehen aber die Sterne so, dass der Junge doch diesen Klassenlehrer bekommen soll.

Was können die Eltern tun?

*** Junge A wollte wegen dem Lehrer nicht mehr die Schule besuchen und hat Krankheiten usw. vorgespielt. Das lief einfach nicht gut und wir sind froh, dass es vorbei ist.

PS: Schule ist in NRW.
fodeure
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Re: Grundschule (Befangenheit)

Beitrag von fodeure »

FrageUnser hat geschrieben: 24.06.22, 19:23Was können die Eltern tun?
Die Schule wechseln.
FrageUnser
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Re: Grundschule (Befangenheit)

Beitrag von FrageUnser »

Ob das so Kurzfristig noch möglich ist?
ktown
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Re: Grundschule (Befangenheit)

Beitrag von ktown »

Wurde nochmals bei der Schulleitung vorgesprochen?
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blackylein
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Re: Grundschule (Befangenheit)

Beitrag von blackylein »

Bei mehreren Klassen pro Jahrgang hat man gute Chancen in eine Parallelklasse zuwechseln.
Gibt es jedoch nur eine Klasse je Jahrgang, wird man nehmen müssen, wer jetzt als Klassenlehrer vorgesetzt wird.
FrageUnser
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Re: Grundschule (Befangenheit)

Beitrag von FrageUnser »

Es müssten 3 Klassen sein (A bis C).

Nach Rücksprache mit der Schule (Sekretariat), wurde unser Wunsch sogar im Computer vermerkt. Jedoch scheint es, als würde man uns absichtlich ans Bein pinkeln wollen.

Was jetzt schmerzt ist die Tatsache, dass der große überhaupt kein Bock mehr auf Schule hat, aber der kleine sich tierisch darauf freut. Er hat sich bereits sämtliches Wissen der 1. Klasse angeeignet und ist sehr Wissenshungrig. Ich weiss jetzt schon, dass er nach 6 Monaten mit diesem Lehrer, auch kein Bock mehr auf Schule haben wird. Ich habe bisher kein Elternteil kennengelernt, der diesen Lehrer mag.
Tastenspitz
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Re: Grundschule (Befangenheit)

Beitrag von Tastenspitz »

Hingehen und mit dem Rektor reden.
Sonst geht da nix.
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Roderik
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Re: Grundschule (Befangenheit)

Beitrag von Roderik »

Ich finde den Titel des Threads unpassend. Die Schule ist ja nicht befangen sondern dem Wunsch der Eltern eines neu angemeldeten Schülers wurde nicht entsprochen.

Ob die nicht genehme Lehrkraft sich dem jüngeren Kind gegenüber befangen zeigen wird, ist zunächst nur eine Unterstellung, jedoch nicht so "justiziabel" wie der Begriff Befangenheit dies suggeriert.

In der Tat hilft da nur ein offenes Gespräch mit der Schulleitung - und falls das nicht fruchtet, können Sie die Schule wechseln (Stichtag ist der 01. August 2022) oder ein Gespräch mit der "befangenen Lehrkraft" suchen.

Gruß
Roderik
ExDevil67
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Re: Grundschule (Befangenheit)

Beitrag von ExDevil67 »

Roderik hat geschrieben: 28.06.22, 07:37 Ob die nicht genehme Lehrkraft sich dem jüngeren Kind gegenüber befangen zeigen wird, ist zunächst nur eine Unterstellung, jedoch nicht so "justiziabel" wie der Begriff Befangenheit dies suggeriert.
Wobei ich noch nicht einmal das herauslese.
Eher scheinen die Eltern befangen zu sein was ihre Meinung über die Fähigkeit / Eignung des Lehrers angeht. Davon das er sich dem großen Bruder gegenüber nachteilig verhalten hat und das vermutlich auch dem kleinen Bruder gegenüber tun wird lese ich nichts.
Altbauer
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Re: Grundschule (Befangenheit)

Beitrag von Altbauer »

Was mir fehlt: Warum fand der ältere Bruder den Lehrer so unangenehm?
Da ist eine große Bandbreite!!
- Von: Lehrer stellt den Schüler immer wieder blos, korrigiert sichtlich ungerecht (fehler gleicher Art bei Mitschülern nicht angerechnet)
Beschimpfungen gröblicher Art (Handgreiflichkeiten wollen wir mal nicht annehmen...)

- bis: Lehrer ahndet systematisch das (unverbesserliche) Schwätzen und Stören. Lehrer moniert regelmäßiges Zuspätkommen, Lehrer besteht
darauf, dass Hausaufgaben auch gemacht werden. Lehrer benotet nicht erbrachte Leistungen schlechter als mit einer 3 .....

Da sollte man mal bevor man mit der/dem Schulleter(In) spricht, die Sache erstmal mit dem älteren Bruder erörtert haben und zwar unter folgendem Gesichtspunkt:
"Lieber Sohn, bevor ich zum Besprechungstermin gehe, muss ich alles, aber auch wirklich alles wissen! Nur dann kann ich mich gut vorbereiten!
Es ist nämlich ganz schlecht, wenn ich ungünstige Dinde über dich erst in diesem Gespräch erfahre.... "
Mieter_NRW
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Re: Grundschule (Befangenheit)

Beitrag von Mieter_NRW »

Mittlerweile hat sich einiges getan.

Die Schule hat angerufen. Man wollte das Kind tatsächlich in die Klasse dieses Lehrers stecken. Man hat mir sogar verraten, dass der Lehrer sich aktiv drum bemüht hätte, was in meinen Augen schon tief blicken lässt. Jedoch hätte man sich - nach meinem Anruf - noch einmal gedanken darüber gemacht und sich jetzt doch dagegen entschieden.

Ich habe die Lehrkraft zu keiner Zeit ggü. der Schule kritisiert. Mein Argument war, dass ich nicht möchte, dass der kleine mit dem großen verglichen wird. Das wurde auch so aufgenommen und man hat uns auch recht gegeben.

Meine Frau vermutet aber, dass der Anruf beim Schultamt (nach)geholfen hat.

DIe Gründe weshalb wir diese Lehrkraft nicht mögen, sind breit gefächert, aber keinesfalls unbegründet. Ich möchte deswegen aber kein Fass aufmachen. Wir sind ihm - Gott sei dank - los.

PS: Danke für die ganzen Beiträge!
ktown
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Re: Grundschule (Befangenheit)

Beitrag von ktown »

Mieter_NRW hat geschrieben: 03.07.22, 17:01 DIe Gründe weshalb wir diese Lehrkraft nicht mögen, sind breit gefächert, aber keinesfalls unbegründet.
Ob es begründet oder unbegründet ist sollte hier nebensächlich sein. Diese Aussage
Mieter_NRW hat geschrieben: 03.07.22, 17:01Mein Argument war, dass ich nicht möchte, dass der kleine mit dem großen verglichen wird.
sollte wertfrei vollkommen ausreichen um ein gutes Miteinander zwischen Schule und Eltern/Kind in den Entscheidungsprozess mit einfließen zu lassen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Tastenspitz
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Re: Grundschule (Befangenheit)

Beitrag von Tastenspitz »

Mieter_NRW hat geschrieben: 03.07.22, 17:01 Wir sind ihm - Gott sei dank - los.
Da würde ich dauerhaft nicht drauf wetten....Unverhofft kommt oft..... Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt....... Der Mensch denk und Gott lenkt....(Mehr Allgemeinplätze fallen mir grad nicht ein.) :wink:
Mieter_NRW hat geschrieben: 03.07.22, 17:01 Meine Frau vermutet aber, dass der Anruf beim Schultamt (nach)geholfen hat.
Kaum. Das Schulamt mischt sich da nicht ein, es sei denn es ist ein Verstoß gegen Schulrecht etc. gemeldet worden.
Die haben die Schule vermutlich nur informiert, dass Mutter von B den Filius gerne in einer andere Klasse haben will.
Die Entscheidung trifft die Schule. Das hätte auch nach hinten losgehen können.
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