Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung

Moderator: FDR-Team

wolfmoon
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 150
Registriert: 05.02.10, 14:32

Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung

Beitrag von wolfmoon »

Hallo,nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
Jemand nimmt an einer Prüfung z.B. im Eiskunstlaufen teil die vom Landesverband ausgerichtet wird und besteht diese nicht. Da er mit diesem Ergebnis nicht zufrieden ist,legt er beim Verband
schriftlich Widerspruch ein. Nach über drei Monaten hat er seitens des Verbandes immer noch nichts gehört,worauf hin er den Bundesverband darüber informiert. Auch dieser lässt mit einer Reaktion auf sich warten,
Welche Möglichkeiten bestehen in einem solchen Fall weiter vorzugehen?
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

woraus ergibt sich das Widerspruchsrecht des Prüflings? Wenn kein Widerspruch vorgesehen ist, braucht der Verband auch nicht darauf reagieren.
Grüße, Susanne
wolfmoon
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 150
Registriert: 05.02.10, 14:32

Re: Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung

Beitrag von wolfmoon »

In der Satzung des Verbandes,jedenfalls wenn ich es richtig interpretiere, ist wohl ein Widerspruch möglich.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung

Beitrag von FM »

Dann kann auch nur dort geregelt sein, wer entscheidet und welche Fristen gelten. Die Verfahrensregelungen aus Gesetzen zum Widerspruch gelten nicht, denn die beziehen sich nur auf Behörden (z.B. Prüfungen an Universitäten, bei der IHK usw.)

Sehr oft ist es allerdings der schnellere und einfachere Weg, die Prüfung noch einmal zu machen.
WHKD2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1295
Registriert: 29.06.13, 19:52

Re: Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung

Beitrag von WHKD2000 »

FM hat geschrieben: 05.07.19, 16:16
Sehr oft ist es allerdings der schnellere und einfachere Weg, die Prüfung noch einmal zu machen.
damit würde man aber die nicht bestandene Prüfung konkludent bestätigen
:engel:
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24721
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung

Beitrag von Tastenspitz »

Man könnte davon ausgehen, dass das vllt. auf einer Vorstandssitzung o. ä. ausgehandelt wird. Und Eissport hat gard keine Saison. Vllt. haben die sich einfach noch nicht getroffen? :)
Es gilt also zu ermitteln
FM hat geschrieben: 05.07.19, 16:16 wer entscheidet und welche Fristen gelten.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4225
Registriert: 13.09.04, 21:01

Re: Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung

Beitrag von Spezi »

In der Satzung des Verbandes,jedenfalls wenn ich es richtig interpretiere, ist wohl ein Widerspruch möglich.
Es wäre schlau gewesen, diesen Absatz aus der Satzung wörtlich zu zitieren ! Ich denke nicht, dass dort ein Widerspruchsrecht gegen die Wertung einer nicht bestandener Prüfung steht.
Gruß Spezi
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen