Aufhebung der Kostenrechnung eines Notars. Ablauf?

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Teamplay
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Aufhebung der Kostenrechnung eines Notars. Ablauf?

Beitrag von Teamplay »

Hallo,

erst die Info:
1. Wenn man eine Kostenrechnung eines Notars aufheben lassen will, darf man den entsprechenden Antrag beim Landgericht stellen.
2. Wenn dieser Antrag vom Landgericht zurückgewiesen wird, kann diese Entscheidung mit der Beschwerde beim Landgericht angefochten werden.

Und jetzt die Fragen:
1. Braucht man unbedingt einen Anwalt für diese Beschwerde?
2. Wenn der Landgericht auch diese Beschwerde zurückweist, kann man noch was tun?

Danker im Voraus.
lottchen
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Re: Aufhebung der Kostenrechnung eines Notars. Ablauf?

Beitrag von lottchen »

Mit dem Notar hat man keine EInigung erzielen können, so dass das Ganze ans Landgericht gehen muss? Nein, für den Antrag beim Landgericht braucht man keinen Anwalt. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden und ist zu begründen. Das Verfahren kostet nichts (keine Gerichtskosten). Gegen die Entscheidung des Landgerichtes kann man das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberlandesgericht einlegen (§ 129 Abs. 1 GNotKG). Und wenn das OLG auch gegen einen entscheidet kann man sich (wenn das OLG die Rechtsbeschwerde zugelassen hat) mit einer Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof wenden.
Teamplay
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Re: Aufhebung der Kostenrechnung eines Notars. Ablauf?

Beitrag von Teamplay »

lottchen hat geschrieben: 19.07.21, 09:42 ...Gegen die Entscheidung des Landgerichtes kann man das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberlandesgericht einlegen (§ 129 Abs. 1 GNotKG)...
Vielen Dank für Ihre schnelle, kurze und sachliche Antwort!

In dem Schreiben vom Landgericht steht:
"...Diese Entscheidung kann mit der Beschwerde angefochten werden. Sie ist einzulegen beim Landgericht XYZ..."

1. Wird also dieses Landgericht XYZ die Beschwerde selbst bearbeiten?
Oder nur entgegennehmen aber dann ans Oberlandesgericht weiterleiten?
Oder wie kann man diesen Satz verstehen?

2. Muss man einen Anwalt für diese Beschwerde beauftragen?
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