Ein Amtsgericht spricht Mitte eines Monats ein Urteil. Der RA des Beklagten gibt diesem das Urteil erst sieben Wochen später zur Kenntnis, so das keine Berufung mehr möglich ist. Was kann der Beklagte nun tun?
Wie ist die Rechtslage?
Fristversäumnis
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Re: Fristversäumnis
7 Wochen nach der Verkündung ist für die Zustellung des schriftlichen Urteils mit Gründen ziemlich normal (falls es um dieses geht) und die Frist beginnt auch erst dann.
Was hat denn der RA auf die Frage dazu geantwortet?
Was hat denn der RA auf die Frage dazu geantwortet?
Re: Fristversäumnis
Später als was? Als beim Anwalt eingegangen? Als geschrieben?seefussballer hat geschrieben: ↑17.02.21, 15:18 Der RA des Beklagten gibt diesem das Urteil erst sieben Wochen später zur Kenntnis
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Fristversäumnis
Eine Fristversäumnis (so der Titel) liegt erst dann vor, wenn einen Monat nach Erhalt des Urteils (§ 517 ZPO)keine Berufung eingelegt worden ist, obwohl das gem. § 511 Abs. 2 ZPO zulässig gewesen wäre. Nach § 317 ZPO ist ein Urteil nämlich zuzustellen. Form und Inhalt des Urteils ergeben sich aus § 313 ZPO. Worauf schon hingewiesen wurde, ist, dass die Verkündung eines Urteils noch nicht dass Maßgebliche ist. Kann ja sein, dass die Entscheidung schon dem Grunde nach feststand, aber die Urteilsbegründung erst noch gefertigt (und geschrieben) werden musste.
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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Re: Fristversäumnis
Später als was? Als beim Anwalt eingegangen? Als geschrieben?
Das Urteil vom 14.12.2020 war drei Tage später beim Anwalt. Erst Anfang Februar wurde es dem Mandanten z.K. gegeben. Mitte Februar hat der Anwalt nach Termin den Mandanten schadlos gehalten, indem er schriftlich bestätigte, die laut Urteil zu zahlende Summe wegen teilweise, möglichen Versäumnissen, auf Kanzleikosten zu übernehmen.
Das Urteil vom 14.12.2020 war drei Tage später beim Anwalt. Erst Anfang Februar wurde es dem Mandanten z.K. gegeben. Mitte Februar hat der Anwalt nach Termin den Mandanten schadlos gehalten, indem er schriftlich bestätigte, die laut Urteil zu zahlende Summe wegen teilweise, möglichen Versäumnissen, auf Kanzleikosten zu übernehmen.
Re: Fristversäumnis
Okay, dann hat der Anwalt das schon selbst reguliert. Bleibt eigentlich nur noch die Frage der Kosten. Wer verurteilt wird, trägt regelmäßig auch die Kosten des Rechtsstreits. Wenn der Anwalt die auch noch reguliert, besteht dann noch ein Schaden?seefussballer hat geschrieben: ↑23.02.21, 12:22 Das Urteil vom 14.12.2020 war drei Tage später beim Anwalt. Erst Anfang Februar wurde es dem Mandanten z.K. gegeben. Mitte Februar hat der Anwalt nach Termin den Mandanten schadlos gehalten, indem er schriftlich bestätigte, die laut Urteil zu zahlende Summe wegen teilweise, möglichen Versäumnissen, auf Kanzleikosten zu übernehmen.
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