Künding im Fitnes-Studio auf Grund gesundheitlicher Probleme

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peables
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Künding im Fitnes-Studio auf Grund gesundheitlicher Probleme

Beitrag von peables »

Hallo,

ich hoffe das Sie mir hier ein paar Tips geben können oder zumindest sagen können, ob ich rechtlich gesehen überhaupt eine Chance habe.

Ich hatte mich bei einer "Abnehmstudie" in einem reinen PowerPlate Fitnes-Studio kostenlos angemeldet. Natürlich ging es hier nur um Kundenfang und ich war durch meine Motivation soooooo doof und habe sogleich einen Vertrag abgeschlossen, welcher nahtlos (nach 4 Wochen) nach der "Abnehmstudie" starten sollte. Der Vertragsbeginn ist der 15.04.2012 gewesen.

Während der Abnehmstudie habe ich gemerkt, dass PowerPlate nichts für mich ist, da ich enorme Schmerzen im Rücken bekam. Daraufhin ging ich zum Orthopäden um mir ein Attest ausstellen zu lassen, damit ich den Vertrag Kündigen kann. Die Küdigung wurde als Einschreiben mit Rückschein (12.04.12) noch vor Vertragsbeginn am das Unternehmen geschickt.

Daraufhin bekam ich einen Anruf, dass das Kündigungsschreiben nicht aussreichen sei, da nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass meine "Krankrheit" an PowerPlate liegt und das ich diesen "Sport" auch zukünftig nicht mehr ausübern kann.

Gut, ich renn also wieder zu meinem Orthopäden und bekommen nun folgendes Attest ausgestellt:
Frau XXXX, geboren am XXX, wohnhaft in XXXX befindet sich in meiner fachärztlichen orthopädischen Behandlung und kann krankheitsbedingt kein Vibrationstraining aller Geräte und alle anderen sportlichen Möglichkeiten in Ihrem Fitness-Studio zum jetzigen Zeitpunkt und auch zukünftig nicht mehr nutzen.
Auch dieses Attest habe ich wieder per Einschreiben mit Rückschein (24.04.2012) an das Studio geschickt.

3 Wochen später kam der nächste Anruf: Das Attest wäre angeblich wieder nicht ausreichen, doch sie würden mich aus Kullanz und Bezahlung von 150 Euro Bearbeitungsgebühr aus dem Vertrag lassen.
Da bin ich dann ehrlich gesagt "ausgeratet", da ich nicht einsehe 150 Bearbeitunggebühr zu zahlen. Daraufhin habe ich wieder ein Schreiben am 24.05.2012 per Einschreiben mit Rückschein an das Studio geschickt. In diesem Schreiben habe ich darauf hingewiesen, dass folgender Punkt aus den AGBs die ich unterzeichnet habe mich berechtig zu kündigen:
Im Falle einer dauerhaften krankheitsbedingten Verhinderung hat das Mitglied zusammen mit der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes im Original einzureichen, in dem die Erkrankung um Zusammenhang mit dem Angebot des Sudios genannt wurd und durch Arst attestiert wird, dass die Kundin aufgrund der Erkrankung die Angebote des Studios dauerhaft nicht mehr nutzen kann.
Meiner Persönlichen Meinung spiegelt genau diesen Punkt das vom Orthopäden ausgestellt Attest wieder.
Außerdem habe ich dem Studio schriftlich untersagt weitere Abbuchungen von meinem Konto vorzunehmen und ihnen die Einzugesermächtigung entzogen. Ich weiß jetzt nicht ob ich das so einfach machen kann, aber ich hab es zumindest mal versucht.

Seitdem hab ich nichts mehr von dem Studio gehört. Deswegen dachte ich mir, ich frag mal nach dem aktuellen Status nach. Also hab ich gestern wieder bei dem Studio angerufen. Hab mich beschwert, dass ich bzgl. meines Schreibens vom 24.05. immer noch keine Rückmeldung erhalten habe und wie denn nun der aktuelle Stand ist.
Da wurde mir wieder mündlich mitgeteilt, dass ich 150 Euro zu zahlen hätte, ansonsten passiert hier gar nix.
Ich habe die Mitarbeiterin wieder darauf hingewiesen, dass ich ein ausreichenes Attest eingereicht habe und in den AGBs nicht auf eine Bearbeitungsgebühren oder auf versteckte Kosten bei Kündigung hingewiesen wird und ich möchte doch umgehend mein Kündigungsrecht fristlos in Anspruch nehmen. Da ich nicht für Leistungen zahle, die ich nie in Anspruch genommen habe, da ich bereits vor Vertragsbeginn meine 1. Kündigung eingeschickt habe.
Darauf wurde ich auf folgenden Zusatz der AGBs hingewiesen, der das Studio berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von 150 Euro zu verlangen, da es ja Kullanz des Studios ist mich aus dem Vertrag zu lassen.
Dieser Zusatz lautet:
Geringfügige Nutzungseinschränkungen im Angebot vom XXX Club berechtigt nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht für den Kunden in diesem Fall ebenfalls nicht. Für den Fall der Schließung oder Betriebsunterbrechnung steht dem Mitglied das Recht zu, an einem mindestens gleichwertigen Standort von XXX Club zu trainieren.

Also hab ich nach dem gestrigen Telefonat wieder einen Brief (per Einschreiben mit Rückschein) an das Studio geschrieben, mit dem Hinweis, dass meiner Meinung nach das aussagekräftige Attest meines Arztes definitiv keine geringfügige Nutzungseinschränkung ist, sondern es sich eher um eine 100% Nutzungseunschrängung handelt.
Außerdem habe ich das Studio daraufh hingewiesen, dass sie weiterhin keine Abbuchungen von meinem Konto vornehmen dürfen, mir endlich schriflich in Briefform und nicht telefonisch antworten sollen und mir bis spätestens 09.08. eine Rückmeldung zu geben haben.

Somit wäre des Fall bis zum jetzigen Zeitpunkt geschildet. Hier hätte ich nun ein paar Fragen dazu:

1.) Hab ich überhaupt auf Grund der Auszüge der AGBs ein Recht auf eine fristlose Kündigung. Wie ist hier die Rechtslage?
2.) Muss ich die 150 Euro wirklich zahlen
3.) Falls der Fall vor Gericht geht, habe ich überhaupt eine Chance das Verfahren zu gewinnen bzw. sollte ich überhaupt einen Anwalt einschalten oder lieber mir die Kosten sparen und die 150 Euro zahlen.
4.) Können Sie mir einen Tip geben, wie ich hier weiter vorgehen kann?

Ich hoffe wirklich, dass Sie mir helfen können.

Vielen Dank

MIt freundlichen Grüßen

Dani H.