SChweigepficht
Moderator: FDR-Team
SChweigepficht
Hallo
inwieweit ist ein Anwalt im Zusammenhang seiner Honorarforderung, aus einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung und einem Prozess, zur Durchsetzung Seiner Forderung vor Gericht von der Schweigepflicht entbunden?
Folgendes Problem, 1. seine Honorarforderung wird von meiner Rechtsschutzversicherung angezweifelt
2. teilweise liegt von mir gar kein Auftrag vor. Auftrag war lediglich gegen die Kündigung vorzugehen.
mfg
inwieweit ist ein Anwalt im Zusammenhang seiner Honorarforderung, aus einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung und einem Prozess, zur Durchsetzung Seiner Forderung vor Gericht von der Schweigepflicht entbunden?
Folgendes Problem, 1. seine Honorarforderung wird von meiner Rechtsschutzversicherung angezweifelt
2. teilweise liegt von mir gar kein Auftrag vor. Auftrag war lediglich gegen die Kündigung vorzugehen.
mfg
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Re: SChweigepficht
Ihr arbeitsrechtliches Mandat und Thema mit Ihrem Anwalt hatten Sie bereits in zwei anderen Threads von uns ausführlich diskutieren lassen. Bitte dort weiter führen und nicht neu starten.
Im übrigen ja, der Anwalt ist gesetzlich von seiner Schweigepflicht entbunden, soweit er Vergütungsansprüche durchsetzen muss, § 2 BORA. Zajlt also ein Mandant oder dessen RSV nicht oder einen Restbetrag nicht und muss der Anwalt deshalb klagen (egal ob mit Erfolg oder nicht), ist die Verschwiegenheitspflicht aufgehoben und kann und muss er die Mandatsinhalte vortragen, um seinen Mandatsauftrag und den Umfang seiner Arbeit darzulegen. Dafür darf und muß er auch die Mandatsunterlagen als Anlagen vorlegen, da er beweispflichtig ist und dies nur damit kann.
Auch mit einer evtl. Strafanzeige müssen Sie bei Zahlungsverweigerung rechnen. Dies machen zunehmend mehr Anwälte, um sich gegen willkürliche Zahkungsverweigerung der Mandanten und deren RSVen zu wehren.
Im übrigen ja, der Anwalt ist gesetzlich von seiner Schweigepflicht entbunden, soweit er Vergütungsansprüche durchsetzen muss, § 2 BORA. Zajlt also ein Mandant oder dessen RSV nicht oder einen Restbetrag nicht und muss der Anwalt deshalb klagen (egal ob mit Erfolg oder nicht), ist die Verschwiegenheitspflicht aufgehoben und kann und muss er die Mandatsinhalte vortragen, um seinen Mandatsauftrag und den Umfang seiner Arbeit darzulegen. Dafür darf und muß er auch die Mandatsunterlagen als Anlagen vorlegen, da er beweispflichtig ist und dies nur damit kann.
Auch mit einer evtl. Strafanzeige müssen Sie bei Zahlungsverweigerung rechnen. Dies machen zunehmend mehr Anwälte, um sich gegen willkürliche Zahkungsverweigerung der Mandanten und deren RSVen zu wehren.
Re: SChweigepficht
ich finde es unerhört was manche hier und in anderen Themen lospressen
wahrscheinlich werden hier ine zweifelhafte Anwälte oder deren Lobby vertretten
wahrscheinlich werden hier ine zweifelhafte Anwälte oder deren Lobby vertretten
Re: SChweigepficht
Warum denn so unhöflich? Das ist doch eine ganz sachliche Antwort gewesen
Grüßle
Elyss
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Re: SChweigepficht
Wenn es Ihnen die Antworten mit der Rechtslage, nach der Sie halt uns fragten, nicht gefällt, steht es Ihnen frei, uns nicht zu fragen und dem Forum fernzu bleiben. Die Rechtslage ist wie sie ist, und nicjt wie man sie sich wünscht.
Wir arbeiten hier ehrenamtlich, brauchrn uns daher nicht beschimpfen zu lassrn.
Wenn es Ihnen nicht gefällt, dass Ihr Anwalt zum Beweis für seine Honorarklage gegen Sie aus dem Mandat vortragen muß, bezahlen Sie halt seine Rechnung. Er hat ja keine andere Wahl bei Nicht Zahlung, als zu klagen.
Wir arbeiten hier ehrenamtlich, brauchrn uns daher nicht beschimpfen zu lassrn.
Wenn es Ihnen nicht gefällt, dass Ihr Anwalt zum Beweis für seine Honorarklage gegen Sie aus dem Mandat vortragen muß, bezahlen Sie halt seine Rechnung. Er hat ja keine andere Wahl bei Nicht Zahlung, als zu klagen.
Re: SChweigepficht
Was wär denn das angezeigte Delikt? Ich höre in dem Zusammenhang immer, das ist eine straffreie Nichterfüllung - und swede auf den Weg geschickt....Nordlicht14 hat geschrieben:...
