Kein Vertrauen mehr in die eigene Anwältin

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KiraC
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Kein Vertrauen mehr in die eigene Anwältin

Beitrag von KiraC »

Hallo,

ich habe ein ziemlich heikles Problem und weiß mir keinen Rat mehr. Kurz: Ich habe kein Vertrauen mehr zu meiner eigenen Anwältin.

Grund: Seit 2 Jahren vertritt sie mich jetzt und meine privaten und firmeninternen Belange. 14 Fälle hat sie von mir bisher bekommen und in gerade mal 2 Fällen etwas positives erreicht. Gut, jetzt könnte man meinen, dass dies nicht erfolgsversprechende Fälle waren, aber dem ist nicht so. Egal mit wem ich darüber gesprochen habe, für jeden waren diese Fälle eindeutig. Okay, das sind nur Laienmeinungen, aber selbst die Anwältin sagte jedes Mal, dass es keine Probleme geben wird, weil die Rechtslage ja klar sei.
Aber nicht nur, dass die Fälle fast alle den Bach runtergehen nach vielen Monaten, in mehreren Fällen ist es sogar so, dass ich auf einmal verklagt werde.

Meine Anwältin hat gestern zwei Bemerkungen losgelassen, die mich in meiner Annahme bestärken, dass ihr das Engagement fehlt und sie vielleicht nur das nötigste tut.
In einem Fall meinte sie "Da müssen wir vors Sozialgericht, aber da fahre ich nicht hin, das bezahlt mir ja keiner, da müssen Sie alleine hinfahren."
In einem anden: "Es ist eben schwer ohne Geld sein Recht zu bekommen." (Meine Fälle werden über PKH abgerechnet.)
In einem weiteren wollte ich mit ihr meine Möglichkeiten erörtern. Da kam dann "Ich werde das jetzt mit ihnen nicht ausdiskutieren."

Wie kann ich am besten herausfinden, ob es wirklich mangelnder Einsatz von ihr ist und schlichtweg falsche Beratung und wenn dem so sein sollte, was kann ich unternehmen? Schließlich geht es bei den Fällen um eine Menge Geld, welches sie eigentlich einklagen sollte. (nichtzahlende Kunden usw.)

Vielen Dank für Antworten
Milo
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Beitrag von Milo »

Man sucht sich einen anderen Anwalt, der die einzelnen Fälle durchprüft und auf Fehler der Anwältin abklopft.

Wenn die Anwältin einen fachlichen Fehler begangen hat und durch diesen Fehler ein Schaden entstanden ist, haftet sie natürlich.

Das Problem dabei ist, einen Anwalt zu finden, der sich diese immense Arbeit auf Beratungshilfe macht.
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
KiraC
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Beitrag von KiraC »

Danke, das hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter. Kann da eventuell auch die Anwaltskammer weiterhelfen?
Milo
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Beitrag von Milo »

Die Kammer überwacht die Einhaltung der berufsrechtlichen Vorschriften nach BORA und BRAO.

Viele Kammern bieten Schlichtungsstellen an:

http://rak-muenchen.de/528.html

Ich persönlich halte davon nichts:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=174440

Das Problem bei der Anwaltshaftung ist, dass man einen Fehler des Anwalts finden und sich wegdenken muss. Dann ist erforderlich, dass ohne den besagten Fehler der Prozess mit aller Wahrscheinlichkeit gewonnen worden wäre und der Anspruch tatsächlich durchsetzbar gewesen wäre. Da hätte die Kammer viel zu tun, wenn sie sich für jeden unzufriedenen Mandanten die Zeit nehmen würde....


(und nochmals für die ungläubigen Kollegen: Ja, solange der Schuldner zahlungsunfähig ist und aller Wahrscheinlichkeit nach zahlungsunfähig bleibt, kann man als Anwalt des Gläubigers verbocken,was man will.... :twisted: )
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