Ablauf einer Verhandlung am Amtsgericht?

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Starwars2001
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Ablauf einer Verhandlung am Amtsgericht?

Beitrag von Starwars2001 »

Hallo zusammen,

wie läuft eine Verhandlung am Amtsgericht? Nach meiner Info soll zuerst eine Schlichtung angestrebt werden. Wenn die nix bringt, kommt es zu einer Verhandlung und ein Urteil wird gefällt. Richtig?

Im fiktiven Fall geht es um die Anbringung eines Vordaches einer Eigentümergemeinschaft. Es ist zu klären, ob es sich um eine bauliche Veränderung handelt oder nicht.

Wie lange kann so eine Schlichtung / Verhandlung dauern?
Kann sich jeder, der möchte, in den Verhandlungsraum setzen (z.B. Freunde, etc.)?



P.S.: Falls im falschen Forum, bitte verschieben. Danke.
Starwars2001
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Re: Ablauf einer Verhandlung am Amtsgericht?

Beitrag von Starwars2001 »

Super. Danke.
SusanneBerlin
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Re: Ablauf einer Verhandlung am Amtsgericht?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Kann sich jeder, der möchte, in den Verhandlungsraum setzen (z.B. Freunde, etc.)?
Bis auf wenige Ausnahmen sind Gerichtsverhandlungen öffentlich, d.h. jeder den es interessiert, kann sich auf die Zuschauerbänke setzen und die Verhandlung verfolgen.
Grüße, Susanne
Tastenspitz
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Re: Ablauf einer Verhandlung am Amtsgericht?

Beitrag von Tastenspitz »

Starwars2001 hat geschrieben:Im fiktiven Fall geht es um die Anbringung eines Vordaches einer Eigentümergemeinschaft. Es ist zu klären, ob es sich um eine bauliche Veränderung handelt oder nicht.
Ist es. Das aber nur nebenbei.
Starwars2001 hat geschrieben:Wie lange kann so eine Schlichtung
Meist nicht sehr lange, weil idR. schnell klar ist, ob ein Kompromiss gefunden werden kann.
Starwars2001 hat geschrieben: Verhandlung dauern
Deutlich länger. es können zB. Ortstermine vereinbart werden, ggf. Gutachten oder Sachverständige zu Zug kommen. All das braucht Zeit.
Starwars2001 hat geschrieben:Kann sich jeder, der möchte, in den Verhandlungsraum setzen (z.B. Freunde, etc.)?
Solange Platz ist.... 8)
Starwars2001
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Re: Ablauf einer Verhandlung am Amtsgericht?

Beitrag von Starwars2001 »

Tastenspitz hat geschrieben:
Starwars2001 hat geschrieben:Im fiktiven Fall geht es um die Anbringung eines Vordaches einer Eigentümergemeinschaft. Es ist zu klären, ob es sich um eine bauliche Veränderung handelt oder nicht.
Ist es. Das aber nur nebenbei.
Starwars2001 hat geschrieben:
Da gehen die Meinungen der Gerichte wohl auseinander.
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