§246 bzw. §266 StGb
Verfasst: 29.04.09, 13:00
Hallo Forenmitglieder,
folgender Sachverhalt:
Rechtsanwalt erhält von der Versicherung seines Mandanten Geld und gibt es nicht weiter.
Mandant mahnt mehrmalig, aber keine Reaktion des RA. Mandant stellt Strafantrag und beantragt Mahnbescheid. Zwei Tage später stirbt der RA. Was passiert jetzt ?
Wie kann der Mandant noch an sein Geld kommen ? Es handelt sich um Treuhandgelder.
Eine Forderung von Anwaltseite bestand nicht.
Für Antworten bedanke ich mich jetzt schon.
folgender Sachverhalt:
Rechtsanwalt erhält von der Versicherung seines Mandanten Geld und gibt es nicht weiter.
Mandant mahnt mehrmalig, aber keine Reaktion des RA. Mandant stellt Strafantrag und beantragt Mahnbescheid. Zwei Tage später stirbt der RA. Was passiert jetzt ?
Wie kann der Mandant noch an sein Geld kommen ? Es handelt sich um Treuhandgelder.
Eine Forderung von Anwaltseite bestand nicht.
Für Antworten bedanke ich mich jetzt schon.