Auch mit einer evtl. Strafanzeige müssen Sie bei Zahlungsverweigerung rechnen. Dies machen zunehmend mehr Anwälte, um sich gegen willkürliche Zahkungsverweigerung der Mandanten und deren RSVen zu wehren.
Klar, man kann sich jetzt so anstellen als verstünde man nicht, was ich ausdrücken will - aber mehr Mühe gebe ich mir nicht mehr. Dafür ist der Anteil vorsätzlicher professioneller "Nichtversteher" hier zu hoch....
Re: SChweigepficht
Es gibt durchaus Mandanten, bei denen man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass diese bereits bei Beauftragung ihres Anwaltes nicht vorhatten, diesen zu bezahlen. Da liegt der Verdacht eines Betruges nahe.
JuraPunk
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Re: SChweigepficht
Threads verbunden.Nordlicht14 hat geschrieben:Ihr arbeitsrechtliches Mandat und Thema mit Ihrem Anwalt hatten Sie bereits in zwei anderen Threads von uns ausführlich diskutieren lassen. ...
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Re: SChweigepficht
Siehe hierzu §§ 203 i.V.m. 205 StGB.chremus hat geschrieben:Hallo
inwieweit ist ein Anwalt im Zusammenhang seiner Honorarforderung, aus einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung und einem Prozess, zur Durchsetzung Seiner Forderung vor Gericht von der Schweigepflicht entbunden?
...
Strafbar wäre allerdings nur die unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen. Die berufliche Schweigepflicht findet dort ihre Grenzen, wo berechtigte (Eigen-)Interessen des Schweigepflichtigen dem entgegen stehen.
Re: SChweigepficht
Wenn ich das hier lese hatte der Mandant offensichtlich tatsächlich nicht die Absicht zu zahlen.
Wozu auch?
Er hat ja auch eine Rechtschutzversicherung!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Die Frage was mich beschäftigt darf man mit einer Vollmacht mehrere Verfahren eröffnen ohne dem Mandanten zu informieren.
Was hier offensichtlich auch stattgefunden hat?
Keine Lobbyantwort bitte
Wozu auch?
Er hat ja auch eine Rechtschutzversicherung!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Die Frage was mich beschäftigt darf man mit einer Vollmacht mehrere Verfahren eröffnen ohne dem Mandanten zu informieren.
Was hier offensichtlich auch stattgefunden hat?
Keine Lobbyantwort bitte
JuraPunk hat geschrieben:Es gibt durchaus Mandanten, bei denen man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass diese bereits bei Beauftragung ihres Anwaltes nicht vorhatten, diesen zu bezahlen. Da liegt der Verdacht eines Betruges nahe.
JuraPunk
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Re: SChweigepficht
Ach du meine Güte! *smh*janbayern hat geschrieben:Wenn ich das hier lese hatte der Mandant offensichtlich tatsächlich nicht die Absicht zu zahlen.
Wozu auch?
Er hat ja auch eine Rechtschutzversicherung!
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
Re: SChweigepficht
jedenfalls war es zu keiner Zeit meine Absicht 8 *150 Euro Selbstbeteiligung zu zahlen.
Darüber hinaus hält meine Versicherung die Berechnung der Gebühren für falsch.
Zu Keiner Zeit bin ich informiert worden und nach über 3 Jahren erhalte ich Rechnungen, die das Jahr 2011 betreffen
Mittlerweile weiß ich auch, dass der Anwalt in meinem Namen einen Prozess geführt von dem ich ebenfalls überhaupt nicht weiß.
Vermutlich steckt der Anwalt in ganz schlimmen finanziellen Schwierigkeiten, da selbst seine Kollegen ihn verspotten.
Darüber hinaus hält meine Versicherung die Berechnung der Gebühren für falsch.
Zu Keiner Zeit bin ich informiert worden und nach über 3 Jahren erhalte ich Rechnungen, die das Jahr 2011 betreffen
Mittlerweile weiß ich auch, dass der Anwalt in meinem Namen einen Prozess geführt von dem ich ebenfalls überhaupt nicht weiß.
Vermutlich steckt der Anwalt in ganz schlimmen finanziellen Schwierigkeiten, da selbst seine Kollegen ihn verspotten.
Re: SChweigepficht
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, denn um Ihr Leseverständnis scheint es nicht sonderlich gut bestellt zu sein. Der vorhergehende Beitrag fragte konkret nach dem "angezeigten Delikt". Auf diesen Beitrag bezog sich meine Antwort. Es ist nicht selten, dass innerhalb eines Threads mehrere Fragen diskutiert und/oder beantwortet werden. Das hätte sich Ihnen auch erschließen können...janbayern hat geschrieben: Wer lesen kann ist klar im Vorteil
JuraPunk
Re: SChweigepficht
Was passiert wenn die Rechtschutzversicherung nicht zahlt, weil
1. die Gebührenberechnung des Anwaltes nicht anerkannt wird
2. der Anwalt eigenmächtig handelt.
1. die Gebührenberechnung des Anwaltes nicht anerkannt wird
2. der Anwalt eigenmächtig handelt.
Re: SChweigepficht
Dann wird letzlich das Gericht darüber zu entscheiden haben, wer Recht hat
Grüßle
Elyss
Elyss
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